Drucksache 17 / 19 014 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 22. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2016) und Antwort Leistungskriterien an den Eliteschulen des Sports Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports bewertet? 2. Wie lauten diese Kriterien (sortiert nach Sportart und Schule)? 3. Wer legt diese Kriterien fest und welche Rolle haben die Eliteschulen des Sports entsprechend § 8 Absatz 2 SchulG bei der Festlegung der Kriterien? 4. Welche Bedeutung haben diese Kriterien bei der Bewertung der leistungssportlichen Empfehlung und einer damit verbundenen möglichen Abschulung? 5. Wo sind die Leistungskriterien veröffentlicht? Zu 1. bis 5.: Die drei Eliteschulen des Sports in Berlin sind Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung mit einer speziellen Zielsetzung. Sie sollen im kooperativen Verbund von Leistungssport und Schule für sportlich talentierte Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten besondere Bedingungen gewährleisten, damit sie sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten können. Ohne diese spezielle Aufgabenstellung würden die Schulen an den Standorten Sportforum, Olympiapark und Köpenick nicht benötigt werden. Die Schülerinnen und Schüler an den Eliteschulen des Sports werden schulisch nach den gleichen Rechtsvorschriften und Kriterien bewertet, die für alle anderen Berliner Schülerinnen und Schüler gelten. Im Rahmen der besonderen Aufgabenstellung und des damit verbundenen Trainingsprozesses der Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler wird natürlich auch die leistungssportliche Entwicklung mit der Expertise der für den Leistungssport in Berlin verantwortlichen Gremien , Sportverbänden und Personen bewertet. Diese den Trainingsprozess begleitende Bewertung ist notwendig, um u.a. auch Überforderungen und damit verbundene gesundheitliche Schädigungen der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden. Die Kriterien zur Bewertung der leistungssportlichen Entwicklung sind auf der Webseite des Landesportbundes Berlin (LSB Berlin) veröffentlicht. Berlin nimmt damit eine Vorreiterrolle bei der Transparenz dieses Prozesses im Vergleich zu anderen Bundesländern und Eliteschulen des Sports ein. Grundsätzlich gibt es Aufnahmekriterien, Weiterführungskriterien (alle zwei Jahre bis zur 10. Klasse) und die Leistungskriterien entsprechend der Altersklassen (männlich /weiblich) in den Sportartdisziplinen. Diese können sehr umfangreich sein und werden regelmäßig dem aktuellen internationalen Entwicklungs- und Leistungsstand in den Sportarten angepasst. Sie unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung und der damit verbundenen Aktualisierung . Der Senat geht davon aus, dass diese Bewertungskriterien allen an dem leistungssportlichen Prozess Beteiligten, also auch den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern, bekannt sind. Eine exemplarische Zusammenstellung der Unterlagen kann der Anlage 1 entnommen werden. Sie bilden eine Grundlage für die jährlichen individuellen Fördergespräche mit den Schülerinnen und Schülern , ihren Eltern und den für die sportliche und schulische Entwicklung verantwortlichen Trainerinnen, Trainern , Lehrerinnen, Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 014 2 Mit diesem transparenten Prozess wird die leistungssportliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler pädagogisch und verantwortungsvoll begleitet, eingeschätzt und bewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Prozesses werden Bewertungen erarbeitet und kommuniziert, die im Rahmen der speziellen Aufgabenstellung der Eliteschulen des Sports dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen müssen. Diesen Schülerinnen und Schülern werden andere schulische Perspektiven entsprechend ihren schulischen Leistungen aufgezeigt und empfohlen. 6. Inwiefern trifft der Landesportbund und nicht die Schule die Entscheidung über eine mögliche Abschulung von Schülerinnen und Schülern? Zu 6.: Das ist nicht zutreffend. Gemäß der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung (Aufnahme VO-SbP) in der Fassung vom 30.11.2015 und auf der Grundlage des § 18 Abs. 3 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004, geändert durch Artikel III des Gesetztes vom 23. Juni 2005, trifft die Entscheidung über den Verbleib in oder das Verlassen der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter. Im Übrigen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Schulkonferenz. In dieser Verordnung wird auch geregelt, dass die für die Eignung maßgebenden Leistungskriterien durch den Landesportbund Berlin (LSB Berlin) festgelegt werden. Sobald der Landessportbund der besuchten Schule mitteilt , dass die leistungssportliche Förderung einer Schülerin oder eines Schülers wegfällt, weil sie oder er die maßgeblichen Leistungskriterien nicht mehr erfüllt, prüft die Sportkoordinatorin oder der Sportkoordinator der jeweiligen Schule diese Mitteilung anhand der Förderkriterien und der schulischen Unterlagen auf Schlüssigkeit. Auf dieser Grundlage gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung über den Verbleib in oder das Verlassen der Schule ab und bereitet damit die Entscheidung der Schulleiterin und des Schulleiters vor. Jede Entscheidung ist schriftlich zu begründen. 7. Welche Regelungen stellen den datenschutzrechtlich korrekten Umgang mit Schülerdaten in diesem Kontext sicher und wie wird ihre Einhaltung gewährleistet? Zu 7.: An den Eliteschulen des Sports gelten die gleichen datenschutzrechtlichen Regelungen wie an allen anderen Berliner Schulen. 8. Wie begründet der Senat die Antwort in Frage vier aus juristischer und pädagogischer Sicht? Zu 8.: Siehe Antwort zu 1. bis 5. und 6. 9. Inwiefern handelt es sich in der Entscheidung zur leistungssportlichen Empfehlung des LSB und der Fachverbände um einen Verwaltungsakt? 