Drucksache 17 / 18 989 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 16. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2016) und Antwort Kommt der versprochene Rückbau der Anschlussstelle zur A111 in Tegel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass der Autobahnabschnitt zwischen A111 und Kurt-Schuhmacher-Platz (ehemals A105) von einer Autobahn in eine Stadtstraße zurückgestuft werden soll? Wenn ja, wann soll das erfolgen? Antwort zu 1: Nach der derzeitigen Planung handelt es sich nicht um eine Rückstufung, sondern um den Rückbau eines Teils der bisherigen Anschlussstelle, verbunden mit dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstraße . Gemäß aktuellem Terminplan soll dieses bis zum 1. Halbjahr 2022 erfolgen. Da die Genehmigungsplanung gerade erst beauftragt wurde, muss dieser Zieltermin noch im weiteren Planungsprozess verifiziert werden. Frage 2: Geht mit der Rückstufung auch die Baulast an das Land Berlin über? Wenn ja, gibt es dafür vom Bund einen Ausgleich oder andere einmalige finanzielle Zuwendungen ans Land Berlin? Antwort zu 2: Mit dem Neubau einer Stadtstraße im Bereich der Meteorstraße übernimmt für diesen Streckenabschnitt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Reinickendorf die Baulastträgerschaft. Finanzielle Zuwendungen vom Bund sind für die Planungen des Landes Berlin nicht zu erwarten. Über das gesamte Planungsvorhaben eines Rückbaus eines Stücks Bundesautobahn und dem Ersatz durch eine Stadtstraße sind noch Verhandlungen mit den zuständigen Bundesstellen zu führen. Frage 3: Hält der Senat an seinen Plänen fest diesen Autobahnabschnitt in eine Stadtstraße zurückzubauen? Wenn ja, welchen Querschnitt soll diese Straße erhalten? Welcher Zeitplan besteht? Mit welchen Kosten wird gerechnet und wie soll der Rückbau finanziert werden? Antwort zu 3: Die Stadtstraße wird mit einer Gesamtbreite von voraussichtlich 32,00 m geplant, die genaue Aufteilung des Querschnitts ist Aufgabe der jetzt anstehenden Ing.-Planung. Gemäß aktuellem Terminplan ist der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen für Ende 2018 geplant, Fertigstellung im 1. Halbjahr 2022. Die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Rückbau werden mit 27 Mio. Euro veranschlagt. Frage 4: Wenn nein, inwieweit sieht der Senat das Weiterbestehen der Autobahnschneise als vereinbar an mit dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zum Kurt-Schumacher-Quartier? Wie soll das Quartier an die angrenzende Grünfläche angebunden werden? Wann wird der Senat den Entwurf des FNP in diesem Punkt ändern? Antwort zu 4: Das Weiterbestehen des Autobahnzubringers ist städtebaulich nicht vereinbar mit der Entwicklung des Schumacher Quartiers. Der aus dem städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb hervorgegangene städtebauliche Entwurf gewährleistet eine gute Anbindung an die angrenzenden Grünflächen und setzt diese durch einen Park im Quartier fort. In dem Änderungsentwurf Nr. 09/15 des Flächennutzungsplans (FNP) zur öffentlichen Auslegung (Stand: 20.01.2016) ist dieser Punkt schon berücksichtigt. Eingegangene Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Sobald diese ausgewertet sind, wird das Änderungsverfahren zum Abschluss gebracht. Berlin, den 31. August 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)