Drucksache 17 / 18 984 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2016) und Antwort Große private Wohnungsunternehmen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche privaten Wohnungsunternehmen vermieten in Berlin mehr als 10.000 Wohnungen (Anzahl der Wohnungen pro Unternehmen, gesamt und pro Bezirk )? Antwort zu 1: Nach Kenntnis des Senats haben drei privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen in Berlin einen Bestand, der mehr als 10.000 Wohnungen umfasst (Stand: Ende 2015). Dabei handelt es sich um die Deutsche Wohnen AG (106.756 Wohnungen im Großraum Berlin), die Vonovia SE (30.588 Wohnungen) und die Akelius GmbH (ca. 12.500 Wohnungen). Die Informationen des Senats stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen der betreffenden Unternehmen (z.B. Geschäftsbericht ), die eine Differenzierung nach Bezirken nicht ermöglichen . Frage 2: Wie hoch ist das durchschnittliche Mietniveau der großen privaten Wohnungsunternehmen im nicht preisgebundenen Segment sowie im öffentlich geförderten Segment aktuell und wie hat es sich in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Der Senat führt keine Erhebungen zu den Miethöhen privater Wohnungsunternehmen durch. Auch in den Geschäftsberichten der Unternehmen werden i.d.R. lediglich Durchschnittwerte für den gesamten – also auch außerhalb Berlins befindlichen – Bestand ausgewiesen . Frage 3: Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich im Bestand der großen privaten Wohnungsunternehmen ? Antwort zu 3: Die Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen , die sich im Bestand der großen privaten Wohnungsunternehmen befinden, können nachstehender Tabelle entnommen werden. Es handelt sich hierbei nur um im 1. Förderweg (Sozialer Wohnungsbau) geförderte Wohnungen. Anzahl geförderter Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen Bezirk Anzahl öffentlich geförderte Wohnungen 1) Deutsche Wohnen Vonovia Akelius Mitte 319 196 0 Friedrichshain-Kreuzberg 1.839 0 0 Pankow 580 0 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 584 306 0 Spandau 2.362 28 0 Steglitz-Zehlendorf 1.603 873 11 Tempelhof-Schöneberg 1.390 87 0 Neukölln 552 114 0 Treptow-Köpenick 0 0 0 Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 Lichtenberg 0 0 0 Reinickendorf 293 231 0 Berlin insgesamt 9.522 1.835 11 1) Nur Sozialer Wohnungsbau 1. Förderweg zum Stand 01.01.2016 noch in der Bindung Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 984 2 Frage 4: Für wie viele Wohnungen haben die großen privaten Wohnungsunternehmen öffentliche Wohnungsbaufördermittel vorfristig abgelöst (bitte nach Unternehmen , Jahr und Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 4: Die Anzahl der Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen, für die die öffentlichen Wohnungsbaufördermittel vorfristig abgelöst wurden, kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Dabei wurden Objekte, die vor dem 01.01.2016 aus der Förderung gefallen sind, nicht berücksichtigt. Anzahl geförderter Wohnungen mit vorzeitig abgelösten Fördermitteln mit Ende der Förderung ab 01.01.2016 Bezirk Jahr der Rückzahlung Ende der Förderung Deutsche Wohnen Vonovia Akelius Mitte 2013 31.12.2023 29 2014 31.12.2024 142 Friedrichshain- Kreuzberg 2006 31.12.2016 67 2013 31.12.2023 71 2015 31.12.2025 225 2015 31.12.2027 87 2016 31.12.2028 66 Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf 2006 31.12.2016 284 2013 31.12.2023 120 2014 31.12.2024 40 186 2015 31.12.2025 117 Spandau 2006 31.12.2016 479 2013 31.12.2023 4 Steglitz-Zehlendorf 2006 31.12.2016 226 107 2007 31.12.2017 11 2008 31.12.2018 13 2013 31.12.2023 26 59 2014 31.12.2024 11 80 2015 31.12.2025 101 2016 31.12.2028 263 Tempelhof- Schöneberg 2006 31.12.2016 243 2007 31.12.2017 4 2008 31.12.2018 22 2012 31.12.2022 563 2013 31.12.2023 10 2014 31.12.2024 40 2015 31.12.2025 102 Neukölln 2006 31.12.2016 408 2016 31.12.2028 7 Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf 