Drucksache 17 / 18 974 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 08. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Umverteilung/Zusammenführung von Geflüchteten – Berücksichtigung von Familienzusammenhängen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden bei der Umverteilung von Geflüchteten in Berlin auf andere Bundesländer Familienbeziehungen berücksichtigt? a. Falls ja, inwiefern und welche Art von Beziehungen werden berücksichtigt? b. Inwiefern kooperiert das Land Berlin diesbezüglich mit den anderen Bundesländern? Zu 1.: Familienbeziehungen werden bei der Verteilung grundsätzlich berücksichtigt. a) Sprechen im Rahmen der Erstvorsprache zur Registrierung als Asylsuchende Familienmitglieder gemeinsam vor, so werden sie auch immer gemeinsam verteilt. Bei einer gemeinsamen Vorsprache werden alle Wünsche zur Verteilung berücksichtigt, auch wenn es sich um weitläufigere Verwandte, Freunde oder Bekannte handelt. b) Spricht z. B. ein asylsuchender Mann in Berlin vor, der angibt, dass seine Ehefrau und Kinder bereits in Berlin leben, wird nach Prüfung der Angaben eine sogenannte Überquotebuchung für Berlin veranlasst, so dass der Ehemann bei seiner Familie leben kann. Leben die Familienmitglieder der asylsuchenden Person in einem anderen Bundesland, wird der mit der Durchführung des Verteilungsverfahrens Beauftragte jenes Bundeslandes gebeten, die betreffende Person zu übernehmen, soweit es sich um Familienmitglieder ersten Grades handelt. Es gibt eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und grundsätzlich keine Probleme bei dieser Verfahrensweise. In Einzelfällen, z. B. bei Krankheit und bestehenden Betreuungsmöglichkeiten, bei hoher Anerkennungsquote, in Bezug auf alte Menschen oder Menschen mit Behinderung wird diese Verfahrensweise auch auf Familienmitglieder zweiten Grades erweitert . 2. Wie wird sichergestellt, dass Familien, insbesondere minderjährige Kinder und ihre Eltern, nicht in verschiedene Bundesländer umverteilt werden, auch bei getrennter Einreise? Zu 2.: Spricht eine Familie vor, die angibt, minderjährige Kinder in einem anderen Bundesland zu haben, so wird ebenfalls telefonisch Kontakt zum Beauftragten des betreffenden Bundeslandes aufgenommen und um Übernahme der betreffenden Personen gebeten. Sind in Berlin unbegleitete Minderjährige untergebracht , deren Eltern in einem anderen Bundesland leben, so erfolgt über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Sozialdienst des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie gegebenenfalls das Jugendamt vor Ort ebenfalls die Kontaktaufnahme zur Klärung der Familienzusammenführung. Da Minderjährige , deren Eltern nachreisen, nicht als unbegleitete Minderjährige angesehen werden und daher nicht vom Jugendamt in Obhut genommen werden, soll die Familienzusammenführung möglichst kurzfristig umgesetzt werden. 3. Wie schätzt der Senat die Wichtigkeit ein, dass geflüchtete Familien zusammen an einem Ort leben? Zu 3.: Der Senat hält es für sehr wichtig, im Sinne des verfassungsrechtlich verbürgten Schutzes von Ehe und Familie und mit Blick auf die besonderen Belastungen, die mit dem Fluchtgeschehen einhergehen, aktiv dazu beizutragen, dass die geflüchteten Mitglieder einer Familie miteinander leben können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 974 2 4. Wie oft wurden im Rahmen der Umverteilung in andere Bundesländer Kinder von einem oder beiden Elternteilen getrennt? (Bitte nach Zeitpunkt, Familienzusammensetzung und Grund aufführen.) Zu 4.: Im Rahmen der Verteilung von Asylsuchenden erfolgt grundsätzlich keine Trennung der Kinder von den Eltern. 5. Wie oft wurden geflüchtete Menschen in Berlin mit Familienmitgliedern aus anderen Bundesländern zusammengeführt? (Bitte nach Zeitpunkt und Familienzusammensetzung aufführen.) a. Wie oft wurde eine solche Zusammenführung nach Antrag abgelehnt und warum? (Bitte nach Zeitpunkt, Familienzusammensetzung und Grund aufführen.) 6. Wie oft wurden geflüchtete Menschen in anderen Bundesländern mit Familienmitgliedern aus Berlin zusammengeführt ? (Bitte nach Zeitpunkt und Familienzusammensetzung aufführen.) a. Wie oft wurde eine solche Zusammenführung nach Antrag abgelehnt und warum? (Bitte nach Zeitpunkt, Familienzusammensetzung und Grund aufführen.) Zu 5. und 6.: Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst, so dass dazu keine Aussage möglich ist. Berlin, den 22. August 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)