Drucksache 17 / 18 967 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Welche Zukunft hat die „Siemensbahn“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Pläne hat der Senat zu einer möglichen Wiederbelebung oder Nachnutzung der sogenannten „Siemensbahn“ in Siemensstadt? Frage 2: Ist der Senat in Sachen „Zukunft der Siemensbahn “ bereits aktiv geworden; wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und wenn nein, welche konkreten Schritte sind als nächstes geplant? Frage 3: Sofern keine Schienennutzung in der Zukunftsplanung vorgesehen ist – welche genauen Überlegungen bestehen derzeit für eine alternative Nutzung? Antwort zu 1 bis 3: Die Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn ist eine langfristige Maßnahme mit einem Realisierungshorizont nach 2025 im aktuell gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr. Angesichts der wachsenden Stadt und absehbarer dynamischer Entwicklungen auch in Teilbereichen des Einzugsgebiets der Siemensbahn hat die Frage der Reaktivierung der Siemensbahn in letzter Zeit jedoch an Aktualität gewonnen. Daher werden aktuell verschiedene Untersuchungen u.a. zur verkehrlichen Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte und Integration in städtebauliche Entwicklungskonzepte im sogenannten „Entwicklungsband West“ (Siemensstadt, Gartenfeld, Wasserstadt Oberhavel, etc.) vorbereitet. Dort mit eingeschlossen sind auch die Insel Gartenfeld sowie die Wasserstadt und damit auch die im Flächennutzungsplan (FNP) gesicherte Trasse der Siemensbahn . Für eine eventuelle Inbetriebnahme sind unabhängig von der noch nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine Reihe weiterer offener Fragen zu klären wie beispielsweise die Fragen und Finanzierungsmöglichkeiten des Sanierungsbedarfes und der Anforderungen des Denkmalschutzes der Trasse der Siemensbahn, sowie die Finanzierung des Betriebs angesichts der Begrenzung der Regionalisierungsmittel. Frage 4: Wem gehört das Gelände der „Siemensbahn“ (bitte für Gleisanlagen, Brücken und Bahnhöfe detailliert aufschlüsseln)? Antwort zu 4: Die Deutsche Bahn (DB) AG teilt hierzu mit: „Das Gelände der „Siemensbahn“ gehört der DB Netz AG, Regionalbereich Ost, Granitzstraße 55/56 in 13189 Berlin.“ Frage 5:Wann und von wem wurde bisher eine Entwidmung beantragt, wie wurde jeweils darüber entschieden und warum wurde so entschieden? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit: „Der Antrag auf Freistellung erfolgte durch DB Netz AG, Regionalbereich Ost. Rücknahme des Antrags durch DB Netz AG Regionalbereich Ost in 2016. Die Fläche ist nicht freigestellt von bahnbetrieblichen Zwecken nach § 23 AEG 1.“ 1 Allgemeines Eisenbahngesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 967 2 Frage 6: Welche Kosten entstehen jährlich durch die ungenutzte „Siemensbahn“, wie genau setzen sich diese Kosten zusammen und wer kommt dafür auf? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Kosten trägt die DB Netz AG. Die Kosten bestehen aus Verkehrssicherung und Prüfung von Ingenieurbauwerken . Die Kosten fallen nicht gleichmäßig an. Der jährliche Aufwand der vergangenen drei Jahre ist wie folgt: 2013: rd. 12.000 Euro 2014: rd. 47.000 Euro 2015: rd. 74.000 Euro.“ Berlin, den 26. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2016)