10. Welche Konsequenzen ergeben sich für den LSB und die Fachverbände sowie für die Schulen, wenn es sich bei der leistungssportlichen Empfehlung um einen Verwaltungsakt handelt? Zu 9. und 10.: Die leistungssportliche Empfehlung des LSB Berlin ist kein Verwaltungsakt. 11. In wie vielen Fällen ist die Schulleitung bzw. die Schulkonferenz der leistungssportlichen Empfehlung im Hinblick auf eine Abschulung nicht gefolgt (sortiert nach Jahr und Schule)? Zu 11.: In der Regel wird den Empfehlungen des LSB und der Expertise der für den Leistungssport Verantwortlichen gefolgt. Die Schule ist in diesem Prozess durch die Fördergespräche auch mit eingebunden. In der Vergangenheit ist in Einzelfällen der Empfehlung auch nicht gefolgt worden. Hierüber gibt es keine statistischen Abfragen . 12. Inwiefern gibt es entsprechend § 93 SchulG Abweichungen in den Abschnitten I bis V und inwiefern ist dies entsprechend dem Schulgesetz per Rechtsverordnung geregelt? Seit wann ist die entsprechende Rechtsverordnung in Kraft? Zu 12.: Siehe Antwort zu 6. 13. Wie viele Schulplätze standen an den Eliteschulen des Sports in den letzten fünf Jahren zur Verfügung (sortiert nach Sportart, Schule und Jahr) 14. Wie viele Schulplätze waren in den letzten fünf Jahren an den Eliteschulen des Sports nicht besetzt (sortiert nach Sportart, Schule und Jahr)? Zu 13. und 14.: Für die Eliteschulen des Sports in Berlin gibt es auf der Grundlage ihrer speziellen Aufgabenstellung keine festgelegten Schulplätze, sondern nur eine Obergrenze der Aufnahme. An den Eliteschulen des Sports in Berlin werden nur leistungssportlich talentierte Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Diese Festlegung ist Bestandteil eines Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses, auf dessen Grundlage 2008 das Konzept der Eliteschulen des Sports fortgeschrieben und umgesetzt worden ist. Im Ergebnis wurden die Fusion zweier ehemaliger Eliteschulen zum Schul- und Leistungsportzentrum Berlin am Standort Sportforum vollzogen und die Schule im Olympiapark – Poelchau Schule an einem neuen Standort im Olympiapark entwickelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 014 3 Die Entwicklung der Einschulungszahlen kann der Anlage 2 entnommen werden. Mit Beginn des Schuljahres 2012/13 wurde auf der Grundlage der Standortzusammenführung des Schul- und Leistungsportzentrums Berlin und der damit verbundenen Konzentration und des Abbaus von Doppelangeboten die Obergrenze bei der Einschulung von 300 auf 280 leistungssportlich talentierte Schülerinnen und Schüler verändert. An den Eliteschulen des Sports gibt es auch die Möglichkeit des „Quereinstieges“ für leistungssportlich talentierte Schülerinnen und Schüler. In den letzten fünf Jahren sind durchschnittlich jedes Jahr 90 Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg an den Eliteschulen des Sports aufgenommen worden, so dass ihre Auslastung entsprechend der Zielsetzung mit sehr gut eingeschätzt werden kann. Berlin, den 08. September 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2016) BASKETBALL Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: Teilnahme am regelmäßigen Trainings- und Spielbetrieb in einem Verein und die Mitgliedschaft in der Landesauswahlmannschaften in der jeweiligen Altersklasse bzw. Jahrgang des Berliner Basketball Verbandes (BBV) Sportartspezifische Kriterien: Grundvoraussetzung für die Aufnahme an einer Schule mit sportlichem Schwerpunkt im Bereich Basketball ist die Zugehörigkeit zum D-Kader des BBV und die D/C-und C-Kader Perspektive. Die Beurteilung der Eignung und die daraus resultierende Rangfolge der Bewerber basiert auf den Ergebnissen der Teilprüfungen zur - Überprüfung der Technik und individuellen Taktik wie z.B. Korbleger, Standwurf, Dribbling, Passen und Fangen, Fußarbeit. - Testbatterie der Ruhruniversität Bochum und des DBB für Landesauswahlmannschaften - Überprüfung der Spielfähigkeit in Spielform: Im Spiel 2-2 oder 3-3 werden verschiedene altersentsprechende Spielhandlungen abgefragt. Die endgültige Entscheidung über Aufnahme und Verbleib an der Eliteschule des Sports erfolgt durch ein Trainerteam, bestehend aus dem zuständigen Verbandstrainer, den BBV Landestrainern und Lehrertrainer Basketball des SLZB. Gesamturteil: Die Rangfolge der Bewerber für eine Klassenstufe ergibt sich aus der ermittelten Punktzahl, die maximal 60 Punkte betragen kann. Die erreichte Punktzahl wird durch vier geteilt. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Punktzahl sieben im Durchschnitt erreicht wird. Bei der Technikbewertung kann ein Spieler für jedes Bewertungskriterium maximal drei Wertungspunkte erhalten, d.h. bei fünf Kriterien insgesamt pro Aufgabe 15 Punkte. Für jeden technischen Bereich gibt es maximal 15 Punkte, die miteinander summiert und durch die Anzahl der Bereiche geteilt werden. Inhalt, Durchführungsbestimmungen und Bewertung der Überprüfung orientieren sich nach den „Aufnahmekriterien zur und Verbleibenorm an der Sportschule Basketball“. Kriterien zum Übergang in Sek.- Stufe II: Bundeskaderstatus (ab D/C) Einladung zur Nachwuchsbundesliga Quereinsteiger: Landeskader- bzw. Bundeskaderzugehörigkeit mit Zielkaderperspektive entsprechend der Altersklassen Überprüfungstermine: 1.Sichtung – Oktober/November, Endsichtung – Januar Weitere Auskünfte: Landestrainer des Berliner Basketball Verbandes Geschäftsstelle: Friesenhaus II, Hanns-Braun-Str. 14053 Berlin (030) 89 36 48-0 Bogenschießen Aufnahmekriterien und Ansprechpartner 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien - kontinuierliche Trainings- und Wettkampfteilnahme mit Motivation und Leistungsorientierung - Selbständigkeit, Teamfähigkeit, Ausgeglichenheit als wesentliche Merkmale im Persönlichkeitsprofil - gymnasiale Empfehlung wünschenswert; Notenschnitt <2,5 2. Aufnahmekriterien 2.1 Allgemein athletische Kriterien - allgemein sportliche Grundlagen für das leistungssportliche Bogenschießen (Voraussetzungen in Kraft, Ausdauer, Koordination, Beweglichkeit in Anlehnung an Curriculum