Drucksache 17 / 19 010 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 22. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2016) und Antwort Verkehrslenkung für Bus und Bahn? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele ÖPNV-Vorrangschaltungen gibt es aktuell in Berlin? Wie viele davon sind in Betrieb? Antwort zu 1: Für die Straßenbahn und den Omnibus gibt es aktuell 1003 Lichtzeichenanlagen mit Vorrangschaltung . Hiervon sind (Stand: 26.08.2016) insgesamt 932 Anlagen mit verkehrsabhängiger Steuerung in Betrieb . Frage 2: Welche Vorrangschaltungen sind nicht in Betrieb , und warum? Antwort zu 2: Von den gesamt 1003 Lichtzeichenanlagen sind mit Stand 26.08.2016 derzeitig 71 Lichtzeichenanlagen (~7,62%) nicht mit verkehrsabhängiger Steuerung in Betrieb. Die 71 nicht mit verkehrsabhängiger Steuerung in Betrieb befindlichen Lichtzeichenanlagen untergliedern sich wie folgt: • 15 Anlagen sind aufgrund von Baumaßnahmen umgebaut und nicht in Betrieb • 13 Anlagen sind nach Anpassung der Verkehrssteuerung , z.B. nach Änderung der Verkehrsführung für Fahrradfahrer oder der Anpassung der Fußgängerquerungszeiten nicht mehr in Vorrangschaltung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hier sind weitere Anpassungen erforderlich . • 43 Anlagen sind aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Mängel in der Steuerung, technische Probleme , Schäden, Bürgerbeschwerden) und in der Regel vorübergehend außer Betrieb genommen Frage 3: Welchen Anteil der Verspätungen bei Bus und Tram führt der Senat auf nicht betriebene Vorrangschaltungen zurück? Antwort zu 3: Die Pünktlichkeit unterliegt vielen Einflussfaktoren . Eine punktgenaue Differenzierung der Verspätungsanteile nach den Auswirkungen einer fehlenden Priorisierung des ÖPNV an einer Ampelanlage ist nicht möglich. Frage 4: Welchen Anteil der Verspätungen führt der Senat auf Baustellen zurück? Antwort zu 4: Eine pauschale Aussage, welche Verspätungsanteile des ÖPNV durch Baustellen verursacht werden, ist nicht möglich. Lediglich bezogen auf Einzelmaßnahmen könnte eine linienbezogene Aussage hierzu getroffen werden. Bei baustellenbedingten Verspätungen reagiert die BVG in Einzelfällen mit Fahrzeitanpassungen , um nach Möglichkeit Fahrzeitverzögerungen bestmöglich zu kompensieren. Frage 5: Wie viele offene Anträge zur verkehrsrechtlichen Anordnung von Arbeitsstellen auf Straßen liegen aktuell vor? Wie viele davon sind Altfälle? Bis wann plant der Senat diese abzuarbeiten? Antwort zu 5: Aktuell (Stand: 01.08.2016) liegen bei der Verkehrslenkung Berlin 379 offene Anträge vor. Erhebungen über noch offene Anträge aus dem Jahr 2015 gibt es nicht. Der überwiegende Teil der offenen Anträge entstammt dem Jahr 2016. Die Abarbeitung erfolgt nach Priorität der Maßnahme und nach Eingangsdatum. Frage 6: Wie viele Anträge lagen Anfang des Jahres 2016 vor? Antwort zu 6: Anfang des Jahres 2016 lagen 495 unbearbeitete Anträge vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 010 2 Frage 7: Wie viele Stellen sind bei der Verkehrslenkung Berlin besetzt? Sind die Besetzungsverfahren abgeschlossen ? Antwort zu 7: Von den 125 Stellen, die der VLB direkt zugewiesen sind, sind zum Stichtag 01.08.2016 insgesamt fünf Stellen - davon gehören zwei zum bewilligten Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2016 - nicht besetzt. Für die beiden zum Mehrbedarf gehörenden Stellen wurde zwei Bewerber ausgewählt. Der genaue Einstellungstermin steht noch nicht fest. Die drei anderen Stellen wurden im ersten Halbjahr 2016 aus unterschiedlichen Gründen (Weggang, Dienstunfähigkeit) frei. Frage 8: Wie hoch war der durchschnittliche Krankenstand in der Verkehrslenkung Berlin im ersten Halbjahr 2016? Wie stellt sich der Krankenstand in den Jahren 2011 bis 2015 dar? (bitte einzeln angeben) Antwort zu 8: Die verbindlichen Angaben über die Gesundheitsquote der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin können den jeweiligen veröffentlichten Berichten zur Gesundheitsquote der Senatsverwaltung für Finanzen entnommen werden. Hiernach beträgt die Gesundheitsquote der Verkehrslenkung Berlin (VLB) im Jahr 2011 90 %, im Jahr 2012 89,6% und im Jahr 2013 87,4%. Die Angaben für die Folgejahre können zur Zeit nur aufwendig manuell ermittelt werden. Unter Vorbehalt werden folgende Angaben gemacht: 2014 88,32%, 2015 87,82% und für die ersten sechs Monate des Jahres 2016 88,9%. Berlin, den 05. September 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2016)