Drucksache 17 / 18 972 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Besetzung der Leitung der Anstalt öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin“ (WVB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Von wie viele Personen und in welcher Funktion soll die neu zu schaffende Anstalt öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin“ (WVB) künftig geführt werden? Antwort zu 1: Nach Artikel 3 § 3 Abs.1 Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln) hat die neu zu schaffende Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vier Organe : die Trägerversammlung, den Verwaltungsrat, den Vorstand und den Fachbeirat. Der Vorstand der AöR soll aus zwei Mitgliedern bestehen . Sie sollen ihre Funktion im Nebenamt ausführen. Je ein Vorstandsmitglied der Anstalt wird von der Senatsverwaltung für Finanzen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entsandt. Laut Satzung der Wohnraumversorgung Berlin- Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vom 26.01.2016 führt der Vorstand die Geschäfte der Anstalt. Frage 2: Wann lief die Bewerbungsfrist ab und gab es eine Nachfrist? Frage 3: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gab es und wie viele Bewerber sind in der Endauswahl? Antwort zu 2 und 3: Das Verfahren zur Besetzung der beiden Vorstandspositionen ist noch nicht abgeschlossen. Eine öffentliche Ausschreibung der Vorstandspositionen ist erfolgt. Unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Berlin und zur Verfolgung des Ziels des Landes Berlin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, dauert die Suche insbesondere auch nach geeigneten Kandidatinnen an. Frage 4: Wie werden bzw. wurden die Bewerberinnen und Bewerber überprüft und welche Kriterien gelten für die fachliche und persönliche Eignung? Antwort zu 4: Laut der veröffentlichten Stellenausschreibung für die Vorstandspositionen haben die Bewerberinnen und Bewerber folgende fachliche und persönliche Kriterien zu erfüllen: - Mehrjährige, erfolgreiche Berufspraxis in leitender Funktion in der Wohnungswirtschaft - Vertiefte betriebswirtschaftliche und immobilienwirtschaftliche Kenntnisse der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin inklusive der gesellschaftspolitischen Zielsetzungen (u.a. Versorgung besonderer Bevölkerungsgruppen, Stadtrenditen , Bestandserweiterung, Diversity, Chancengleichheit , Corporate Governance) und der Funktion des Mietwohnungsmarktes sowie des Mietrechts in Berlin - Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung kostengünstiger und mietpreisreduzierter Neubaumaßnahmen sowie deren Finanzierung - Praktische Erfahrungen mit politischen und parlamentarischen Gremien (speziell dem Abgeordnetenhaus von Berlin) sowie partizipativer Strukturen - Vertiefte Kenntnisse der verschiedenen Akteure der Berliner Mietervertretungen und Initiativen - Ausgeprägtes konzeptionelles sowie unternehmerisches Denken und Handel, Argumentationsstärke, Verhandlungsgeschick und diplomatisches Auftreten - Eine ausgeprägte soziale Intelligenz und Empathie, Tatkraft sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 972 2 Frage 5: Wer entscheidet über die Besetzung und wann soll das passieren? Antwort zu 5: Nach dem Wortlaut des Art. 3 § 3 Abs.4 WoVG Bln wird je ein Mitglied des Vorstands der AöR von der Senatsverwaltung für Finanzen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entsandt . Auf Grundlage der in der Stellenausschreibung aufgeführten Kriterien werden die Bewerbungen in einem transparenten und dokumentierten Auswahlverfahren von den Senatsverwaltungen geprüft und bewertet. Der Abschluss dieses Verfahrens kann derzeit noch nicht benannt werden. Frage 6: Wie bewertet der Senat die öffentlichen Vorwürfe gegen Finanzsenator Kollatz-Ahnen, sich vorzeitig auf einen Kandidaten (Jan Kuhnert) festgelegt zu haben? Antwort zu 6: Der Auswahlprozess für die beiden Vorstandspositionen in der Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts ist – wie vorstehend beschrieben – noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Was tut der Senat, um bei dem Auswahlverfahren für die WVB-Führung größtmögliche Transparenz walten zu lassen? Antwort zu 7: Die Stellenausschreibung beinhaltet klare fachliche und persönliche Kriterien, die an die Bewerber für die Vorstandspositionen gestellt werden. Anhand dieser Kriterien werden die Bewerbungen in einem dokumentierten Auswahlverfahren geprüft und bewertet. Dabei finden die einschlägigen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes Beachtung. Frage 8: Wie ist die weitere Zeitplanung für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen? Antwort zu 8: Die Besetzung soll unmittelbar nach Beendigung des Auswahlverfahrens erfolgen. Berlin, den 23. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Aug. 2016)