Drucksache 17 / 18 971 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Ferienwohnungen in Berlin – Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen in Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter um Sachstandsmitteilung gebeten. Die Rückmeldungen der Bezirksämter sind in den Antworten zu den Fragen 2 bis 4 und der Frage 7 aufgeführt. Frage 1: Für wie viele Ferienwohnungen hat der Bestandsschutz gegolten (bitte getrennt nach Bezirke aufschlüsseln )? Antwort zu 1.: Zum Stichtag am 31.03.2016 lagen insgesamt 6.329 Anzeigen zur Gewährung des bis zum 30.04.2016 laufenden Bestandschutzes bei den Bezirksämtern vor. Die Verteilung innerhalb der Bezirke stellt sich wie folgt dar: Bezirk Anzahl Anzeigen zum Erhalt des Bestandschutzes Mitte 1.756 Friedrichshain- Kreuzberg 1.042 Charlottenburg- Wilmersdorf 970 Pankow 905 Tempelhof-Schöneberg 621 Neukölln 316 Steglitz-Zehlendorf 178 Reinickendorf 129 Spandau 123 Treptow-Köpenick 123 Marzahn-Hellersdorf 96 Lichtenberg 70 Frage 2: Für wie viele Ferienwohnungen wurden bisher Ausnahmen genehmigt (bitte aufschlüsseln nach Bezirke )? Antwort zu 2.: Eine Genehmigung zur Wohnraumnutzung als Ferienwohnung wurde in 61 Fällen erteilt. Die Verteilung innerhalb der Bezirke stellt sich wie folgt dar: Bezirk Erteilte Genehmigungen bis zum 12.08.2016 Mitte 5 Friedrichshain- Kreuzberg 1 Pankow 13 Charlottenburg- Wilmersdorf Bisher keine Meldung Spandau 1 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg keine Neukölln 5 Treptow-Köpenick keine Marzahn-Hellersdorf 35 Lichtenberg keine Reinickendorf 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 971 2 Frage 3: Gegen wie viele Ferienwohnungsbetreiber wurden bisher Bußgelder und in welcher Höhe verhängt (bitte aufschlüsseln nach Bezirke)? Antwort zu 3.: Mit Stand vom 12.08.2016 wurden in 40 Fällen Bußgelder gegen Betreiber von in Wohnraum betriebenen Ferienwohnungen verhängt. Die Verteilung und jeweilige Höhe stellt sich innerhalb der Bezirke wie folgt dar: Bezirk Anzahl verhängter Bußgelder Höhe Mitte 1 9.500 Euro Friedrichshain-Kreuzberg 30 zwischen 1.000 und 40.000 Euro Pankow 1 5.500 Euro Charlottenburg-Wilmersdorf Bisher keine Meldung Bisher keine Meldung Spandau 4 4.222 Euro Steglitz-Zehlendorf 2 28.000 Euro Tempelhof-Schöneberg keine - Neukölln keine - Treptow-Köpenick 1 300 Euro Marzahn-Hellersdorf keine - Lichtenberg keine - Reinickendorf 1 4.500 Euro Frage 4: Wie viele Ferienwohnungen wurden durch das Zweckentfremdungsverbot bisher wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt (bitte aufschlüsseln nach Bezirke)? Antwort zu 4.: Mit Stand vom 12.08.2016 wurden 1.315 vormals nachweislich als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Die Verteilung innerhalb der Bezirke stellt sich wie folgt dar: Bezirk Wieder zu Wohnzwecken zugeführte Ferienwohnungen Friedrichshain- Kreuzberg 731 Mitte 175 Neukölln 137 Pankow 78 Tempelhof- Schöneberg 85 Reinickendorf 49 Spandau 26 Treptow-Köpenick 13 Marzahn-Hellersdorf 13 Lichtenberg 6 Steglitz-Zehlendorf 2 Charlottenburg- Wilmersdorf Bisher keine Meldung Frage 5: Wie hoch schätzt der Senat die Dunkelziffer, also die Zahl der noch nicht gemeldeten, illegalen Ferienwohnungen (bitte aufschlüsseln nach Bezirke)? Antwort zu 5.: Eine dem Zweckentfremdungsverbot vorgelagerte und vom Senat in Auftrag gegebene Untersuchung des Berliner Ferienwohnungsmarktes kam für das Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass berlinweit bis zu 12.000 Ferienwohnungen angeboten wurden. Eine Untersuchung des Bezirksamtes Mitte von Berlin ermittelte im Jahr 2016 ca. 23.000 Ferienwohnungsangebote. Aufschlüsselungen dieser Einschätzungen nach Bezirken liegen dem Senat nicht vor. Frage 6: Wie ist die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots aktuell organisiert? Frage 7: Wie viele Stellen sind für die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots vorgesehen und wie sind diese besetzt (bitte aufschlüsseln nach Bezirke)? Antwort zu 6. Und 7.: Die zwölf Berliner Bezirke sind gefordert, das nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in Gesamt-Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot in eigener Zuständigkeit umzusetzen und die Einhaltung des Gesetzes eigenverantwortlich zu kontrollieren. Den Bezirken wurden zur Umsetzung bzw. Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ursprünglich insgesamt 34 Stellen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Senat die personelle Ausstattung in den Bezirken kürzlich durch 28 zusätzliche Beschäftigungspositionen gestärkt. Der Besetzungsstand der 34 ursprünglich zur Verfügung gestellten Stellen und der 28 zusätzlichen Beschäftigungspositionen innerhalb der Bezirke stellt sich wie folgt dar: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 971 3 Bezirk Ursprünglich zur Verfügung gestellte Stellen Davon besetzt am 12.08.2016 Besetzte zusätzliche Beschäftigungspositionen am 12.08.2016 Besetzungszeitpunkt der noch offenen Beschäftigungspositionen Mitte 4 3,75 + 0,8* 2 von 4 15.09.2016 Friedrichshain-Kreuzberg 4 4 4 von 4 - Pankow 4 3 2 von 3 1.10.2016 Charlottenburg- Wilmersdorf 4 Bisher keine Meldung 3 von 3 - Spandau 2 1 0 von 1 1.10.2016 Steglitz-Zehlendorf 2 2 1 von 1 Tempelhof-Schöneberg 3 3 3 von 4 1.10.2016 Neukölln 3 2 2 von 4 1.10.2016 Treptow-Köpenick 2 2 1 von 1 - Marzahn-Hellersdorf 2 2 0 von 1 1.10.2016 Lichtenberg 2 2 0 von 1 1.11.2016 Reinickendorf 2 2 0 von 1 1.11.2016 *aus eigenen Mitteln des Bezirkes Berlin, den 24. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2016)