Drucksache 17 / 18 996 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 10. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2016) und Antwort Kosten der Anfahrt zum Sportunterricht mit dem ÖPNV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) In ganz Berlin werden derzeit Schulsporthallen saniert, so dass viele Schülerinnen und Schüler für den Sportunterricht längere Wegstrecken mit dem ÖPNV zurücklegen müssen. Einige der betroffenen Schülerinnen und Schüler haben kein Monatsticket oder Anrecht auf den berlinpass-BuT (Bildung und Teilhabe), so dass die Teilnahme am Pflichtunterricht Sport/Schwimmen für sie pro Unterrichtseinheit mit knapp 5 € verbunden ist. Ist dem Senat dieses Problem bekannt? Zu 1.: Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen sind von den Sanierungen von Sporthallen nicht betroffen. Der zuständige Schulträger (Bezirk) verantwortet und organisiert mit den Schulen, deren Sporthalle saniert wird, die Ausweichmöglichkeiten und – standorte für den Schulsport. Dem Senat ist nicht bekannt, dass damit Kosten für die Schülerinnen und Schüler entstehen . 2.) Welche Lösungen sieht der Senat, um allen Schülerinnen und Schülern die (kostenlose) Teilnahme am Schulsport- und Schulschwimmunterricht zu ermöglichen ? Zu 2.: Schulschwimmunterricht findet in der Grundschule in der Regel in der 3. Klasse statt. Der Transport zur weiter entfernten Schwimmhalle und von dort zur Schule zurück wird über den zuständigen Schulträger organisiert und finanziert. Ausweichstandorte für den Sportunterricht sollten in der Regel im Grundschulbereich eine Entfernung von einem, im Oberschulbereich von zwei Kilometern haben. Damit wäre abgesichert, dass die Schülerinnen und Schüler die Sporthalle auch fußläufig erreichen können. Für Standorte, deren Entfernung darüber hinaus liegen, muss der Schulträger individuelle Lösungen für die Klassen suchen. 3.) Im Angebot der BVG gibt es das klassenbezogene Gruppenticket („Schulklassen-Ticket“) für Grundschulen . Ist es möglich, dieses auf alle Jahrgangsstufen auszuweiten ? Wie hoch wären die zu erwartenden Kosten? Zu 3.: Ein klassenbezogenes Gruppenticket für Oberschulen analog des Schulklassen-Tickets für Grundschulen aufzulegen, ist nicht vorgesehen. Die Mehrzahl der Oberschülerinnen und Oberschüler besitzt bereits ein Ticket des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), so dass ein Klassenangebot nicht notwendig ist. Aus diesem Grund gibt es auch keine Kostenschätzung. Berlin, den 30. August 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Sep. 2016)