Klasse 7) 2.2 Aufnahmeklasse: 7. Klasse - Ausbildung im Bogenschießen entsprechend des Technikleitbildes - Kenntnis der Bogenschießterminologie Ergebnisse in der Halle: Jungen 550 Ringe, Mädchen 530 Ringe (Schülerklasse A) 2.3 Seiteneinsteiger/Quereinsteiger zur 8. Klasse: - beständiger Bewegungsablauf und sichere Elemente des Technikleitbildes - D-Kaderzugehörigkeit - Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften - Ergebnisse Freiluft: Jungen 640 Ringe, Mädchen 610 Ringe (Schülerklasse A), Jungen 580 Ringe, Mädchen 550 Ringe (Jugendklasse) zur 9. Klasse: - sicherer Bewegungsablauf entsprechend des Technikleitbildes - D-Kaderzugehörigkeit mit erkennbarer Perspektive für den D/C-Kader - Normerfüllung zur Teilnahme an den Ranglistenwettkämpfen des Deutschen Schützenbundes ab 10. Klasse: - sicherer Bewegungsablauf entsprechend des Technikleitbildes - Mitglied im D/C-Kader mit Perspektive für den C-Kader - Platzierung bei Deutschen Meisterschaften und Ranglistenturnieren im 1. Drittel der Teilnehmer 2.4. Die leistungssportliche Laufbahnbestätigung zur 9. Klasse: - hohe Einsatzbereitschaft im Schießtraining und in der athletischen Ausbildung - Teamfähigkeit - Selbständigkeit in der Trainingsorganisation - Erreichen der Norm für die Ranglistenturniere des Deutschen Schützenbundes - schießtechnisches Ausbildungsniveau rechtfertigt Perspektiverwartungen zur 11. Klasse: - zielstrebiger Einsatz im Schießtraining und der athletischen Ausbildung - Teamfähigkeit - Selbständigkeit in der Trainingsorganisation - Bundeskaderzugehörigkeit oder unmittelbarer Anschluss (Platzierung im 1. Drittel bei RLT, DM) - ohne schießtechnische Abstriche 3. Grobzeitraster der Überprüfungen Aufnahmeklasse: - Nachweis der Norm bei Wettkämpfen auf Verbandsebene und höher; T: laufende Saison - Landesmeisterschaft Halle; T: Mitte Januar - Teilnahme an den Sichtungsterminen (3 -4); T: Ende Januar Weiterführungsklassen: - Überprüfung der Kriterien; T: Ende Januar Seiteneinsteiger/Quereinsteiger: - Überprüfung der Kriterien einschließlich Probetraining; T: Mai 4. Verantwortlich für das Gesamturteil der sportfachlichen Entscheidung Trainerteam bestehend aus Bundestrainer, OSP-Trainern, Landestrainer und Verbandstrainern 5. Verantwortliche Ansprechpartner OSP-Trainerin Irene Abel Fritz-Lesch-Straße 29 13053 Berlin Tel: 030-65211945 Email: irene.abel@web.de Schützenverband Berlin-Brandenburg e.V. Landestrainer Thomas Heinrich Regattastraße 217 - 223 12527 Berlin Tel: 030-335 13 51 oder 0163 2472153 Email: thomasheinrich@posteo.de B O X E N Aufnahmeklasse: 7. Klasse (Quereinsteiger in Klasse 8 und 9) Voraussetzende Kriterien: Regelmäßige Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb im Boxverein Sportartspezifische Leistungsvoraussetzungen: A – Überprüfung der strategisch/taktischen Leistungsfähigkeit (komplexe Wettkampffähigkeit) B – Überprüfung der technisch/taktischen Leistungsfähigkeit bezüglich der technischen Fertigkeiten und der speziellen Bewegungskoordination C – Überprüfung der allgemein-athletischen Voraussetzungen 30 m Sprint (Hochstart), 1500 m Lauf, Liegestütz (30 sec.), Rumpfaufrichten (30 sec), Medizinballstoßen (Führungshand und Schlaghand) Körpergewicht bis 50 kg mit 2 kg Körpergewicht über 50 kg mit 3 kg Kasten-Bumerang-Test = Bewertung gewichtsdifferenziert Bewertung (siehe Ausbildungs- und Überprüfungsprogramm des Berliner Box-Verbandes) Gesamturteil: Mindestanforderung aus A, B und C sind für die Förderung ab der 7. Klasse = 55 Punkte Quereinsteiger A – Überprüfung der strategisch/taktischen Leistungsfähigkeit (komplexe Wettkampffähigkeit) B – Überprüfung der technisch/taktischen Leistungsfähigkeit C – Erfüllung der allgemein-athletischen Voraussetzungen Mindestanforderung aus A, B und C sind 60 Punkte plus 5 Wettkampfsiege oder Landesmeister, Vizemeister oder Medaille bei der Deutschen Meisterschaft Landes- oder Bundeskaderzugehörigkeit entsprechend der Altersklasse Überprüfungstermine: Oktober – Hauptsichtungsüberprüfung Januar – Nachsichtungsüberprüfung (6. klasse und Quereinsteiger) Weitere Auskünfte: Landestrainer des Berliner Box-Verbandes Landesleistungszentrum Boxen Egon Omsen Tel.: 0172 3873720 E-Mail: boxegon@web.de EISHOCKEY 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien - allgemein sportliche Kriterien; entsprechend Altersstufe 13-17 Jahre - schulsportliche Kriterien; entsprechend Klassenstufe 7.-11. Klasse - spezifisch sportliche Kriterien; leistungssportlich Eishockey Eistests Athletiktests Teamtests (auch Teamfähigkeit) Körperbaumerkmale - Kriterien entsprechend Regionalligakonzepte des Verbandes (BEV) und des Spitzenverbandes (DEB) - Kriterien entsprechend den Anforderungen der Bundestrainer DEB und der Kadereinstufung DEB - Kriterien entsprechend Leistungsmerkmale Förderlizenzspieler DEL 2. Aufnahmekriterien Allg. athletische, leistungsvoraussetzende Kriterien -Aufnahmeklasse - siehe 1./ 7. Klasse; Richtzahl: 10 Sportler Standort: Sportforum, 1-3 Sportler Standort. Poelchau- Schule Sportspezifische Kriterien – Aufnahmeklasse- siehe 1. und 2.1. Quereinsteiger - in die bestehenden Klassen - auf Antrag für Bundeskader (A/B/C-Kader; U17/U18/U20-Kader) zusätzliche Quereinsteiger möglich - entsprechend Stützpunktarbeit des DEB, hinsichtlich DNL-Team, und Förderlizenzvergabe, hinsichtlich Farmteam, zusätzliche Seiteneinsteiger möglich - Regelung für besonders talentierte Eishockeyspieler, die zwar nicht Bundeskader sind, aber z.B. Förderlizenzspieler sind - individuelle Entscheidung auch außerhalb zeitlichen Rahmen Laufbahnbestätigung - leistungssportliche Laufbahnbestätigung zur 7./9./11. Klasse - Laufbahnbestätigung beinhaltet Gesamturteil über sportliche Perspektive (Kaderstatus-national, Farmteam / Förderlizenz-DEL) - sportmedizinische Eignung - schulische Eignung - ab 11. Klasse Bundeskader und Leistungskurs Eishockey - ab 11. Klasse Streckung auf individuellen Antrag 3. Gesamturteil und verantwortlich für die sportfachliche Entscheidung - Gesamturteil setzt sich zusammen aus allen unter 1. und 2. genannten leistungs- und aufnahmeentscheidenden Kriterien - Sportdirektor Verein: Steffen Ziesche (A-Trainer) - Trainerteam Verein (Trainer Knaben, Schüler, Jugend, Farmteam) 4. Grobzeitraster der Überprüfungen - Ersteinschulung (7.Klasse) Sept. / Okt. d.J. 15.11. d. J. Abgabe d. vorläufigen Vorschläge Dez./ Jan. d.J. 22.01. d. J. Abgabe d. endgültigen Vorschläge - Weiterführung (9./11. Klasse) Jan./Feb. d.J. 06.03. d. J Abgabe Bestätigung/ Nichtbestätigung - Quereinsteiger (7.