2006 31.12.2016 63 96 2013 31.12.2023 12 2014 31.12.2024 9 Berlin insgesamt 3.492 890 11 Quelle: Kataster der bezirklichen Wohnungsämter Frage 5: Wann fanden zuletzt Gespräche des Senats mit großen privaten Wohnungsunternehmen statt und mit welchem Inhalt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 984 3 Frage 6: Wann fanden zuletzt Gespräche zwischen Senat und Vonovia AG, wann zuletzt Gespräche mit der Deutsche Wohnen AG statt, mit welchem Inhalt? Antwort zu 5 und 6: Der Senat führt in unregelmäßigen Abständen Gespräche mit großen privaten Wohnungsunternehmen zu den Themen Bestands- und Mietenpolitik sowie Wohnungsneubau. Frage 7: Welche Bemühungen unternimmt der Senat, große private Wohnungsunternehmen für Kooperationsverträge zum Geschützten Marktsegment, zur Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen, zum Neubau preiswerter Wohnungen o.ä. zu gewinnen? Antwort zu 7: Die Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt und die verschiedenen Handlungsoptionen werden zwischen dem Senat und Vertretern der privaten Wohnungswirtschaft laufend erörtert. Der Kooperationsvertrag „Geschütztes Marktsegment“ wurde zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Bezirksämtern von Berlin und der Wohnungswirtschaft abgeschlossen, um Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind zu helfen und ihnen die Eingliederung in ein geregeltes Leben zu ermöglichen. In dem Vertrag sind die Bedingungen geregelt, unter denen im Rahmen des „Geschützten Marktsegments“ Wohnungen angeboten, vermittelt und für Marktsegment- Mieter dauerhaft gesichert werden. Grundsätzlich handelt es sich beim Kooperationsvertrag zum Geschützen Marktsegment um eine freiwillige Vereinbarung, die auch private Wohnungsanbieter einbezieht . Trotz der erheblichen Anstrengungen und Werbung des Senats ist bei der privaten Wohnungswirtschaft eine Zurückhaltung erkennbar, sich an dem Geschützten Marktsegment zu beteiligen, da die Wohnungen auch ohne Vertragsbindung zum Geschützten Marktsegment gut vermietet werden können. Frage 8: Welche großen privaten Wohnungsunternehmen sind in den letzten fünf Jahren in Gerichtsverfahren als Kläger oder als Beklagter gegen den qualifizierten Berliner Mietspiegel vorgegangen und mit welchen Ergebnissen ? Antwort zu 8: Bei den durch die Mietvertragsparteien angestrengten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mietspiegel ist der Senat kein Prozessbeteiligter. Daher liegen dem Senat neben allgemein zugänglichen Medien- und Fachpresseberichten zu Einzelfällen keine umfassenden bzw. vollständigen Informationen zur Fragestellung vor. Bekannt ist lediglich, dass die Deutsche Wohnen AG in den letzten Jahren im Zusammenhang mit geforderten Mieterhöhungen auch den qualifizierten Mietspiegel in Frage gestellt hat. Aus der dem Senat bisher bekannt gewordenen Rechtsprechung der zuständigen Amts- und Landgerichte geht hervor, dass Berliner Mietspiegel in der überwiegenden Mehrzahl als qualifiziert oder als geeignetes Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete angesehen wurden. Frage 9: Führt oder plant der Senat Gespräche mit großen privaten Wohnungsunternehmen darüber, auf Gerichtsverfahren gegen den Berliner Mietspiegel zu verzichten? Antwort zu 9: Der Senat hat mehrfach, u. a. in der 69. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 20.01.2016, die anwesenden großen Wohnungsunternehmen zur Akzeptanz des Berliner Mietspiegels aufgefordert . Frage 10: Für wie viele Wohnungen haben die großen privaten Wohnungsunternehmen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 öffentliche Mittel der Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen bzw. beantragt (bitte nach Unternehmen und Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 10: In den Jahren 2014 bis 2016 wurde von privaten Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin keine Neubauförderung beantragt. Berlin, den 26. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)