Drucksache 17 / 18 981 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 15. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2016) und Antwort Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit den Sanierungsarbeiten in der Malchower Dorfstraße begonnen werden? Welche Bauzeit ist für dieses Projekt angesetzt? Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei Jahre andauern wird. Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese Straßensanierung ? Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche Gesamtkosten sind dafür angesetzt? Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich. In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel 1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten . Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen? Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Straßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017 (siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau vorgesehen. Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow und die A 114 zeitgleich saniert werden? Wenn ja, wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren? Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu. Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand zu notwendigen Umleitungen während der Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese Umleitung eingerichtet werden? Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B. über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße, Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen , aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen. Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar westlich Malchows gelegene Luch untersucht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 981 2 Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen Verschwenkung der Fahrbahn auf die Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Straßeninstandsetzung ) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Straße ermöglicht. Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schließung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Antwort zu 7: Nein. Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege geprüft. Darunter auch die Egon-Erwin- Kisch-Straße und entlang der Bahntrasse. Alle mussten aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort 5. Frage 10: Welche Umleitungen sind während der Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant? Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme jeweils nur in Richtung Süden möglich. Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll diese Anbindung ausgestaltet sein? Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße in Richtung Norden möglich bleiben. Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird? Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn (Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie? Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) geben? Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn (Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird? Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“ durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn (Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie? Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt -Spur“ mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde? Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut würde? Wer müsste das zahlen? Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr dieser Risiken geplant? Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe Antwort zu 5. Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme „Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2) aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 981 3 Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche und auf welchen Flächen? Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6- streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt . Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben, Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer südlich des Märchenlandgrabens. Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese geschützt werden? Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck, Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei Paare des Weißstorches ihre Horste. Siehe auch Antwort zu Frage 12. Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung von Anwohnenden und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte Erneuerung der B2 - Dorfstraße Malchow " wurden die Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn werden weitere Anwohnerinformationen folgen. Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder ähnlicher Stelle? Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke (Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden Betrachtungen angestellt. Berlin, den 31. August 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)