Drucksache 17 / 18 991 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Morlang (PIRATEN) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. August 2016) und Antwort Öffentliches WLAN in der Berliner U-Bahn? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Mit welchem Anbieter und unter welchen vertraglichen Bedingungen (bitte den Vertrag als Original anhängen) wurde der WLAN-Zugang auf den Bahnhöfen der BVG mit welchen konkreten technischen Spezifikationen hinsichtlich der Access-Point (AP) Hardware sowie der anliegenden Leitung realisiert? a) Welche Daten werden durch den Anbieter der WLAN-Infrastruktur im Rahmen der Nutzung durch die Gäste der BVG genau erhoben? b) Insbesondere welche vertraglichen Regelungen mit dem Anbieter bestehen hinsichtlich des Datenschutzes der Nutzer*innen? c) Insbesondere welche vertraglichen Regelungen wurden zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Anbieter getroffen? d) Welche konkreten Finanzierungsformen nutzt der Anbieter zur Refinanzierung des WLAN-Zugangs? e) Welche(r) Internetzugangsprovider (ISP) verbinden zwischen dem öffentlichen WLAN und dem Internet? f) Gibt es seitens des ISP oder der Router-Hardware eingesetzte Filtersoftware und wenn ja, wie ist die genaue Bezeichnung der Software und des Herstellers sowie welche Inhaltsgruppen werden gefiltert? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das WLAN wird vom Provider „Hotsplots“ zur Verfügung gestellt. Die Anbindung an das Internet erfolgt über den Internetprovider „ITDZ-Berlin“ via „Versatel“. Die Nutzung ist unter Einwilligung in die Nutzungsbedingungen und AGB 1 für den Fahrgast kostenlos. Die dafür aufgebaute IT-Infrastruktur befindet sich im Eigentum der BVG. Das Public WLAN der BVG basiert auf einem Controller. Der Access Point erhält seine Konfiguration über einen CAPWAP 2 -Tunnel. Wir bitten um Verständnis, dass die Offenlegung des Vertrages einschließlich detaillierter vertraglicher Bedingungen im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht möglich ist, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner betroffen sein können und diese den Anspruch haben, vor Offenlegung des Vertrages gehört zu werden. Die BVG kann daher lediglich zu den Bedingungen , unter denen der Fahrgast Public WLAN in den Anlagen der BVG nutzen kann, Stellung nehmen.“ Antwort zu 1. a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Durch den Anbieter der WLAN-Infrastruktur werden im Rahmen der Nutzung die folgenden Daten erhoben: - MAC3 Adresse - IP4-Adresse - Datum Uhrzeit Anmeldung - Datum Uhrzeit Abmeldung - Protokoll (802.11g, n, ac Frequenz) Dies ist Teil der Nutzungsbedingungen, deren Bestätigung für sieben Tage gilt. Dadurch ist innerhalb dieses Zeitrahmens eine Wiederanmeldung ohne erneute Bestätigung möglich. Nach sieben Tagen wird eine erneute Beteiligung erforderlich.“ Antwort zu 1. b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Firma Hotsplots hat die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu befolgen. Insbesondere sind die Vorschriften des Berliner Datenschutzgesetzes einzuhalten.“ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 Control And Provisioning of Wireless Access Points 3 Media-Access-Control 4 Internetprotokoll Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 991 2 Antwort zu 1. c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt nicht vor.“ Antwort zu 1. d): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bezüglich einer eventuellen „Refinanzierung“ kann die BVG keine Auskunft erteilen, da dies im Verantwortungsbereich der Firma Hotsplots liegt.“ Antwort zu 1. e): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Verbindung zum Internet wird durch Versatel hergestellt (ISP) und die WLAN-Verbindung wird vollständig von Hotsplots betrieben.“ Antwort zu 1. f): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Innerhalb des BVG-Bereiches gibt es keinen Filter. Bei Hotsplots ist der Filter „Adult“ aktiv.