Drucksache 17 / 18 990 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 28. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2016) und Antwort Tariferhöhung für die Studentischen Beschäftigten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele studentische Beschäftigte im Sinne des §121 BerlHG sind gegenwärtig an den Berliner Hochschulen und Einrichtungen des Landes Berlin beschäftigt? (bitte aufgeschlüsselt nach Hoch-schule/Einrichtung angeben ) Zu 1.: Die Zahlen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie geben den Kenntnisstand des Senats zum Stichtag 24. August 2016 wieder. Für den Kulturbereich haben alle Bibliotheken, Museen und Theater Fehlanzeige abgegeben . Außeruniversitäre Einrichtungen sind gemeinsame Einrichtungen des Landes Berlin und des Bundes und wurden daher nicht aufgenommen. An der Charité gibt es keine Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften im Sinne des § 121 Berliner Hochschulgesetz. Es gibt Beschäftigte, die Studierendenstatus haben. Diese werden an der Charité über die Tochtergesellschaft Charité Healthcare Services GmbH (CHS) beschäftigt und an die Charité im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung entliehen. 2. Wie hat sich die Anzahl der studentischen Beschäftigten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte Anzahl pro Jahr jeweils für jede einzelne Hochschule und Einrichtung )? Zu 2.: Die Zahlen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie viele der aktuell nach §121 BerlHG Beschäftigten werden a) aus dem Haushalt der Hochschulen / Einrichtungen b) aus öffentlichen Drittmitteln c) aus privaten Drittmitteln (ohne Forschungsaufträge aus Industrie/Wirtschaft) d) im Rahmen von Forschungsaufträgen aus Industrie bzw. Wirtschaft beschäftigt? (Bitte Angaben gesondert für jede Hochschule und Einrichtung) Zu 3.: Die Zahlen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Wie viele von ihnen sind gegenwärtig als Tutor _innen, wie viele in Bibliotheken, in der Verwaltung, in der Forschung (z.B. in Drittmittelprojekten) beschäftigt ? Bitte gesondert für jede einzelne Hochschule und Einrichtung. Welche Laufzeit haben die Arbeitsverträge der aktuell an den Berliner Hochschulen und Einrichtungen nach § 121 BerlHG Beschäftigten? Bitte gesondert für jede Hochschule /Einrichtung und aufschlüsseln nach: - mehr als zwei Jahre - zwei Jahre - unter zwei, aber mehr als ein Jahr - ein Jahr - unter einem Jahr, aber mehr als 6 Monate - bis zu 6 Monaten Zu 4.: Die Zahlen sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 990 2 5. Wie sind die vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeiten der aktuell an den Berliner Hoch-schulen und Einrichtungen nach § 121 BerlHG Beschäftigten? Bitte gesondert für jede Hochschule /Einrichtung und aufschlüsseln nach: - 80 Stunden - 60 bis 80 Stunden - 41 Stunden - 40 Stunden - 20 Stunden - weniger als 20 Stunden Zu 5.: Die Zahlen sind der Anlage 6 zu entnehmen. 6. Welchen Betrag haben die Berliner Hochschulen seit 2004 insgesamt durch die Streichung der jährlichen Sonderzuwendung, des. sog. Weihnachtsgeldes, für diese Beschäftigtengruppe eingespart? Zu 6.: Die Zahlen sind der Anlage 7 zu entnehmen. 7. Teilt der Senat die Auffassung, dass der Anstieg der Zahl der studentischen Beschäftigten in den Berliner Hochschulen auch auf fehlendes hauptberufliches Hochschulpersonal zurückzuführen ist und studentische Beschäftigte zunehmend Aufgaben wahrnehmen, die üblicherweise von hauptberuflichem Personal wahrgenommen werden? Wenn ja, was wird der Senat unternehmen, um die gesetzliche Verpflichtung aus § 121 Abs. 3 BerlHG, wonach studentischen Beschäftigten Aufgaben, die üblicherweise von hauptberuflichen Personal wahrgenommen werden, nur ausnahmsweise übertragen werden dürfen, durchzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Ein signifikanter Anstieg der Zahl der studentisch Beschäftigten ist nicht erkennbar. 