Drucksache 17 / 19 013 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 23. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2016) und Antwort Rundfunkbeiträge in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Beitragszahler*innen entwickelt 2012 – 2015 und im ersten Halbjahr 2016 entwickelt? Zu 1.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der Senat weist darauf hin, dass mit Wirkung zum 01. Januar 2013 durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr von einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag abgelöst wurde. Der bis zum 31. Dezember 2012 geltende Rundfunkgebührenstaatsvertrag knüpfte die Rundfunkgebühr an das Bereithalten von Rundfunkgeräten. Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt dagegen auf Raumeinheiten, insbesondere auf Wohnungen und Betriebsstätten ab. Nach Aussage des um Auskunft gebetenen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) liegen für das Jahr 2012 keine vergleichbaren Daten vor, weil es den Rundfunkbeitrag damals noch nicht gab. Aus dem gleichen Grund basierten die Auswertungen des rbb grundsätzlich nicht auf der Anzahl der Beitragszahler, sondern auf der Anzahl von Wohnungen beziehungsweise Betriebsstätten. Anders verhalte es sich bei den Befreiungen und Ermäßigungen, da diese in der jeweiligen Person und nicht in der Wohnung begründet sind. Für den Zeitraum ab Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hat der rbb die folgende Auskunft erteilt: „Zum Jahresbeginn 2013 waren im privaten Bereich 1.567.527 Wohnungen in Berlin erfasst. Zum 30. Juni 2016 sind 1.817.109 im Bestand. Die jahresbezogene Entwicklung kann der unten stehenden Tabelle entnommen werden. Im nicht privaten Bereich knüpft der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Beitrag im Wesentlichen an die Betriebsstätte in Abhängigkeit von der Beschäftigtenzahl (neben - unter bestimmten Voraussetzungen - Gästezimmern , Ferienwohnungen und Kraftfahrzeugen), wobei für eine Betriebsstätte maximal 180 Beiträge pro Monat zu entrichten sind. Anfang 2013 waren 92.752 Betriebsstätten (davon 86.276 beitragspflichtig) in Berlin gemeldet. Grund für die Abweichung ist, dass z. B. für Betriebsstätten, die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, kein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Zum Ende des Jahres 2015 betrug die Zahl der Betriebsstätten 128.831 (davon 100.391 beitragspflichtig). Am Ende des ersten Halbjahres 2016 lag die Zahl der Betriebsstätten bei 133.892 (davon 101.505 beitragspflichtig). Hiervon waren 6.332 Einrichtungen gemeinnütziger Art bzw. der öffentlichen Daseinsvorsorge, die einen Rundfunkbeitrag von maximal 17,50 € pro Monat entrichten. Stand Wohnungen Betriebsstätten 01.01.2013(*) 1.567.527 92.752 31.12.2013 1.574.346 111.203 31.12.2014 1.843.512 119.203 31.12.2015 1.821.084 128.831 30.06.2016 1.817.109 133.892 (*) Anfangsbestand“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 013 2 2. Wie stellen sich die Beitragseinnahmen 2012 bis 2015 und im ersten Halbjahr 2016 dar? Zu 2.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „ (in Mio. €) 2012 2013 2014 2015 30. Juni 2016 Gebührenerträge /Beitragserträge in Berlin 193,9 208,2 248,8 238,2 123,5 „ 3. Wie viele Beitragszahler*innen zahlen den sogenannten Drittelbeitrag? Wie teilt sich die Zahl nach Gründen der Beitragsreduzierung auf? Zu 3.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Zu 30. Juni 2016 war von 19.390 Personen in Berlin nur ein ermäßigter Rundfunkbeitrag zu zahlen. Davon waren: a) 8.433 blinde oder sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen b) 10.957 behinderte Menschen, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können Im nicht privaten Bereich zahlten in Berlin 79.414 Betriebe nur einen Drittelbeitrag, weil sie nicht mehr als acht Beschäftigte haben.“ 4. Wie viele Haushalte sind von der Beitragszahlung befreit? Was sind die Gründe und wie teilt sich die Zahl der befreiten Haushalte nach Befreiungsgründen auf? Zu 4.: Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet: „Per 30. Juni 2016 waren in Berlin 270.068 Personen von der Beitragszahlung befreit. Von den befreiten Personen waren: a) 6.390 Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) b) 49.439 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung c) 192.901 Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II d) 13.128 Empfänger von Ausbildungsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe e) 8.210 Personen aus sonstigen Gründen befreit“ Berlin, den 07. September 2016 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Sep. 2016 )