-11. Klasse) Apr./Mai d.J. 19.05. d. J Abgabe der Vorschläge - Sonderregelung Seiteneinsteiger/Bundeskader (siehe 2.4) 5. Ansprechpartner Marc Dannbeck, Sven Felski Geschäftsführer Eisbären Juniors Berlin e.V. (030) 97 17 25 80 E-Mail: geschäftsstelle@eisbaerenjuniors.de Hinweise: - Eishockey als Wintersportart hat hinsichtlich Sichtung/Laufbahnbestätigung/Kadereinstufung, insbesondere ab U17/- D/C-Kader, abweichende zeitliche Rahmenbedingungen; - nicht alle an der Sportschule Werner-Seelenbinder eingeschulten Eishockeyspieler werden als Bundeskader eingestuft (Kader auch aus anderen Bundesländer) - LT / ltd. LT im BEV nicht vorhanden, Laufbahnbestätigung muss durch Vereinstrainer erfolgen und bezieht sich daher auf aktive Sportler des Vereins, der als alleiniger Kooperationspartner auftritt Eiskunstlauf Aufnahmeklasse: 1. Klasse Voraussetzende Kriterien: Einordnung in die Struktur des Landesleistungszentrums bzw. des Landesstützpunktes des Berliner Eissport-Verbandes (BEV). Bestätigung der Sporttauglichkeit durch das Zentrum für Sportmedizin. Aufnahmekriterien: Erreichen der athletischen und sportartspezifischen Normen entsprechend der Landesverbandsrichtlinien. (Zur Feststellung des Leistungsstandes wird im März eine Einschulungsüberprüfung auf dem Eis und an Land durchgeführt) In jede Klassenstufe ist ein Quereinstieg möglich, der den gleichen Bedingungen unterliegt. Die Leistungskriterien der jeweiligen Altersklasse müssen erbracht werden. Weiterführung in die Klassen 5, 7, 9, 11 In den Klassenstufen 4., 6., 8., 10. erfolgt im Januar eine Überprüfung zum Verbleib an der Eliteschule des Sports. Kriterien hierfür sind die dem Alter entsprechende Landeskadernormen bzw. in Klasse 10 die Zugehörigkeit zum Bundeskader D/C oder C. Über Ausnahmeregelungen entscheidet ein Trainerteam, bestehend aus Landestrainern, Heimtrainer und OSP-Trainer. Kontakte Detaillierte Auskünfte zu den Überprüfungskriterien und den Aufnahmemodalitäten geben: Karin Hendschke Raddatz Manuela Machon Landestrainerin des BEV Landestrainerin des BEV Standort: Paul-Heyse-Straße 25 (PHS) Standort Wedding 10407 Berlin 13353 Berlin, Erika- Heß Eisstadion Tel.: 015254256081 Tel.: 01788029555 Angelika Heiße Trainerin im Olympiastützpunkt Berlin (OSP-Trainerin) Fritz- Lesch- Straße 29, 13053 Berlin Tel.: 0177 4304543 EISSCHNELLLAUF 1. Aufnahmekriterien Allgemein regelmäßige Trainingsteilnahme im Verein bzw. im Landesleistungszentrum gutes Gesamtverhalten sowie eine hohe Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft im Training und Wettkampf Zielstrebigkeit, Ehrgeiz sportlich faires Verhalten „Fair Play“ Gesundheitszustand sehr gute bis gute schulische Leistungen 1.1 Allgemein athletische Kriterien / Aufnahmeklasse 5 Athletikdisziplinen Normen AK 10 60m Sprint (sek.) 10,8 Schlussweitsprung (m) 1,50 800m (min) 3:30,0 Kastenbumerang (sek.) 15,5 1.2 Sportartspezifische Kriterien / Aufnahmeklasse 5 Eisdisziplinen Normen AK 10 EGL C1 (sek.) / Technikbewertung - Übersetzen 60,0 100m (sek.) 15,0 200m (sek.) 26,0 Gleiten in der Eisschnelllauf-Position + Gleiten auf dem rechten/linken Bein: • Standbein - leichte Eisschnelllauf-Position • Spielbein - Oberschenkel senkrecht, Unterschenkel waagerecht, Schlittschuhspitze senkrecht, ruhige Armhaltung 1.3 Allgemein athletische Kriterien / Aufnahmeklasse 7 Athletikdisziplinen / Normen AK 12: wbl. / männl. / AK 11: w / m Pos. 1 60m (sek.) 9,6 9,5 10,0 Pos. 2 3er Schlusssprung (m) 5,60 5,70 5,50 Pos. 3 1500m (min) 6:20,0 6:00,0 6:20,0 Pos. 4 Kastenbumerang (sek.) 14,5 14,5 14,5 Pos. 5 heben und senken gestreckter Beine in Bauchlage auf Kasten (Anz.) 30 30 30 Pos. 6 Liegestütze (Anz.) 17 25 17 / 25 Pos. 7 Rumpfaufrichten in zügiger Folge (nur Anzahl) 30 30 30 Pos. 8 Hocke (Arme in Vorhalte) + + + 1.4 Sportartspezifische Kriterien / Aufnahmeklasse 7 Eisdisziplinen und Imitation / Normen AK 12: wbl. / männl. / AK 11:w / m Pos. 1 EGL C1 (sek.) / Technikbewertung- Übersetzen 54,0 / + ----- Pos. 2 200m (sek.) ------ 23,5 Pos. 3 500m (sek.) 53,0 55,0 Pos. 4 1000m (min) 1:48,0 ----- Pos. 5 Imitation / Stand + + Pos. 6 EGL BÜ (sek.) ----- 38,0 Bewertung: + (plus) = erfüllt / - (minus) = nicht erfüllt Gesamturteil: Von den vorgenannten Leistungsnormativen sind für die Schulaufnahme mindestens 8 Normerfüllungen zu erbringen, davon im: allgemeinathletischen Bereich - 1 Normerfüllung in den Positionen 1 bis 2 Normerfüllung der Position 3 3 Normerfüllungen in den Positionen 4 bis 8 sportartspezifischen Bereich AK 12- Normerfüllungen in den Positionen 1, 3, 4 und 5 AK 11- Normerfüllungen in den Positionen 2, 3, 5 und 6 2. Leistungssportliche Laufbahnbestätigung / Weiterführung zur 9. Klasse 2.1 Allgemein athletische Kriterien Allg. Kraftfähigkeiten: Nachweis eines alters- und leistungsgerechten Ausbildungsstandes entsprechend den Richtlinien des RTP (Bewertung der im Trainingsprozess zur Anwendung gekommenen Übungen nach Anzahl in Zeitvorgabe (30 sek.) und Qualität der Ausführung Ausdauerfähigkeiten: Nachweis eines alters- und leistungsgerechten Ausbildungsstandes im Grundlagenausdauerbereich mit dem Trainingsmittel Lauf - Sprint- und Sprungfähigkeiten: 60m / 5er- Sprung-Test – Orientierung an den Kadernormen wbl.: 60 min TB I mindestens 10 km ml.: 60 min TB I mindestens 11,5 km 3000m-Test: Orientierung an den Kadernormen 2.2 Sportartspezifische Kriterien - Nachweis eines hohen