Drucksache 17 / 18 983 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2016) und Antwort Seniorenwohnanlage der Deutsche Wohnen AG in Charlottenburg-Wilmersdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Charlotten-burg - Wilmersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird bei der Beantwortung der Fragen 1, 2, 5 – 8 wiedergegeben . 1. Was hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unternommen, um Missstände (Kellerschwelbrand bei nicht betriebsbereiten Löschwasserhydranten, defekte Klingelanlage, Festnetztelefonanlage und Fernseh-Rundfunk -Anschluss, Tor zur Tiefgarage) in der Seniorenwohnanlage Mollwitzstraße 6-10 zu beheben? 2. Wie gehen Bezirk und Land vor, um das Nächtigen Wohnungsloser in Kellern und Fluren der Seniorenwohnanlage zu unterbinden und den Wohnungslosen ortsnahe betreute Alternativen anzubieten? 5. Wie haben sich die Mieten seit der vorfristigen Rückzahlung öffentlicher Wohnungsbaufördermittel durch die Deutsche Wohnen AG und dem Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ seit dem 1. Juni 2016 entwickelt (bitte Angabe der durchschnittlichen Miethöhe sowie der maximal erhobenen Miethöhe)? 6. Sieht der Senat Anhaltspunkte, dass vom Vermieter der Berliner Mietspiegel nicht eingehalten wird? 7. Plant die Deutsche Wohnen AG den Abriss der Seniorenwohnanlage Mollwitzstraße 6-10, eines in den 1970er Jahren errichteten Bauwerks mit barrierefreien Ein-Zimmer-Wohnungen? Wenn nein, was unternimmt sie für den dauerhaften Erhalt der Seniorenwohnanlage? 8. Welche Maßnahmen gedenken Bezirk und Senat zu ergreifen, um das historisch von städtischen Wohlfahrtseinrichtungen und Kliniken geprägte Areal westlich des Schlossparks Charlottenburg mit seinen aktuellen Umbrüchen – genannt sei das Luxuswohnprojekt „Joli Coeur“ im und neben dem ehemaligen Max-Bürger- Krankenhaus – vor exklusiver Aufwertung und sozialer Ausgrenzung zu schützen? Zu 1., 2. und 5. bis 8.: Das Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf ist seit über 10 Jahren nicht mehr Generalmieter des o. g. Hauses. Damit liegt die Verantwortung für die Vermietung und den Unterhalt des Gebäudes ausschließlich beim Eigentümer, der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW), bzw. der Deutschen Wohnen AG. Deshalb kann das Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf zu den aufgeworfenen Fragen keine Stellung nehmen. 3. Trifft es zu, dass die Seniorenwohnanlage Mollwitzstraße 6-10 von der GSW errichtet worden ist und seit wann und mit welchen Vertragsbedingungen ist sie Eigentum der Deutsche Wohnen AG? Zu 3.: Die GSW wurde vom Land Berlin im Jahr 2004 an ein Konsortium veräußert und firmierte als „GSW Immobilien GmbH“ um. Mit Wirkung zum 01. April 2010 firmierte das Unternehmen zur „GSW Immobilien AG“ um. Die GSW Immobilien AG als derzeit eingetragene Eigentümerin der betreffenden Grundstücke wurde im November 2013 von der Deutsche Wohnen AG übernommen und wurde damit ein Unternehmen der Deutsche Wohnen Gruppe. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 983 2 4. Welche mietrechtlichen Regelungen gelten für die Seniorenwohnanlage Mollwitzstraße 6 – 10? Zu 4.: Die eingesetzten Förderungsmittel des Seniorenwohnheims wurden vorzeitig abgelöst. Damit endete die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ ohne Nachwirkungsfrist mit Ablauf des 31.05.2016. Für mietrechtliche Regelungen ist ab dem 01.06.2016 das BGB maßgebend. 9. Wie viele Seniorenwohnanlagen mit wie vielen Wohnungen und in welchen Bezirken befinden sich im Eigentum der Deutsche Wohnen AG? Zu 9.: Dem Senat liegen keine entsprechenden Informationen vor. Eine Internetrecherche ergab als Angebot von Seniorenwohnhäusern der Deutsche Wohnen AG neben der Mollwitzstraße 6 – 10 eine weitere in Charlottenburg- Wilmersdorf, vier Wohnanlagen in Friedrichhain-Kreuzberg , zwei Wohnanlagen in Spandau, vier Wohnanlagen in Steglitz Zehlendorf, zwei Wohnanlagen in Neukölln und zwei in Marzahn-Hellersdorf. 10. Finden Gespräche zwischen dem Senat und der Deutsche Wohnen AG mit dem Ziel statt, einen politischen Willen zum Erhalt von Seniorenwohnanlagen zu bekunden? Wenn ja, geht es dabei auch um die Übernahme bzw. Rekommunalisierung von Seniorenwohnanlagen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Zu 10.: Diesbezügliche Gespräche zwischen dem Senat und der Deutsche Wohnen AG finden nicht statt, da bisher keine Anzeichen für den Verlust von Seniorenwohnanlagen erkennbar sind. Berlin, den 01. September 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Sep. 2016)