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass es aufgrund der Lohnstagnation seit 2001 und dem Reallohn-verlust durch die Streichung der Sonderzuwendung und die Teuerungsrate an der Zeit ist, für diese Beschäftigtengruppe eine substantielle Lohnerhöhung zu erwirken? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Zunächst weist der Senat darauf hin, dass Berlin das einzige Land mit einem eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte ist. Darüber hinaus ist der Senat grundsätzlich der Auffassung, dass alle Beschäftigungsgruppen angemessen vergütet werden sollten. Dazu gehört eine regelmäßige Anpassung. Im Detail hält er es jedoch für falsch, sich zu Tariffragen zu äußern, die er selbst als Partei nicht zu verhandeln hat. 9. Wird der Senat vereinbarte Tariferhöhungen für diese Beschäftigtengruppe in den kommenden Hochschulverträgen finanziell ausgleichen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Über die Höhe der Zuschüsse in den neuen Hochschulverträgen für die Jahre 2018 bis 2021 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Der Senat geht jedoch davon aus, dass bei einer Tariferhöhung die zusätzlichen Kosten von den Hochschulen als Mehrbedarf angemeldet werden. 10. Wird der Senat Finanzvorsorge für mögliche Tariferhöhungen für diese Beschäftigtengruppe in den Hochschulverträgen treffen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Der Senat hat die Hoffnung, dass die Hochschulen zum Zeitpunkt der Hochschulvertragsverhandlungen konkrete Zahlen vorlegen können. 11. Teilt der Senat die Auffassung, dass es erstrebenswert ist, „gute Arbeitsbedingungen“ für die studentischen Beschäftigten als ein Kriterium in den Hochschulverträgen zu verankern? Zu 11.: Der Senat ist darüber verwundert, dass gute Arbeitsbedingungen nur für eine Gruppe der Beschäftigten erstrebenswert sein sollen. „Gute Arbeitsbedingungen “ für nur eine Gruppe der Beschäftigten als Kriterium in den Hochschulverträgen zu verankern, würde der Gesamtsituation nicht gerecht werden. Die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für alle Beschäftigten ist ein fortlaufender Prozess, dem der Senat allerhöchste Priorität zumisst. Wie schon in den Hochschulverträgen 2014 – 2017 wird das Thema bei den anstehenden Verhandlungen eine außerordentlich wichtige Rolle spielen. 12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um auf die Beschäftigungsbedingungen studentischer Beschäftigter Einfluss zu nehmen und nutzt er diese Möglichkeiten? Wann hat der Senat dies in der laufenden Legislaturperiode an den Hochschulen und der Charité in welcher Form getan? Zu 12.: Der Senat ist im kontinuierlichen Austausch mit den Hochschulleitungen, um Beschäftigungsbedingungen insgesamt zu verbessern. Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang auch über die Situation der studentischen Beschäftigten gesprochen. Berlin, den 29. August 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016) Anlage 1 zu Frage 1 Aktuell studentische Beschäftigte in Berliner Einrichtungen Einrichtung Zahl der studentischen Beschäftigten Freie Universität Berlin (FU) 1.772 Humboldt-Universität zu Berlin (HU) 2.020 Technische Universität Berlin (TU) 2.516 Universität der Künste (UdK) 474 Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) 380 Beuth-Hochschule (Stichtag 1.12.2015) 274 Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) 256 „Alice-Salomon“ Hochschule (ASH) 166 Hochschule für Musik (HfM) 30 Hochschule für Schauspielkunst (HfS) 19 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) (KHB) 67 Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) 59 Konrad-Zuse-Zentrum 51 Summe 8.084 Nachrichtlich: Die Charité hat am Stichtag 31.12.2015 insgesamt 865 Studierende beschäftigt, ohne dass diese studentische Beschäftigte i.S. des Berliner Hochschulgesetzes sind (s. oben). Anlage 2 zu Frage 2 Entwicklung der Zahl der studentischen Beschäftigten Einrichtung/ Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 FU 1.731 1.788 1.821 1.809 1.770 HU Keine