“ Frage 2: Wie wurde der Ausbau des öffentlichen WLAN-Zugangs auf den Bahnhöfen konkret umgesetzt (bitte alle relevanten Unterlagen anhängen)? a) Welche Phasen gab es vor der ersten Ausbaustufe und wurden in diesen Phasen Aufträge ausgeschrieben ? Wenn nein, warum nicht? b) Wurde die erste Ausbaustufe einzeln oder als Teilleistung ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? c) Wie viele weitere Ausbaustufen sind geplant und werden sie durch die BVG ausgeschrieben? Wenn keine weiteren Ausbaustufen geplant sind, warum nicht? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu u.a. mit: „Der Ausbau erfolgte nach den in diesem Bereich üblichen Umsetzungsschritten (Projektplanung, Vorbereitung der Maßnahmen, Kabellegung, Montierung der Access- Points und Verbindung mit der bestehenden Infrastruktur ).“ Antwort zu 2. a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Projektpilot in der Osloer Straße wurde die grundsätzliche Realisierbarkeit der Errichtung eines Public WLAN geprüft . Dafür wurde das Unternehmen NC-Plan mit Planung und Realisierung beauftragt.“ Antwort zu 2. b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die erste Ausbaustufe wurde als Teilleistung ausgeschrieben.“ Antwort zu 2. c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Über mögliche zukünftige Ausbaustufen kann die BVG momentan noch keine Angaben machen. Der weitere Ausbau ist abhängig von den Erfahrungen aus der ersten Ausbaustufe. Eine Auswertung ist noch nicht abgeschlossen .“ Frage 3: Welche Ergebnisse hatte der Testlauf in der Osloer Straße (bitte als Dokument anhängen) und insbesondere welche Problematiken traten bei dem Testlauf auf? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Erfahrungen der BVG als auch die externen Reaktionen waren positiv und Grundlage für die Ausweitung auf weitere Bahnhöfe.“ Frage 4: Welche Bahnhöfe sind zum Anfragezeitpunkt bisher mit dem öffentlichen WLAN-Zugang ausgestattet worden? Wann geschah das aufgeschlüsselt nach Bahnhöfen , und falls es unterschiedliche technische Spezifikationen pro Bahnhof gab, welche waren das an den jeweiligen Bahnhöfen und welche Nutzer*innen-Anzahl lassen sie gleichzeitig zu? Frage 5: Welche Bahnhöfe sollen künftig in welcher Ausbaustufe sowie in welchem Monat und Jahr mit dem öffentlichen WLAN-Zugang ausgestattet werden (gern tabellarisch darstellen)? Sollten die Access-Points dabei je nach Standort unterschiedliche technische Spezifikationen haben, an welchem Standort ist welche technische Ausstattung geplant? Antwort zu 4. und 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im Folgenden alle Bahnhöfe der ersten Ausbaustufe: fett: Stand 17.08.2016 bereits „online“ normal: Ausbau bis Ende 2016 *: Förderung aus City Tax 1. Adenauerplatz 2. Alexanderplatz* 3. Alt-Mariendorf 4. Alt-Tegel 5. Alt-Tempelhof 6. Amrumer Straße 7. Bayerischer Platz 8. Berliner Straße 9. Bismarckstraße 10. Brandenburger Tor 11. Bülowstraße 12. Bundesplatz 13. Deutsche Oper 14. Ernst-Reuter-Platz 15. Fehrbelliner Platz 16. Frankfurter Allee 17. Franz-Neumann-Platz 18. Friedrichstraße 19. Gesundbrunnen 20. Gleisdreieck 21. Hallesches Tor 22. Hauptbahnhof 23. Hausvogteiplatz 24. Heidelberger Platz 25. Hermannplatz 26. Hermannstraße 27. Innsbrucker Platz 28. Jakob-Kaiser-Platz* 29. Jannowitzbrücke 30. Johannisthaler Chaussee 31. Jungfernheide 32. Kaiserdamm* Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 991 3 33. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik 34. Kleistpark 35. Kochstraße* 36. Kottbusser Tor 37. Kurfürstendamm 38. Kurt-Schumacher-Platz 39. Leopoldplatz 40. Lichtenberg 41. Lipschitzallee 42. Mehringdamm 43. Möckernbrücke 44. Naturkundemuseum 45. Neue Grottkauer Straße 46. Neukölln 47. Nollendorfplatz 48. Oranienburger Tor* 49. Osloer Straße 50. Pankow 51. Paracelsus-Bad 52. Potsdamer Platz 53. Rathaus Reinickendorf 54. Rathaus Spandau 55. Rathaus Steglitz 56. Rosa-Luxemburg-Platz 57. Rosenthaler Platz 58. Rudow 59. Schloßstraße 60. Seestraße 61. Spichernstraße 62. Stadtmitte* 63. Tempelhof 64. Theodor-Heuss-Platz 65. Tierpark 66. Turmstraße 67. Uhlandstraße 68. Walther-Schreiber-Platz 69. Wedding 70. Weinmeisterstraße 71. Westhafen 72. Wilmersdorfer Straße 73. Wittenau 74. Wittenbergplatz* 75. Yorckstraße 76. Zoologischer Garten Die Bahnhöfe sind technisch jeweils vergleichbar. Über die künftigen Ausbaustufen über 2016 hinaus kann die BVG zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Angaben machen. Auf der Webseite der BVG http://www.bvg.de/WiFi finden Sie einen Link mit einer PDF. Dort wird Ihnen der jeweils aktuelle Stand der fertig ausgestatteten Bahnhöfe angezeigt. Es können sich momentan maximal: - 800 Nutzer gleichzeitig pro Bahnsteig - 200 - 400 Nutzer gleichzeitig pro Vorhalle - 64.000 Nutzer gleichzeitig in der gesamten U- Bahn anmelden.