koordinativ- technischen Niveaus bei der Ausführung von Imitationsübungen - Erfüllung der Qualifikationsnormen zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften - Berufung in den D- Kader (Erfüllung der Kadernormen bzw. Nachweis von Leistungen, die sich an den Kadernormen orientieren) 3. Leistungssportliche Laufbahnbestätigung / Weiterführung zur 11. Klasse Berufung in den Bundeskader bzw. Empfehlung zur Weiterführung aus sportfachlicher Sicht durch das Trainerteam (Landestrainer, OSP-Trainer und leitenden Bundestützpunkttrainer) 4. Quereinsteiger 8. - 11. Klasse Erfüllung bzw. Orientierung an den altersentsprechenden D-, D/C-oder C- Kadernormen unter Beachtung des Trainingsalters 5. Grobraster der Überprüfungen Eignungstests / Athletik: Juni / September (Nachzügler: Januar) Eignungstests / Eis: November / Januar 6. Ansprechpartner / Gesamturteil für die sportfachliche Entscheidung Trainerteam (Landes- und OSP-Trainer) Verantwortliche Ansprechpartner Annegret Hallfahrt oder Kathrin Stuewer Berliner Eissport-Verband e.V. / Eisschnelllauf Fritz-Wildung-Str. 9 14199 Berlin Tel.: 030 – 97 60 31 86 Fax: 030 – 97 60 32 55 e-mail: bev.eissport@t-online.de FECHTEN 1. Leistungsvorsetzende Kriterien - Teilnahme am regelmäßigen Trainingsbetrieb, Erkennbare leistungssportliche Perspektive - Nachweis der Bereitschaft/Zielstrebigkeit für eine leistungssportliche Laufbahnentwicklung - gute schulische Lernhaltung und Ergebnisse, die perspektivisch eine Übernahme in die gymnasiale Oberstufe ermöglichen 2. Aufnahmekriterien Aufnahmeklasse 7 In begründeten Ausnahmefällen sind Einzeleinschulungen ab der 5.Klasse (11 Jahre) auf Grund von Trainingsgruppen Zusammenlegung und Entscheidungen über schulischen Bildungsgang möglich. 2.1 Allgemeinathletische Voraussetzungen - Erfüllung der E-Kaderanforderungen (Mindestpunktzahl 24) Test jüngerer Jahrgang älterer Jahrgang Gewandtheitslauf 15,4 sec 15,0 sec Schlussweitsprung (Index) 18 cm 26 cm Schnelligkeit (1/5 Japan-Test) 10,9 sec 10,8 sec Schnelligkeitsausdauer (Japan-Test) 62,6 sec 62,0 sec (Kompensieren der einzelnen Testergebnisse untereinander möglich) 2.2 Sportartspezifische Voraussetzungen - Entsprechend der technischen Kennlinien, Beherrschung der Körperstellungen, Körper- und Treffbewegungen sowie deren Kombinationen untereinander bis zur 2. Phase (variable Grundtechnik – individuelle situationsbedingte Bewegungsführung entsprechend des Wettkampfverhaltens ) - Weitere Kriterien (s. Ausbildungsprogramm des DFB) bilden u.a. die Überprüfung der Beinarbeitstechnik, Waffentechnik, Strategie und Taktik (Bewertung: Subjektive Einschätzung durch Landestrainer/ Trainerteam) 2.3 Quereinsteiger in bestehende Klassen 8 – 11 - Nachweis einer leistungssportlichen Entwicklung in den Trainings- und Wettkampfleistungen - Erkennbarkeit in der Entwicklung zum Landes- bzw. Bundeskader (abhängig vom Alter) 2.4 Weiterförderung zur Kl. 9 und Kl. 11 - Klasse 9 müssen in der A- Jugend Landesrangliste vertreten sein oder in der B- Jugend Landesrangliste mind. 6 Punkte erreichen - Klasse 11 in der Junioren Landesrangliste vertreten sein oder in der A- Jugend Landesrangliste mind. 8 Punkte erreichen - Klasse 11 keine Voraussetzung Bundeskader, aufgrund der Altersstruktur im Fechten - Weiterförderung ist gleichzeitig abhängig vom Gesamturteil des Trainerteams für eine leistungssportliche Perspektive 3. Verantwortung für das Gesamturteil der sportfachlichen Entscheidung Die Bewertung und Auswahlentscheidung erfolgt unter Verantwortung des Landestrainers in Abstimmung mit dem Trainerteam 4. Überprüfungstermine Juni – Ende der Wettkampfsaison Januar – Aufnahmeüberprüfung 5. Zuständigkeit/Ansprechpartner Berliner Fechterbund Landestrainer Aris Enkelmann, (030) 74 77 85 73 bzw. (030) 97 17 23 97 F U S S B A L L Aufnahmeprozess in der Sportart Fußball Aufnahme: zur 7. Klasse Durch das abgestimmte Verbundsystem von Schule und Verein wird die sportliche Entwicklung an den Eliteschulen des Fußballs-/Sports optimal gesteuert. Der Berliner Fußball-Verband (BFV) empfiehlt daher den Weg an eine der 3 Berliner Eliteschulen. Die Anzahl der Schulplätze ist begrenzt. Deshalb gibt es folgendes Sichtungs- und Auswahlverfahren in der Verantwortung des BFV: 1. Bewerbung für das Aufnahmeverfahren Die geförderten Spieler aus den Berliner DFB-Stützpunkten oder den Nachwuchsleistungszentren Hertha BSC und 1. FC Union erhalten vom Berliner Fußball- Verband ein Bewerbungsschreiben. Damit können sich die geförderten Spieler beim BFV für eine Schule bewerben. Aktuell nicht geförderte Spieler können sich für das Aufnahmeverfahren an den Standorten bei dem vom Berliner Fußball-Verband für die jeweilige Schule eingesetzten zuständigen Ansprechpartner (s.u.) wenden. Gesamtverantwortung für den Sichtungsprozess beim Berliner Fußball-Verband: Henry Rehnisch: 030/ 896994-86 2. Sichtung Die BFV-Sichtungen werden an den Schulstandorten durchgeführt. 3. Abschlusssichtung Im Januar erfolgt für jeden Standort ein abschließender Sichtungslehrgang des BFV (in der Regel 2 Tage). Nach diesem Sichtungslehrgang werden die besten Spieler im Standort Charlottenburg Eliteschule des Fußballs (Kooperationspartner Hertha BSC) Standort Hohenschönhausen Eliteschule des Sports NOFV-Projekt (Kooperationspartner u.a. Hertha BSC, BFV) Standort Köpenick Eliteschule des Fußballs (Kooperationspartner 1. FC Union) Sichtungs- und Auswahlprozess dem Landessportbund Berlin (LSB) für die Aufnahme an eine Eliteschule des Fußballs/Sports empfohlen. 4. Sportliche Aufnahmekriterien Sportliche Aufnahmekriterien sind die Beurteilung der fußballspezifischen Voraussetzungen (Spielfähigkeit/taktische Handlungsfähigkeit), individualtechnischtaktische Voraussetzungen (Ballfertigkeiten) und allgemein sportliche Leistungsvoraussetzungen (Schnelligkeit). In Auswertung aller Test- und Beobachtungsergebnisse wird eine Rangfolge für jeden Standort ermittelt. 