Angabe 1.882 1.980 1.956 1.947 TU Keine Angabe 2.441 2.542 2.513 2.470 UdK 458 401 448 490 476 HTW 371 385 380 372 363 Beuth-Hochschule Keine Angabe 254 361 295 274 HWR 378 425 441 462 477 ASH 137 132 142 151 147 HfM 31 26 31 31 30 HfS 24 18 19 24 20 KHB 68 51 58 69 64 BBAW 68 63 73 58 57 Konrad- Zuse- Zentrum 65 63 51 49 38 Summe (Angabe nicht möglich ) 7.929 8.347 8.279 8.133 Nachrichtlich: Die Charité hat aus den dargelegten Gründen keine Angaben gemacht . Anlage 3 zu Frage 3 Finanzierungsquelle für aktuell studentische Beschäftigte Einrichtung/ Quelle a. Eigener Haushalt b. Öffentl. Drittmittel c. Private Drittmittel d. Wirtschaft/ Industrie FU 1.314 458 (Drittmittel insgesamt) Wird nicht erfasst Wird nicht erfasst HU 1.235 892 127 0 TU 1.461 824 231 - UdK 420 38 6 10 HTW 200 180 - - Beuth-Hochschule 207 41 - 26 HWR 176 77 2 1 ASH 139 63 - - HfM 28 2 - - HfS 18 1 - - KHB 40 20 5 2 BBAW 8 48 3 - Konrad-Zuse- Zentrum 21 27 - 3 Summe 5.267 2.671 374 42 Nachrichtlich: Die Charité hat aus den dargelegten Gründen keine Angaben gemacht . Anlage 4 zur Frage 4 Tätigkeitsfelder der aktuell studentisch Beschäftigten Einrichtung/ Tätigkeitsfeld Tutorin/Tutor Bibliothek Verwaltung Forschung/ Drittmittelprojekt FU 343 111 273 1.045 HU Keine Angabe 143 31 899 (Drittmittelfin .) TU (999 aus dem Bereich For- 191 546 1.779 (davon 999 auch Tutorinnen schung) und Tutoren) UdK 134 24 52 11 HTW 72 14 50 123 Beuth-Hochschule 74 10 29 67 HWR 28 13 214 1 ASH 60 17 62 63 HfM 3 3 2 21 HfS - - - 19 KHB 28 8 4 27 BBAW - Keine Angabe Keine Angabe 51 Konrad-Zuse- Zentrum - 1 2 48 Nachrichtlich: Die Charité hat aus den dargelegten Gründen keine Angaben gemacht . Anlage 5 zu Frage 4 Vertragsdauer der aktuell studentisch Beschäftigten Einrichtung/ Vertragsdauer Bis 6 Monate 6 - 11 Monate 12 Monate 13 - 23 Monate 24 Monate 24 und mehr Monate FU 75 217 41 533 499 307 HU 178 355 214 333 1.035 31 TU 144 280 49 836 326 881 UdK 158 72 166 48 24 6 HTW Keine Angabe Beuth-Hochschule 219 55 - - - - HWR 135 66 45 10 - - ASH 11 11 3 55 29 57 HfM 12 16 - - - 2 HfS 1 2 1 11 1 3 KHB 22 18 6 13 1 7 BBAW 9 6 5 16 4 20 Konrad- Zuse- Zentrum 4 14 17 14 2 - Summe ohne HTW 968 1.112 547 1.869 1.921 1.314 Die Charité hat sich zu den studentischen Kräften, die keine studentischen Beschäftigten i.S. des Berliner Hochschulgesetzes sind, wie folgt erklärt: Bis zu drei Monaten: 5,7% Über drei Monaten bis zu sechs Monaten: 13,2% Über sechs Monate bis zu einem Jahr: 27,1% Über einem Jahr bis zu 18 Monaten: 14,0% Über 18 Monaten bis zu 24 Monaten: 13,9% Über 24 Monate: 26,2% Anlage 6 zu Frage 5 Arbeitsstunden der aktuell studentischen Beschäftigten Einrichtung/ Vertrags- Stunden < 20 20 40 41 60-79 80 FU 1 85 (teilweise mehr) 78 1.269 (teilweise mehr) 170 169 HU 0 8 (+5 mit 21 - 39) 1 1.590 (+20 mit 42 - 59) 116 280 TU 0 2 (+7 mehr als 20) 4 1.585 (+48 mehr als 41) 443 427 UdK 72 244 98 31 16 13 Beuth- Hochschule 96 65 (teilweise mehr) 69 7 (teilweise mehr) 16 21 HWR 50 73 (+60 mehr als 20) 30 24 (+7 mehr als 41) 8 4 ASH 4 89 (bis zu 39) 25 25 22 (teilweise weniger) 1 HTW 22 53 99 5 37 26 HfM 18 5 3 - - 1 HfS 11 6 - - - - KHB 13 24 8 - 3 1 BBAW 1 1 10 26 8 13 Konrad- Zuse- Zentrum 1 - 7 - 36 7 Nachrichtlich: Die Charité hat aus den dargelegten Gründen keine Angaben gemacht . Anlage 7 zu Frage 6 Einsparung durch Streichung der jährlichen Sonderzuwendung seit 2004 Einrichtung Einsparung in Euro FU 4.270.000 (grobe Schätzung. Es wurden zusätzliche studentische Beschäftigte eingestellt). HU Knapp 7 Mio. € (gem. Schätzungsmodell ) TU 11.877.897,60 UdK Keine Angabe Beuth-Hochschule 181.030 (seit 2011) HWR 1.000.000 (grobe Schätzung) ASH Die ASH gibt an, keine Einsparungen erzielt zu haben, weil zusätzliche studentische Beschäftigte eingestellt wurden. HTW Keine Angabe HfM Rd. 20.000 HfS Rd. 53.000 KHB Rd. 12.000 BBAW Keine Angabe Konrad-Zuse-Zentrum Keine Angabe Nachrichtlich: Die Charité hat aus den dargelegten Gründen keine Angaben gemacht . S17-18990 ~6160317