“ Frage 6: Wie schlüsselt sich das Budget von 4,9 Millionen Euro für die erste Ausbaustufe (laut Pressemitteilung der BVG vom 28. Juni 2016) in Einzelpositionen auf? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Knapp 3,7 Mio. Euro sind für Technik, Anbindung und Backbone -Netz vorgesehen. Weiterhin im Budget enthalten sind Personalkosten und Risikoposten sowie Provider- Kosten.“ Frage 7: Wurde das Budget der ersten Ausbaustufe aus Eigenmitteln der BVG geleistet? Wenn nein, aus welchen Mitteln wurde das Budget abgerufen? Wurden im Zusammenhang mit der Ausstattung der BVG- Mobilien oder -Immobilien mit öffentlichem WLAN weitere Landes- oder Bundesmittel genutzt? Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das Budget wurde überwiegend aus Eigenmitteln geleistet. Zusätzlich wurden 190.000 Euro aus der City Tax genutzt .“ Frage 8: Welches Budget ist für die weiteren Ausbaustufen in welchem Jahr und aus welchen Mitteln angesetzt ? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Ein solches Budget liegt noch nicht vor.“ Frage 9: Ausgehend von der zitierten Antwort der BVG in der Drs. 17/13961 (Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludewig vom 10. Juni 2014), dass die Kosten durch einen „Internetprovider“ sowohl für Infrastruktur als auch Betrieb getragen werden sollen und für die Einrichtung als „notwendig“ erachtet worden sind, mit welcher Begründung trägt die BVG nun die 4,9 Millionen Euro des Ausbaus? Welche Gesamtkosten entstehen bei dem Projekt und welchen Anteil trägt der Anbieter? Antwort zu 9.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Public WLAN trägt der zunehmenden Digitalisierung und der Nutzung internetbasierter Anwendungen durch unsere Kunden Rechnung. Als Service trägt Public WLAN zur Kundenzufriedenheit und Erhöhung der Fahrgastzahlen bei. Darüber hinaus ist WLAN für den Ausbau der digitalen Angebote der BVG selbst von Bedeutung. Die BVG kommt für die Kosten des WLANs auf, um das Angebot für die Kunden kosten- und werbefrei gestalten zu können.“ Frage 10: Welche jährlichen Betriebskosten für das öffentliche WLAN entstehen nach dem Abschluss der ersten Ausbaustufe? Antwort zu 10.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es entstehen Betriebskosten von rund 50.000 Euro.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 991 4 Frage 11: Welchen Wortlaut hatten die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der BVG zum öffentlichen WLAN, die in Drs. 17/16741 (Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Baum vom 4. August 2015) erwähnt wurde (bitte die Studie anhängen)? Antwort zu 11.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die genannte Machbarkeitsstudie bezieht sich nicht auf ein einzelnes Dokument, sondern beinhaltet eine Vielzahl von BVG-internen Dokumenten und Berichten. Die Erfahrungen der BVG waren positiv und Grundlage für die Ausweitung auf weitere Bahnhöfe.“ Frage 12: Ist die Arbeit an der Digitalisierungsstrategie der BVG ausweislich der Drs. 17/17606 (Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Delius und Dr. Weiß vom 14. Dezember 2015) inzwischen abgeschlossen? a) Wenn ja, welchen Wortlaut hat die Digitalisierungsstrategie (bitte als Dokument anhängen)? b) Wenn nein, wann wird die Digitalisierungsstrategie fertiggestellt werden und wo sowie wann wird sie veröffentlicht bzw. den Abgeordneten des AGH zur Verfügung gestellt werden? Antwort zu 12.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der neue Vorstand Finanzen, Vertrieb und Digitalisierung ist seit dem 15.08.2016 im Amt. Die Digitalisierungsstrategie fällt maßgeblich in diesen Vorstandsbereich und wird eines der zentralen Themen der nächsten Monate sein. Über ein Ergebnis wird die BVG den Senat und das Abgeordnetenhaus zu gegebener Zeit informieren.