Drucksache 17 / 18 977 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 09. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Wird das für Wirtschaft und Gesellschaft sinnvolle und notwendige Minimum an Zuwanderung sichergestellt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie will das Land Berlin sich – angesichts der dauerhaft niedrigen Zuwanderungs- und Asylbewerbungsquoten – dafür einsetzen, dass a. die Bundesrepublik endlich ausreichend Kontingentflüchtlinge aufnimmt und b. die von der Studie der Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2015 für den Arbeitsmarkt geforderte jährliche Netto- Zuwanderung aus Drittstaaten von bis zu 491.000 Menschen erreicht wird? Zu 1.: Der Senat von Berlin kann nicht feststellen, dass es insbesondere in den letzten zwei Jahren dauerhaft niedrige Zuwanderungs- und Asylbewerbungsquoten gegeben haben soll. Im Gegenteil: die Zuwanderungszahlen in Deutschland und insbesondere in Berlin sind immens gestiegen. So wurden im Jahr 2013 109.580, im Jahr 2014 173.072, im vergangenen Jahr 441.899 und bis zum 30. Juni 2016 387.675 Erstasylanträge gestellt. Hinzu kommen alle weiteren legalen und illegalen Einreisenden, die keinen Asylantrag gestellt haben. So wurden allein in Berlin im vergangenen Jahr weit über 50.000 Personen aufgenommen. Eine Entscheidung über die Zulassung von Flüchtlingskontingenten wird auf Bundesebene getroffen. Der Senat von Berlin geht davon aus, dass angesichts der hohen Zuwanderungszahlen derzeit politisch keine Mehrheiten für weitere feste Flüchtlingskontingente gefunden werden. In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 20.000 syrische Flüchtlinge im Rahmen eines Kontingents in Form einer Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen hat. Hinzu kommt eine große Zahl weiterer syrischer Flüchtlinge, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder aufgenommen worden sind und auch gerade in Berlin noch aufgenommen werden. Berlin, den 19. August 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2016)