Drucksache 17 / 18 979 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2016) und Antwort Was tut der Senat gegen Wohnungslosigkeit und für die Wohnraumversorgung von anerkannten Flüchtlingen (Statuswechsler*innen)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele wohnungslose Menschen, die nach Anerkennung ihres Asylantrages ihren rechtlichen Status gewechselt haben, leben augenblicklich in Einrichtungen der bezirklichen und städtischen Wohnungs- und Obdachlosenhilfe ; wie viele wohnen noch in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge? (bitte nach Art der Einrichtung ; vertragsgebunden, vertragsungebunden, Erstaufnahmeeinrichtung aufschlüsseln) Zu 1.: Auf eine aktuelle und kurzfristige Abfrage bei den für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen zuständigen Bezirksämtern wurden folgende Daten übermittelt : Bezirke Vertragsgebunden Vertragsungebunden Erstaufnahmeeinrichtung Sonstiges (Hostels etc.) Gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf * * * * 23 Friedrichshain- Kreuzberg * * * * 819 Lichtenberg 71 70 3 (vertragsgebunden ) 172 316 Marzahn-Hellersdorf 145 83 133 (vertragsgebunden ) * 361 Mitte 787 54 1379 2220 Neukölln * * * * 693 Pankow * * * * 330 Reinickendorf 161 62 * 24 247 Spandau * * * * * Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 979 2 Steglitz-Zehlendorf * * * * 783 Treptow-Köpenick 216 152 368 Tempelhof- Schöneberg 99 627 185 * 911 Bei den mit* gekennzeichneten Spalten liegt kein detailliertes Zahlenmaterial vor. 2. Wie viele Statuswechsler*innen konnten bisher in reguläre Mietverhältnisse wechseln? Zu 2.: Auf die Abfrage bei den für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen zuständigen Bezirksämtern haben 4 Bezirksämter wie folgt geantwortet: Marzahn-Hellersdorf: 109 Personen Mitte: 352 Personen Pankow: 212 Bedarfsgemeinschaften Tempelhof-Schöneberg: 175 Bedarfsgemeinschaften Im Übrigen konnten von den anderen 8 Bezirksämtern keine Angaben gemacht werden. 3. Wie viele Familien sind unter den sogenannten Statuswechsler *innen? Zu 3.: Auf die Umfrage bei den zuständigen Bezirksämtern wurden folgende Angaben übermittelt: Charlottenburg-Wilmersdorf: 3 Familien Friedrichshain-Kreuzberg: ca. 400 Familien (siehe Antwort zu 1.) Lichtenberg: 49 Familien Marzahn-Hellersdorf: Es liegt keine statisti- sche Erhebung vor. Mitte: 301 Familien Neukölln: 206 Familien Pankow: Es liegt keine statistis- che Erhebung vor. Reinickendorf: 75 Familien Spandau: Es liegt keine statisti- sche Erhebung vor. Steglitz-Zehlendorf: 108 Familien Treptow-Köpenick: 37 Familien Tempelhof-Schöneberg: 134 Familien 4. Wie viele unbegleitete Jugendliche sind unter den sogenannten Statuswechsler*innen? Zu 4.: Zu der Frage kann die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Aussage treffen. Unbegleitete Jugendliche, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Obhut genommen wurden (§§ 42,42a SGB VIII), erhalten für die gesamte Dauer der Inobhutnahme Leistungen nach dem SGB VIII und sind daher von einem Statuswechsel nicht betroffen. 5. Wie viele Familien, die ihren Status gewechselt haben , sind in Einrichtungen der bezirklichen und städtischen Wohnungs- und Obdachlosenhilfe untergebracht? (bitte nach Einrichtungsart, Größe der Familie bzw. Anzahl der Kinder aufschlüsseln) 6. Wie hoch ist der Anteil an Jugendlichen und alleinstehenden Statuswechsler*innen in den Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe? (bitte nach Art der Einrichtung, Gruppe und Geschlecht aufschlüsseln) Zu 5. und 6.: Für die Fragen 5 und 6 wurden die Bezirksämter um kurzfristige Zuarbeit gebeten, dabei wurden folgende Daten übermittelt: Friedrichshain Kreuzberg Zu 5.: Im Bezirksamt wird das statistisch nicht erfasst. Zu 6.: Alleinstehende Statuswechsler/innen in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe machen ca. 50 % aus, in aller Regel sind die Personen männlich (99%). Steglitz-Zehlendorf Zu 5.: Siehe hierzu Antwort zu 3. (43 in BUL- Unterkünften, 65 in Pensionen, Hostels, Hotels). Zu 6.: Die 108 Familien haben zusammen 281 Kinder . Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 979 3 Tempelhof-Schöneberg Zu 5.: In Absprache mit dem Jobcenter Tempelhof- Schöneberg. Anzahl gesamt Haushaltsgröße/ Haushaltszusammensetzung Haushalte in Erstaufnahmeeinrichtungen BUL- Einrichtung sonstige Einrichtung 22 Alleinerziehende + 1 Kind 5 2 15 8 Alleinerziehende + 2 Kinder 2 6 8 Alleinerziehende + 3 Kinder 4 1 3 5 Alleinerziehende + 4 Kinder 1 1 3 1 Alleinerziehende + 5 Kinder 1 27 Familien + 1 Kind 7 1 19 25 Familien + 2 Kinder 6 1 18 21 Familien + 3 Kinder 6 1 14 6 Familien + 4 Kinder 1 5 6 Familien + 5 Kinder 1 5 5 Familien + 6 Kinder 5 BUL= Berliner Unterbringungsleistelle Zu 6.: Diese Frage kann durch die Regionalen Sozialen Dienste nicht beantwortet werden, da dieser Personenkreis von hier nicht untergebracht wird. Neukölln Zu 5.: Hier kann keine andere Antwort als auf Frage 3 gegeben werden, denn im Ergebnis bleibt es bei 206 Familien , die über die bezirkliche Hilfe im Rahmen vom Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) untergebracht sind. Weitere differenziertere Daten liegen nicht vor. Zu 6.: Es liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Treptow Köpenick Zu den Fragen 5. und 6. liegen lediglich aus der Halbjahresstatistik zur Unterbringung von Wohnungslosen zum Stichtag 30.06.2016 folgende Daten vor. Haushaltstyp Einrichtungen der BUL Pensionen o.ä. Gesamtergebnis Haushalte Anzahl der Kinder je Haushaltstyp 1 Personen-Haushalte Frauen 8 2 10 0 1 Personen-Haushalte Männer 127 54 181 0 2 Personen-Haushalte ohne Kinder 7 6 13 0 Alleinerziehende mit 1 Kind 3 2 5 5 Alleinerziehende mit 2 Kindern 1 1 2 Alleinerziehende ab 3 Kindern 2 1 3 9 Paare mit 1 Kind 4 3 7 7 Paare mit 2 Kindern 3 4 7 14 Paare ab 3 Kindern 5 9 14 48 Gesamtergebnis 163 80 243 85 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 979 4 Lichtenberg Zu 5.: Einrichtungsart 2 Personen- Haushalte ohne Kinder alleinerziehend 1 Kind alleinerziehend 2 Kinder Alleinerziehend 3 und mehr Kinder Paar 1 Kind Paare 2 Kinder Paare 3 und mehr Kinder Kooperation Bezirk 0 3 1 0 0 2 2 BUL vertragsfrei 0 2 0 2 1 2 2 BUL vertragsgebunden 1 3 2 0 0 0 5 keine bezirkliche/ keine BUL-Einrichtung (Hostels…) 2 3 2 5 0 4 5 Summen 3 11 5 7 1 8 14 Zu 6.: Einrichtungsart Jugendliche im Alter von 13-17* 1-Personen- Haushalte weiblich 1-Personen- Haushalte männlich Kooperation Bezirk 0 0 2 BUL vertragsfrei 4 5 41 BUL vertragsgebunden 10 1 25 Keine bezirkliche/keine BUL-Einrichtung (Hostels…) 11 5 42 Summen 25 11 110 *Geschlecht wird bei Kindern nicht erhoben Reinickendorf Zu 5.: Es sind ca. 75 Familien (siehe auch Pkt. 1+3). Zu 6.: Hierzu gibt es keine Datenerhebung. Charlottenburg – Wilmersdorf Zu 5.: In dem bezirkseigenen Wohnheim für Wohnungslose (Forckenbeckstr. 16/17, 14199 Berlin) sind mit Stand 01.08.2016 drei Familien untergebracht, zwei Familien mit jeweils zwei erwachsenen Personen, eine Familie mit vier Personen, davon zwei minderjährige Kinder . Weitere Angaben insbesondere in vertragsgebunden und Erstaufnahmeeinrichtungen sind nicht möglich. Hierbei wird auf die zentrale Erfassung aller Geflüchteten bei der BUL (s. Antwort zu Frage 1) verwiesen. Zu 6.: Zu dem Anteil an Jugendlichen liegen in der Abteilung Soziales keine Daten vor. In dem bezirkseigenen Wohnheim für Wohnungslose (Forckenbeckstr. 16/17, 14199 Berlin) sind mit Stand 01.08.2016 15 alleinstehende Personen, davon 1 Frau untergebracht. Weitere Angaben insbesondere in vertragsgebunden und Erstaufnahmeeinrichtungen sind nicht möglich. Hierbei wird auf die zentrale Erfassung aller Geflüchteten bei der BUL (s. Antwort zu Frage 1) verwiesen. Pankow Fehlanzeige Spandau Fehlanzeige Marzahn-Hellersdorf Fehlanzeige Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 979 5 Mitte Fehlanzeige 7. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung unternommen , um die Gruppe der Statuswechsler*innen in Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe zu unterstützen und einer Konkurrenz bzw. eine Ungleichbehandlung zwischen dieser Gruppe und anderen Gruppen wohnungsloser Menschen vorzubeugen? 8. Wie beurteilt die Senatsverwaltung für Soziales angesichts der großen Zahl an Statuswechsler*innen den Bedarf, die Arbeit der Sozialarbeiter*innen in vertragsfreien und vertragsgebundenen Unterkünften der Wohnungslosenhilfe durch das Angebot von Dolmetscherdiensten und speziellen Angeboten des Jugendamtes für Familien und Jugendliche zu unterstützen? Zu 7. und 8.: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit. In Ausübung der personendifferenzierten Bedarfsfeststellung werden Bedarfe und Ansprüche geprüft und beschieden . Ungleichbehandlungen oder Ausgrenzungen anderer Personenkreise treten im Verfahren nicht auf. Der Senat hat den Masterplan Integration und Sicherheit am 24.05.2016 beschlossen. Damit sind in vielen Lebensbereichen Ziele und Maßnahmen definiert. Der Erfolg der Integration der Statuswechsler*innen ist vorrangig abhängig von den notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in den Ressorts Wohnungsbau, Arbeitsmarkt , Schulplätze, Kitaplätze, Sprachkurse, etc. In der Wohnungslosenhilfe sind die Angebote von allen Hilfesuchenden nutzbar. In Anbetracht der Entwicklung der Zahlen der Wohnungslosen unter Berücksichtigung der sogenannten Statuswechsler*innen hat der Berliner Senat beschlossen, die Angebote der Wohnungslosenhilfe im Integrierten Sozialprogramm – ISP auszubauen . Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat deswegen den Mittelansatz im Doppelhaushalt 2016/2017 um 1,1 Mio. EUR verstärkt. Im ISP werden damit 18 niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 4,1 Mio. EUR gefördert. Das Programm umfasst unterschiedliche Angebotstypen und Projekte wie z. B. Beratungsstellen, Notübernachtungen , Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste. Alle Dienste sind anonym nutzbar. Ziel aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Weitervermittlung in die Regelversorgung. Der Aufwuchs ist aufgrund des gestiegenen Bedarfs der letzten Jahre erhöht worden. Sollte es aufgrund der weiteren Zugangszahlen der Statuswechslerinnen und Statuswechsler zu weitergehenden Bedarfen kommen, wären die Angebote entsprechend weiter auszubauen (Anmeldung DH 2018/2019). 9. Welche Entwicklung prognostiziert der Senat für die Zahlen der Statuswechsler*innen, die zukünftig auf die Unterbringung in Einrichtungen der Berliner Wohnungslosen - und Obdachlosenhilfe angewiesen sein werden ? 10. Welche Maßnahmen, außer dem Wohnungsneubau , verfolgt der Senat, um allen Gruppen wohnungsloser Menschen eine gleichmäßige und zielgruppenorientierte Versorgung zukommen zu lassen und sind konkret neue Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe geplant? Zu 9. und 10.: Nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz (AsylG) teilt das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle den Ländern monatlich die Zahl der Zugänge von Asylbegehrenden, die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mit. Diese Mitteilung soll den Ländern und Kommunen als Grundlage für die Bedarfs- und Kapazitätsplanung dienen. Allerdings ist eine derartige Mitteilung des Bundes im laufenden Jahr – mutmaßlich auf Grund der volatilen und von zahlreichen Unwägbarkeiten geprägten Zuzugsentwicklung – noch nicht erfolgt. Daher ist eine gesicherte Prognose über die in den nächsten