Drucksache 17 / 18 978 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 12. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2016) und Antwort Die BBB im ersten Halbjahr 2016 – eine tolle Bilanz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches Halbjahresergebnis erreichten die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) von Januar bis Juli 2016? Zu 1.: Das handelsrechtliche Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung - GuV) beträgt per 31.07.2016: 2.827 T€. Das Ergebnis lässt allerdings noch keinen verlässlichen Rückschluss auf das Betriebsergebnis zum Jahresende zu. 2. Warum wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1,135 Millionen Euro beim Personal und 2,584 Millionen Euro bei der baulichen Instandsetzung im 1. Halbjahr 2016 nicht verausgabt? Zu 2.: Die zur Verfügung stehenden Mittel für Personal konnten bisher vor allem deshalb nicht ausgeschöpft werden, weil auf die insgesamt 37 Stellen für Fachangestellte für Bäderbetriebe (FAB), die die BBB ausgeschrieben hatten, nicht hinreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber vorhanden waren. So konnte nur eine geringe Anzahl eingestellt werden. Auch die Resonanz auf die letzte Ausschreibung von 25 FAB fiel gering aus. Grund dafür ist ein Fachkräftemangel im Berufsbild des FAB. Die FAB-Stellen sind nunmehr erneut und dauerhaft ausgeschrieben worden. In der genannten Summe sind außerdem enthalten: Insgesamt geringere Kosten für die betriebliche Altersvorsorge (Herabsetzung der Beitragshöhe zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL), eine noch ausstehende Rückrechnung des im März 2016 erfolgten Tarifanstiegs im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie geringere Kosten für Honorarkräfte im Kurssystem. 3. Welche kaufmännischen Grundsätze sind für das Agieren des Vorstandes der BBB maßgebend? Wieso wurden zusätzliche Mittel, die für das Haushaltsjahr 2016 durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, nicht genutzt? Zu 3.: Aufgaben und Grundsätze des Vorstands der BBB werden in § 3 und § 10 des Bäder-Anstaltsgesetzes (BBBG) geregelt. Dementsprechend wird die Anstalt durch den Vorstand nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung gemeinwirtschaftlicher Gesichtspunkte sowie unter Berücksichtigung sozial-, umwelt- und strukturpolitischer Grundsätze geführt. Die Einschätzung, dass die durch den Haushaltsgesetzgeber zusätzlich für die BBB zur Verfügung gestellten Mittel nicht genutzt werden , wird nicht geteilt. Da das Geschäfts- und Haushaltsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen ist, steht erst zum Jahresende fest, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die zusätzlichen Mittel genutzt wurden. 4. Mit welchen Einnahmeverlusten rechnen die BBB durch die geplante Verringerung der Öffnungszeiten beim Frühschwimmen und an den Wochenenden? Womit begründen die BBB diese Verkürzung der Schwimmzeiten für den offenen Badebetrieb? Zu 4.: Die BBB rechnen mit keinen signifikanten Einnahmeverlusten . Allerdings beabsichtigen die BBB eine Vereinheitlichung der Öffnungszeiten. Die derzeitigen Öffnungszeiten werden von den Besucherinnen und Besuchern häufig als unübersichtlich und verwirrend empfunden . Im Wesentlichen werden in einigen Bädern Randzeiten , in denen nur wenige Besucherinnen und Besucher die Bäder besuchten, verkürzt und zugleich der Personaleinsatz durch eine bessere Schichtplanung optimiert. Die Frühschwimmzeiten verschieben sich in einigen Bädern um 30 Minuten, ohne dass sich der Zeitrahmen von insgesamt 1,5 Stunden Wasserzeit für das Frühschwimmen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 978 2 ändert. Die Öffnungszeiten am Wochenende werden die Besuchernachfrage berücksichtigen, die in vielen Bädern in den Früh- und Abendstunden deutlich geringer als tagsüber ist. Die bisherigen Öffnungszeiten konnten die BBB nicht immer verlässlich einhalten. Eine Vereinheitlichung der Zeiten wirkt dem entgegen. Durch möglichst einheitliche Öffnungszeiten der Bäder soll erreicht werden, dass bei Personalausfall ein Ersatz leichter möglich ist (Vereinheitlichung der Schichtplanung) und die Zuverlässigkeit erhöht wird. Die BBB erwarten, dass eine erhöhte Zuverlässigkeit bei den Öffnungszeiten auf Dauer zur Stabilisierung und Erhöhung der Besucherzahlen in den Bädern führt. 5. Welche weiteren Ausfälle wird es durch entfallene Kompensationsgeschäfte geben und wie werden diese ausgeglichen? Zu 5.: Die BBB haben prüfen lassen, ob diese Kompensationsgeschäfte vergaberechtlich problematisch sind. Mittlerweile liegt ein Gutachten mit dem Ergebnis vor, dass Kompensationsgeschäfte vergaberechtlich unbedenklich sind. Aus diesem Grund werden durch die BBB nunmehr wieder Kompensationsgeschäfte getätigt. Entfallen Kompensationsgeschäfte, dann fallen Marketingaufwand und Kompensationserlös in gleichem Umfang aus. 6. Inwiefern ist der Aufsichtsratsvorsitzende der BBB und Senator für Sport von diesem Vorgehen der BBB informiert und wie nimmt er Einfluss auf diese vom Parlament nicht gebilligte Entwicklung der Einschränkung des öffentlichen Badebetriebs? Zu 6.: Der Aufsichtsratsvorsitzende der BBB und Senator für Inneres und Sport wird regelmäßig in Jour-fixe- Terminen über das Vorgehen der BBB informiert. So hat der Senator auch zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die BBB durch die Vereinheitlichung von Öffnungszeiten wieder einen zuverlässigen Badebetrieb für alle Besucherinnen und Besucher realisieren wollen. Eine vom Parlament nicht gebilligte Entwicklung der Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebes wird somit nicht gesehen. Berlin, den 01. September 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2016)