5. Weiterführungskriterien Grundvoraussetzung zur Weiterführung der leistungssportlichen Förderung an einer Eliteschule des Sports ist ein leistungssportliches Verhalten. Dazu gehören u.a. eine positive Trainingseinstellung, Trainingsfleiß, gesunde Lebensweise, fairer Umgang im Training und Wettkampf, hohe Leistungsbereitschaft. Folgende Kriterien sind maßgebend: 1. Perspektivkader in einem Berlin Leistungszentrum. 2. Perspektivkader in der Berliner-Auswahlmannschaft. 3. Aufgrund von entwicklungsbedingten Rückständen und des Vorhandenseins sehr guter fußballerischer Fähigkeiten wird dem Spieler vom Trainerteam des Berliner Fußball Verbandes weiterhin eine leistungssportliche Perspektive eingeräumt 6. Schulanameldung Die Eltern, der durch den BFV bestätigten Spieler, erhalten ein Empfehlungsschreiben des LSB zur Aufnahme an die Eliteschulen des Sports. Mit diesem Schreiben kann man sich im Anmeldezeitraum an einer Eliteschule des Sports in Berlin für die Schulaufnahme anmelden. Die Anmeldung ist nur für den im Empfehlungsschreiben genannten Standort möglich. 7. Standorte Standort Köpenick Standort Charlottenburg Standort Hohenschönhausen Schule Eliteschule des Fußballs- / Sports Eliteschule des Fußballs- / Sports Eliteschule des Sports Sekretariat Flatow-Oberschule 030/ 65486630 Sportschule im Olympiapark-Poelchau- Schule 030/ 2244 54010 Schul- und Leistungssportzentrum Berlin 030/ 983185205 Kooperationspartner 1. FC Union Berlin Hertha BSC Hertha BSC, BFV Adresse Birkenstr. 11 12559 Berlin Halemweg 24 13627 Berlin Fritz-Lesch-Str. 35 13053 Berlin Ansprechpartner Sportart Fußball Holger Grond Max Steinborn Ulrich Netz Webseite www.flatow-os.de www.poelchauoberschule .de www.slzb.de Informationstag an den Schulen November/Dezember November/Dezember November/Dezember 8. Weiterführung nach der 8. bzw. 10. Klasse Ein Trainerteam, bestehend aus BFV-Verbandssportlehrer und den Trainern des Standortes, entscheiden über die sportliche Weiterführung, bzw. das Ausscheiden der Schüler an den Eliteschulen des Sports nach der 8. bzw. 10. Klasse. 9. Aufnahmekriterien für Quereinsteiger ab 8. Klasse Quereinsteiger müssen DFB/BFV-Auswahlkader oder Spieler im Nachwuchsleistungszentrum von Hertha BSC oder dem 1.FC Union sein. GEWICHTHEBEN Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende und sportartspezifische Kriterien: Leistungsanforderungen in folgenden Übungen: Reißen und Stoßen mit Technikwertung, Lauftest, Schlussweitsprung, Schlussdreisprung, Schockwurf (3kg), Bankdrücken, Zug liegend, Klimmziehen und Bodenturnen. Gesamturteil: Bewertung erfolgt nach 30 Punktetabelle des Bundesverbandes Deutscher Gewichtheber (BVDG), in die Wertung gelangen stets 4 Übungen. 7. Klasse / AK 13 = 75 Punkte AK 14 = 90 Punkte Weiterführungsklassen: Landes- bzw. Bundeskaderzugehörigkeit entsprechend der Altersklasse, Entscheidung durch ein Trainerteam (Landestrainer, Verbands- und Vereinstrainer) Quereinsteiger: Erfüllung der Landes- bzw. Bundeskaderkriterien entsprechend dem Jahrgang, bei Nachsichtungen erfolgt durch die Landestrainer eine individuelle Leistungsbewertung auf Grund des Trainingsalters, der bisherigen sportlichen Laufbahn und der zu erwartenden sportlichen Perspektive. Überprüfungstermine: 1. Überprüfungstermin im November 2. Überprüfungstermin im Januar weitere Überprüfungen im Rahmen der Überprüfungswettkämpfe der Jugend C und D. Weitere Auskünfte: Thomas Schindler Landestrainer des Berliner Gewichtheber-Verbandes Landesleistungszentrum Paul-Heyse-Str. 25, 10407 Berlin (030) 42 01 17 74 HANDBALL - männlich Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende und sportartspezifische Kriterien: Athletik: Handball - Weitwurf 28 m 30 m Sprint 5,20 sec 30 m Dribbling 5,40 sec 4x6 m Richtungslauf 7,00 sec 8-er Lauf 27,70 sec Stangenklettern 11,00 sec Cooperlauf 2500m Koordination: Handling 25 (Anzahl in 20 sec) Seilspringen 30 sec Turnen Rolle rückwärts, Handstütz Überschlag seitwärts Kopfstand Wurf-Fang-Variationsüberprüfung Technik: Schlagwurf mit Stemmschritt, Lauf- und Körpertäuschung z. Hd. Spielfähigkeit: 1:1 -Verhalten Abwehr/Angriff Anspielvariationen Individualtaktische Verhaltensweisen 2:1 Gesamturteil: Auf der Grundlage der Erfüllung der Kriterien, der Bewertung von Technik/ Spielfähigkeit und der zu erwartenden Leistungsperspektive erstellt der Landestrainer mit einem Trainerteam (Lehrertrainer, Verbands- und Vereinstrainer) eine Rangfolge der Bewerber für das Aufnahmeverfahren. Quereinsteiger: Athletik: D3-Kader 30 m Sprint 4,45 sec Handball - Weitwurf 35 m Cooper 2800 m Sprungkraft 41 cm D4-Kader 30 m Sprint 4,30 sec Handball - Weitwurf 47 m Cooper 3000 m Sprungkraft 45 cm Überprüfungstermine: Klasse 6 1. Termin Oktober 2. Termin Januar Allen Einschulungsperspektivkadern wird ein zusätzliches Training in einem D-Jugend-Stützpunkt angeboten. Übergang in Sek.- Stufe II: Für den Übergang in die 11. Klasse muss der Handballspieler regelmäßig in der Jugend-Bundesliga zum Einsatz kommen. Ist der Spieler zum Zeitpunkt des Übergangs noch jünger, muss ein regelmäßiger Wettkampfbetrieb in der höchstmöglichen Jugendspielklasse gewährleistet sein. Generell ist ein Übergang in die Sekundarstufe II aber nur zu vollziehen, wenn der Spieler über die Möglichkeit verfügt, perspektivisch im Seniorenbereich in der 1. oder 2. Handball-Bundesliga zu agieren. Weitere Auskünfte: Landestrainer im Handball-Verband Berlin Glockenturmstr. 3/5, 14053 Berlin (030) 89 09 08 77 HOCKEY 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien Die leistungsvoraussetzenden Kriterien sind in Bezug auf die technisch-taktischen Komponenten in der „Trainingskonzeption für das Training an der Poelchau-Oberschule“ durch den Fachverband ausführlich beschrieben. Regelmäßiges Training und eine untadelige Einstellung zum Leistungssport sind die Voraussetzung für eine uneingeschränkte Förderung. Daher finden auch Kriterien wie Sozialverhalten, Einstellung zum Training und motivationale Aspekte ihre Berücksichtigung in der Gesamtnote. Auch dies ist der „Trainingskonzeption für das Training an der Poelchau-Oberschule“ zu entnehmen. 