Drucksache 17 / 19 012 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 22. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2016) und Antwort U5 und Unter den Linden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Mitwirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, ist diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen in die Beantwortung eingeflossen. Frage 1: Welche verkehrlichen Sperrungen sind im Zuge der Maßnahme „Lückenschluss U5“ noch geplant? Frage 2: Wie werden die Auswirkungen auf betroffene Bereiche abgemildert? Antwort zu Frage 1 und 2: Die verkehrlichen Sperrungen , Baustelleneinrichtungsflächen und deren Wiederherrichtung sowie begleitende Maßnahmen sind in der „2. Änderung für den Planfeststellungsbeschluss vom 21.10.1999 für den Bau der U-Bahnlinie 5, 2. Bauabschnitt zwischen U-Bahnhof Alexanderplatz und U- Bahnhof Brandenburger Tor im Bezirk Mitte von Berlin“ abschließend geregelt; der Beschluss ist bestandskräftig. Aktuell liegen allerdings weder der Verkehrslenkung Berlin noch dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Mitte Anträge vor, die neuerliche Sperrungen in diesem Bereich nach sich ziehen würden. Eine konkrete Aussage darüber, ob ggf. weitere Sperrungen erforderlich werden, kann erst nach Einreichung entsprechender Anträge durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) getroffen werden. Frage 3: Auf welcher Grundlage nutzen die Bauunternehmen die Mittelpromenade Unter den Linden als Baustelleneinrichtungsfläche, wurden Alternativen erwogen ? Wie kann das Land Berlin auf eine Verkürzung dieser Sondernutzung hin wirken? Antwort zu Frage 3: Für die Bautätigkeiten der BVG in der Straße Unter den Linden wurden für die Baustelleneinrichtungsflächen auf der Grundlage des § 12 Berliner Straßengesetz vom Straßen- und Grünflächenamt Mitte Sondernutzungserlaubnisse in Verbindung mit der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erteilt. In diesem Zusammenhang waren im Vorfeld Abstimmungen zwischen der BVG, der Verkehrslenkung Berlin und dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte als Erlaubnisgeber notwendig, wobei selbstverständlich auch Alternativen geprüft wurden. Das Land Berlin kann nicht auf eine Verkürzung der Sondernutzung hinwirken, da diese, wie schon in der Antwort zu Frage 1 und 2 erläutert, ohnehin nur für den kürzest möglichen Zeitraum genehmigt wurde . Frage 4: Wird nach Ende der Sondernutzung nur der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, oder gibt es alternative Zielvorstellungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso wird die Möglichkeit nicht genutzt? Antwort zu Frage 4: Die Wiederherstellung der Straße Unter den Linden erfolgt nach Ende der Sondernutzung für die Baumaßnahmen der U5 im Wesentlichen in ihrem ursprünglichen Zustand. Einige kleinere Anpassungsmaßnahmen wird es geben. So wird zum Beispiel an der Kreuzung Unter den Linden/Glinkastraße/Neustädtische Kirchstraße die Fußgängerquerung im Zuge der Mittelpromenade neu eingerichtet. Es ist darüber hinaus vorgesehen , die vorhandenen Planungsvorgaben (Ausschuss Berlin 2000) für die Straße Unter den Linden zu überprüfen , um künftigen Verkehrsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf ÖPNV und Radverkehr, besser gerecht zu werden. Da hierzu umfangreiche Prüfungen, Abstimmungen und Anpassungen aufgrund veränderter verkehrlicher Anforderungen erforderlich sind, konnte dies nicht im Zusammenhang mit der Baumaßnahme U5 erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 012 2 Frage 5: Welche Konzepte hat die BVG für die Nachnutzung des U-Bahnhofs Französische Straße nach seiner Schließung? Antwort zu Frage 5: Für die Verknüpfung der Verlängerung der U5 mit der U6 wird der heute etwas südlich der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße gelegene U6-Bahnhof Französische Straße nach Norden “verschoben “. Für die Nachnutzung des mit Inbetriebnahme der U5 zu schließenden U-Bahnhofs Französische Straße wurde die BVG gebeten, Vorschläge zu entwickeln. Die entsprechenden Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen Berlin, den 06. September 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2016)