Monaten erwarteten Asylzuzüge auch auf Landesebene nicht möglich. Um gleichwohl die erforderliche Planungssicherheit für die Unterbringungskapazitäten zu ermöglichen, hat der Senator für Gesundheit und Soziales dem Senat in der Sitzung am 07.06.2016 eine Modellrechnung für die Bedarfs- und Kapazitätsplanung vorgelegt. Diese geht für den Zeitraum vom 01.05.2016 bis 31.12.2016 von einem Zuzug in Höhe von 14.000 Personen aus. Unter Berücksichtigung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits getroffenen Asyl-Entscheidungen und der vom BAMF bis zum Jahresende angestrebten Bearbeitungsquote ergibt die Modellrechnung zum Stichtag 31.12.2016 einen geschätzten Bestand von rund 21.000 Personen, die auf Grund einer positiven Entscheidung über ihr Asylbegehren anspruchsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind. Als Konsequenz aus dieser Modellrechnung hat der Senat beschlossen, dass die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBGen) und der Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften (BEFU) geplanten modularen Bauten so errichtet werden sollen, dass sie als Wohnungen (WBGen) bzw. als Einzelapartments und Mehrzimmerwohnraum (BEFU) zu nutzen sind. Sie dienen der Flüchtlingsanschlussunterbringung , sollen aber zugleich mit der Option errichtet werden, abhängig von der personengruppenspezifischen Bedarfsentwicklung (sofern das Baurecht angepasst werden kann) auch andere wohnungslose Menschen - in der leistungsrechtlichen Zuständigkeit der Bezirksämter bzw. Jobcenter - in diesen Gebäuden versorgen zu können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 979 6 Abhängig von der Bedarfsentwicklung für die unterzubringenden Personengruppen können auf Grund der multiplen Nutzungsoptionen in den von WBGen sowie der BEFU geplanten modularen Bauten dort verfügbare Kapazitäten perspektivisch als Flüchtlingsanschlussunterkünfte /Wohnanlagen im Standard des sozialen Wohnungsbaus dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden, um so der voraussichtlich auch künftig starken Nachfrage nach preiswertem Mietwohnraum zu entsprechen . Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu errichtenden modularen Bauten sind in einer Phase 1 als Flüchtlingsunterkünfte geplant, enthalten aber bereits in dieser Phase einen Anteil von 240 Wohnungen und sollen dann in einer Phase 2 gänzlich zu Wohnungen umgebaut werden. Da die Planungen und die Realisierung dieser modularen Bauten bereits sehr weit fortgeschritten sind (für zehn Standorte ist die Vergabe, bei zwei Standorten ist der Baubeginn erfolgt), sollen diese Standorte gemäß den bestehenden Planungen als Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der rund 16.000 in Berlin lebenden wohnungslosen Menschen wurde weiterhin festgestellt, dass es erforderlich ist, bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der Planung von weiteren 22 Standorten (zusätzlich zu den bereits in Planung befindlichen 38 Standorten der Mobilen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) zu beginnen, um den absehbar bestehenden Bedarf an Wohnraum, der sich auch aus der Notwendigkeit der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen im Sinne einer Flüchtlingsanschlussunterbringung ergibt, künftig decken zu können. Zur administrativen Umsetzung dieses Beschlusses soll unter Beteiligung der Bezirke ein geeignetes Instrumentarium entwickelt werden, um eine sozial ausgewogene gesamtstädtische Belegungssteuerung bei der Nutzung dieser Bauten zu gewährleisten, damit diese Standorte im Sinne einer „integrierenden Durchmischung“ als Wohnquartiere „in guter Nachbarschaft“ zu den bereits dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern entwickelt werden können. Berlin, den 29. August 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2016)