2. Aufnahmekriterien 2.1 allgemein athletische / leistungsvoraussetzende Kriterien Aufnahmeklasse 7. Klasse: Überprüfung der allgemeinen sportmotorischen Voraussetzungen (beschrieben in den „Inhalten der BHV- Sichtung“) 2.2 sportartspezifische Kriterien Aufnahmeklasse 7. Klasse: Überprüfung der technisch-taktischen Voraussetzungen (beschrieben in den „Inhalten der BHV-Sichtung“) und der Spielfähigkeit 2.3 für Quereinsteiger – in die bestehenden Klassen (bis 12. Klasse) nur mit entsprechender Kaderdisposition (D3-4 / C-Kader) 2.4 die leistungssportliche Laufbahnbestätigung differenziert zur 9. Klasse: BHV Kaderdisposition D 2 – D 3 11. Klasse: Kaderdisposition D 3/4 -C-KADER Das endgültige Gesamturteil zur Weiterförderung setzt sich zusammen aus den abgelegten Prüfungen und wird gemeinsam zwischen dem zuständigen Trainer des Fachverbandes und dem Landestrainer in Ausübung seiner Fachaufsicht gefällt. 3. Gesamturteil und verantwortlich für die sportfachliche Entscheidung Das Gesamturteil setzt sich zusammen aus den abgelegten Prüfungen wird gemeinsam zwischen dem zuständigen Trainer des Fachverbandes und dem Landestrainer in Ausübung seiner Fachaufsicht gefällt. 4. Grobzeitraster der Überprüfungen Die einzelnen Kriterien und die zeitliche Abfolge der Überprüfungen sind in der „Trainingskonzeption für das Training an der Poelchau-Oberschule“ eindeutig festgeschrieben und entsprechend einzuhalten. 5. Zuständigkeit/ Ansprechpartner Stupp, Friedel (Landestrainer) - Tel.: 0160 - 7851133 - friedelstupp@gmx.de Berger, Michael (Lehrer-Trainer) - Tel.: 0171 - 2686271 - berger.m1@gmx.de JUDO Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: Regelmäßige Teilnahme am Vereinstraining (mind. 2x pro Woche) und am Kadertraining (mind. 1 x pro Woche) im Landesleistungszentrum oder Stützpunktverein des Judo-Verbandes Berlin (JVB). Sowie erfolgreiche Beteiligung an Wettkämpfen der entsprechenden Alters- und Gewichtsklasse. Sportartspezifische Kriterien: 1. Teilnahme am Sichtungslehrgang. Erfüllung der Leistungsnormative im technischen und konditionellen Bereich Max. Normerfüllung (NE): 8 NE i. technischem Bereich / 8 NE i. kond. Bereich, Gesamt = 16 NE. Mindestanforderung: 7 NE i. technischem Bereich / 6 NE i. kond. Bereich, Gesamt = 13 NE. 2. Mindestens zwei Platzierungen bei den drei Sichtungsturnieren (z.Zt.: Berliner Einzelmeisterschaften, Pfingstturnier Nikolausturnier). Weitere Turniere für die Sichtung werden jährlich ausgeschrieben und veröffentlicht. Gesamturteil: Der Sportler hat zur Aufnahme die leistungsvoraussetzenden Kriterien zu erfüllen und die sportartspezifischen Normative im technischen und konditionellen Bereich mit mindestens 80 % zu erfüllen. Bei knapper Nichterfüllung der leistungsvoraussetzenden und sportartspezifischen Kriterien (Grenzbereich) gibt es die Möglichkeit der Einzelfallprüfung durch die Landestrainer in Absprache mit dem Vereinstrainer, unter Berücksichtigung der körperlichen Reife (v.a. Körpergewicht), der Anzahl der Trainingsjahre und insbesondere der zu erwartenden leistungssportlichen Perspektive. Weiterführungsklasse/ Quereinsteiger: 9. Klasse: Erfüllung der Kaderkriterien für den D-Kader des JVB in der Altersklasse (AK), insbesondere Erfüllung der Leistungsnormative im technischen und athletischen Bereich von mindestens 80%. Platzierung unter den besten 9 Judoka bei der Deutschen Meisterschaft. 10. Klasse: Landes- bzw. Bundeskaderzugehörigkeit entsprechend der AK, schulische Leistungsvoraussetzungen für das Abitur. Überprüfungstermine: Mai: 1. Sichtungsturnier (Pfingstturnier) Juni: 2. Sichtungsturnier (Tuzla-Cup) Juni: 3. Sichtungsturnier (Berliner Einzelmeisterschaft) November: Sichtungslehrgang Dezember: 4. Sichtungsturnier (Nikolausturnier) mit Auswertung und Benennung der Sportler zur Einschulung. Weitere Termine werden im Internet veröffentlicht: www.judo-verband-berlin.de/Jugendarbeit/Leistungssport Weitere Auskünfte: Andreas Härtig, Lehrer/Trainer Schul- und Leistungssportzentrum Berlin Judo-Verband Berlin Weißenseer Weg 51-54, 13053 Berlin, (030) 97 60 43 87 E-Mail: andreas.haertig@judo-verband-berlin.de KANURENNSPORT 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien 1.1. Allgemein athletische Kriterien Schulsportnote 2 Teilurteile zum Niveau der: Wettkampfleistung (Rangliste) physischen Wettkampf- und Trainingseigenschaften vielseitigen konditionellen Ausbildung technisch- koordinativen Ausbildung 1.2. Interesse für die Sportart, Willen und Bereitschaft zum Leistungssport, bisherige sportliche Betätigung in einem Kanuverein, Schwimmnachweis, gesundheitliche Tauglichkeitsuntersuchung, biologisches Alter und zu erwartende Körperhöhe 2. Aufnahmekriterien Aufnahmeklasse: 7. Klasse (Empfehlung Gymnasium bzw. Realschule) gute schulische Leistungen, Erfüllung der unter Punkt 1.1 und 1.2 genannten Schwerpunkten Quereinsteiger bis Klasse 12 Bundes- und Landeskader mit leistungssportlicher Perspektive sowie Sportler aus anderen Sportarten mit einem hohen allgemeinathletischen Ausbildungsniveau (Sportartenwechsler) mit Empfehlung des jeweiligen Fachverbandes / Vereinstrainer. Die leistungssportliche Laufbahnbestätigung erfolgt zur 9. sowie zur 11. Klasse. Berücksichtig werden Landes- und Bundeskader mit weiterer leistungssportlicher Perspektive. Die Zusammenfassung der unter Punkt 1.2 führt zu einem Gesamturteil. Wesentliches Kriterium ist die bisherige Wettkampfleistung und die künftige Entwicklung der Sportler sowie die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen und Leistungsorientierungen der Rahmentrainingskonzeption des Deutschen Kanu Verbandes. 