Drucksache 17 / 18 997 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 06. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2016) und Antwort Offenlegung nicht-finanzieller Informationen für landeseigene Unternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Anstalten des öffentlichen Rechts und die bedeutenden Unternehmen des privaten Rechts mit Mehrheitsbeteiligung um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben . 1. Das EU-Parlament stimmte am 15. April 2014 der Direktive 2014/ 95/ EU zu. Damit sollen bestimmte öffentliche Unternehmen innerhalb der EU zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen bzw. zu einem sogenannten Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet werden. Nach Plänen zur Umsetzung der Direktive in Bundesrecht würden davon vor allem börsennotierte Kapitalgesellschaften betroffen werden. Wie viele der 55 landeseigenen Unternehmen unterfallen voraussichtlich der Berichtspflicht entsprechend der erwarteten Bundesgesetzgebung? Zu 1.: Nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens (derzeit liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor) werden große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und große Kreditinstitute voraussichtlich unter die Berichtspflicht fallen. Mithin würde von den Berliner Landesunternehmen nach derzeitigem Stand lediglich die Investitionsbank Berlin AöR von der Berichtspflicht betroffen sein. 2. Wie viele der landeseigenen Unternehmen erstellen bereits heute einen Nachhaltigkeitsbericht o.ä. und auf welchen Standards beruht diese Berichterstattung? Hat der Senat von Berlin diesbezüglich Richtlinien entwickelt und vorgegeben? Zu 2.: Nachstehende bedeutende Landesunternehmen veröffentlichen bereits Nachhaltigkeitsberichte: • Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR • Berliner Wasserbetriebe AöR • HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung • GESOBAU AG • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung Die Berichte besitzen Zertifizierungen durch die GRI (Global Reporting Initiative) oder die Deutsche Umwelthilfe . Bereits nach dem Standard des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes zertifiziert sind die aktuellsten Berichte von den Berliner Wasserbetrieben AöR, der GESOBAU AG und der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Investitionsbank Berlin AöR plant auskunftsgemäß die Veröffentlichung ihres ersten Nachhaltigkeitsberichts für den Herbst 2016, die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH prüft eine Konzeptentwicklung und die Messe Berlin GmbH ein Pilotprojekt dazu. Der Senat hat diesbezüglich keine Vorgaben gemacht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 997 2 3. Beabsichtigt der Senat, ergänzend zu den künftigen bundesgesetzlichen Regelungen, weitere Unternehmensformen und -größen, sofern in Landeseigentum, zu einem Nachhaltigkeitsbericht zu verpflichten? Zu 3.: Eine Verpflichtung der Landesunternehmen ist nicht geplant und scheint auch nicht sinnvoll. Die Landesunternehmen entscheiden selbständig, ob sie eine nachhaltige Berichterstattung vornehmen. Zum einen dürfte die Entscheidung darüber eine individuelle Abwägung zwischen den Gesichtspunkten Öffentlichkeitsarbeit sowie entstehende Kosten sein. Zum anderen kommt den Landesunternehmen ohnehin eine besondere Verantwortung zu, nachhaltig zu wirtschaften. Diese ist bereits zum Teil in den Unternehmenssatzungen festgeschrieben . Insoweit erscheinen zusätzliche, ggf. kostenintensive Berichterstattungen und Zertifizierungen nicht in jedem Fall notwendig. Ungeachtet dessen sind die bedeutenden Landesunternehmen , die derzeit noch keine Nachhaltigkeitsberichterstattung vornehmen, aufgefordert worden, eine mögliche Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Aufsichtsrat zu diskutieren. Konkret handelt es sich um die degewo Aktiengesellschaft, Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Messe Berlin GmbH, Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH und die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Überdies sind die Landesunternehmen regelmäßig in die Berichterstattung des Landes Berlin zu Nachhaltigkeits - und Diversity-Themen miteinbezogen (z.B. Ausbildungszahlen und -quoten, Frauenquoten im Landesgleichstellungsbericht , Ausbildungsbericht und Beteiligungsbericht ). 4. Wenn ja, ist hierbei geplant einen bestimmten Berichtsstandard vorzuschreiben? Zu 4.: Entfällt. 5. Beabsichtigt der Senat einige der 55 landeseigenen Unternehmen von der Verpflichtung zur Vorlage jährlicher Nachhaltigkeitsberichte freizustellen? Zu 5.: Entfällt. 6. Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich hierbei? Zu 6.: Entfällt. 7. Beabsichtigt der Senat vor entsprechendem Regierungshandeln , auch das Abgeordnetenhaus von Berlin zu beteiligen? Zu 7.: Entfällt. Berlin, den 25. August 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2016)