“ Frage 13: Welche Erfahrungen hat der Senat aus der Machbarkeitsstudie und dem Testlauf der BVG konkret in die Planung der öffentlichen WLAN-Zugänge in der Stadt einfließen lassen? Falls keine, warum wurde nicht auf diese Daten und Erfahrungen zurückgegriffen? Antwort zu 13.: Für das Projekt des öffentlichen WLAN der Senatskanzlei hat die Machbarkeitsstudie keine Bedeutung gehabt. Zum einen unterscheiden sich die Voraussetzungen für beide Projekte deutlich. Zum anderen wurde das Projekt der Senatskanzlei vor demjenigen der BVG geplant. Frage 14: Welchen Austausch gab es zu der Machbarkeitsstudie und zu den Ergebnissen des Testlaufs der BVG im Verkehrsbund Berlin-Brandenburg und werden weitere im Verkehrsbund organisierte Unternehmen öffentliches WLAN in ihren Verkehrsmitteln oder Bahnhöfen /Haltestellen zur Verfügung stellen? Antwort zu 14.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das WLAN Projekt ist eine Initiative der BVG. Die Ergebnisse werden selbstverständlich mit anderen Verkehrsunternehmen in der Region ausgetauscht. Ob andere Verkehrsunternehmen im Verkehrsraum Berlin-Brandenburg WLAN-Ausrüstungen vornehmen wollen, ist der BVG nicht bekannt.“ Gegenwärtig befinden sich im Bereich des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) folgende Maßnahmen für einen fahrgastseitigen Internetzugang über WLAN in Fahrzeugen in der Planung bzw. Abstimmung: - In zwei Versuchszügen der DB Regio Nordost auf der Linie RE3 werden ab Herbst testweise Komponenten verbaut, die einen fahrgastseitigen Internetzugang über WLAN in Fahrzeugen ermöglichen sollen. Der Test wird bis Ende 2017 ausgewertet hinsichtlich Kundenakzeptanz, -nutzung und technische Verlässlichkeit. Auf dieser Basis soll dann auch entschieden werden, ob dieser Service ausgebaut bzw. künftig standardmäßig im SPNV ausgeschrieben werden soll. - Ein Zug der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) auf der Linie RE2 bzw. RE4 wird im Bereich der ersten Klasse ab Herbst testweise mit Komponenten ausgestattet, die einen fahrgastseitigen Internetzugang über WLAN im Fahrzeug ermöglichen sollen . Auch dieser Test soll ausgewertet werden. - Im SPNV-Netz „Spree-Neiße“ (Cottbus <> Görlitz bzw. <> Forst), das der VBB zusammen mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz- Niederschlesien (ZVON) durchgeführt hat, hat der beauftragte Bieter (die ODEG) angeboten, alle Fahrzeuge mit Komponenten auszustatten, die einen fahrgastseitigen Internetzugang über WLAN in Fahrzeugen ermöglichen sollen. Dieses Angebot wird mit Betriebsaufnahme ab Dezember 2018 den Fahrgästen zu Verfügung stehen. Die genaue Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Ggfs. kann die entsprechende Ausstattung bereits vorfristig eingerichtet werden. - In den sog. PlusBussen der Verkehrsgesellschaft Belzig (Bus 580, 581, 553) wird WLAN seit Ende 2014 im Linienbetrieb eingesetzt. Frage 15: Wird eine Ausweitung der Einrichtung des öffentlichen WLANs auf Tram-, Bus- und Fährhaltestellen durch die BVG geprüft? a) Wenn ja, welcher Sachstand besteht dahingehend zurzeit und wann ist mit einer weiteren Umsetzung zu rechnen? b) Wenn nein, warum nicht? Frage 16: Auf welchen Linien wird der Test des öffentlichen WLANs im Busverkehr durchgeführt, welchen Zeitraum umfasst der Test; wann und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? Frage 17: Ist eine Ausweitung des Testbetriebs oder des regulären Betriebs des öffentlichen WLANs in den Fahrzeugen der BVG auf U-Bahn- und Tram-Züge und auf Fähren geplant? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Antwort zu 15., 16. und 17.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die vier Elektro-Omnibusse auf der Linie 204 sind bereits mit WLAN ausgestattet. Die testweise Ausstattung von 26 weiteren Bussen, die vornehmlich auf der Omnibuslinie 200 eingesetzt werden sollen, wird derzeit vorge- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 991 5 nommen. Testergebnisse liegen noch nicht vor. Eine potentielle Ausweitung auf weitere Linien ist abhängig von genannten Testergebnissen.“ Berlin, den 31. August 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)