3. Grobzeitraster der Überprüfungen Aufnahme 7. Klasse Test Veranstaltung Termin 1 Regionale Wettkämpfe u. Berliner Meisterschaften Mai / Juni 2 Schülermehrkampf Mai / Oktober 3 Aufnahmeüberprüfung Januar Aufnahme Quereinsteiger Test Veranstaltung Termin 1 Wettkämpfe (Regional- und Deutsche Meisterschaften Mai / Juni 2 DKV Test / LKV Test April / Mai / Oktober 3 Aufnahmeüberprüfung Januar 4. Verantwortlich für das Gesamturteil der sportfachlichen Entscheidungen Zu Fragen der Aufnahme und dem Verbleib am SLZB entscheidet eine Kommission, bestehend aus 4 Personen (2 Landestrainern des Fachverbandes und 2 Lehrer-Trainer der sportbetonten Schule). 5. Zuständigkeit / Ansprechpartner: Landes- Kanu- Verband Berlin e.V. Leitender Landestrainer André Heinrich Eisenhammerweg 22a, 13507 Berlin E-Mail: heinrich@kanuverbandberlin.de 1 LEICHTATHLETIK Aufnahmeklasse 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: • Regelmäßige Trainings- und Wettkampfteilnahme in einer Leichtathletikabteilung eines Berliner Vereins • Teilnahme an der sportlichen Überprüfung zur Einschulung (Oktober/Februar)1 • Schriftliche Einschätzung des Heimtrainers zur Persönlichkeitsstruktur sowie der Bereitschaft zum leistungssportlichen Training (Unterstützung der Eltern) • Bereitschaft mit den Landestrainern des BLV (in Abstimmung mit dem Heimtrainer) zusammenzuarbeiten Ablauf des Aufnahmeverfahrens: Überprüfungstermine1: 1. Sichtung: Oktober/November Endsichtung: Januar/Februar Berliner Leichtathletik-Verband Glockenturmstr. 1 14053 Berlin Leitende Landestrainerin: Annett Stein (030) 30 09 96 11 SLZB Sportforum Werner Seelenbinder Schule Sekretariat: (030) 98 31 85 205 www.slzb.de Sportkoordinator: Tom Goericke goericke@slzb.de Verantwortlicher Trainer: Günter Roick Poelchau-Oberschule Sekretariat: (030) 22 44 54 011 www.poelchau-oberschule.de Sportkoordinator: Carsten Richter richter@poelchauoberschule .de Verantwortlicher Trainer: Markus Geißler Sportartspezifische Kriterien für Klasse 7 (Regelschulwechsel): Die Kriterien sind jahrgangsbezogen. Überalterte Schüler/ innen werden an Kaderrichtwerten und Ergebnissen von Kadertests bewertet. 1 Veröffentlicht auf der Homepage des BLV www.leichtathletik-berlin.de 2 Disziplin 30 m flg. Weitsprung 600 m Med.ball Körperhöhe Körpermasse m/w 3,90 s 4,50 m 2:00,0 min 10,50 m 1,65 m * * aus den Erfahrungen der letzten Jahre sollte das Körpergewicht ca. 15 kg unter dem über einen Meter gemessenen liegt – Beispiel: Körperhöhe 1,65 m sind 65 cm über einem Meter minus 15 kg = 50 kg Die Eignung für die Disziplin Gehen wird durch den zuständigen Landestrainer eingeschätzt. Dazu führen alle Teilnehmer der sportmotorischen Tests an den beiden Standorten nach Erklärung vorgegebene Aufgaben aus dem Geh-ABC aus. Gesamturteil: Bei der Entscheidungsfindung zur Befürwortung gehen wir vom Erreichen von mindestens zwei der konditionellen Richtwerte aus. Aus dem Ergebnis aller Überprüfungsparameter und deren Bewertung erstellt der verantwortliche Landestrainer eine Rangliste aller Bewerber/innen für das Aufnahmeverfahren. Quereinsteiger Bei Quereinsteigern erfolgt eine individuelle Überprüfung/ Beurteilung unter Beachtung des bisherigen sportlichen Werdegangs, der körperlichen Entwicklung und der zu erwartenden leistungssportlichen Perspektive, wobei die Befürwortung sich am Erreichen der Kaderrichtwert und von Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen Altersklasse orientiert und durch den entsprechenden Blocktrainer des BLV mitgetragen werden muss. Zugang zu den Weiterführungsklassen (Oberstufe) Der/Die Schüler/ in besitzt einen entsprechenden Bundeskaderstatus (ab D/C-Kader) oder das BLV-Trainerteam beurteilt die leistungssportliche Perspektive des/der Athlet/ in mit Landeskaderstatus in einer Disziplin oder Disziplingruppe. Talente werden weiter gefördert, wenn sie das Potential für einen Platz in der Förderung des Spitzenverbandes in naher Zukunft oder das Leistungsniveau einer Leistung der deutschen Spitze ihrer Altersklasse nachweisen können oder an Deutschen Jugendmeisterschaften teilnehmen können. Bei Beendigung der leistungssportlichen Laufbahn • besteht kein Anspruch auf sportliche Betreuung im Ganztagsbetrieb der Schule durch die Trainer/innen der Landesleistungszentren/ Bundesstützpunkte über den, in der individuellen Laufbahnbeschreibung, festgelegten Zeitraum (unter Beachtung des Abtrainierens, Probe- bzw. Vereinstrainings) • unterstützt die Eliteschule des Sports oder die zuständige Senatsverwaltung den Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten beim Finden einer anderen Schule. Ist die fehlende Perspektive in der bisherigen Sportart erkennbar, ist eine zeitnahe Entscheidungsfindung der Schüler/innen mit ihrem Trainer und den Eltern ratsam. In Anlehnung an die allgemeinen Bestimmungen wird zunächst über einen Sportartenwechsel mit der Schule beraten. Wird die leistungssportliche Laufbahn im Betreuungssystem der Eliteschulen des Sports beendet, sollte mit der Hilfestellung der Trainer/innen eine Weiterführung der Sportart im allgemeinen Wettkampfsport eines Vereins angestrebt werden. Langjährig Trainierende, die generell aus dem Training ausscheiden, sollen eine Konsultation im Zentrum für Sportmedizin durchführen, um individuelle Hinweise zum Abtrainieren zu erhalten. MODERNER FÜNFKAMPF Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: - Regelmäßige Trainings- u. Wettkampfteilnahme im Verein im Modernen Fünfkampf oder in einer seiner Disziplinen - Teilnahme an den sportlichen Überprüfungen zur Einschulung - Teilnahme am Wahlpflichtfach Sport Sportartspezifische Kriterien: Folgende Richtwerte sollten von Sportler/innen erreicht werden, die über ein ein- bis zweijähriges Trainingsalter in der Sportart verfügen: Schwimmen männlich 100 m 1:24 min 900 Punkte weiblich 100 m 1:30 min 900 Punkte Laufen männlich 1000 m 3:40 min 820 Punkte weiblich 1000 m 4:10 min 820 Punkte Schießen Beurteilung der technischen Fertigkeiten: Zielvorgang, allgemeiner Bewegungsvorgang, Trefferbild Weitere Bewertungen/ Beurteilungen a) Koordinative Fähigkeiten, allgemeine Beweglichkeit, körperliche Belastbarkeit b) Trainingsdisziplin, Leistungswille, Sozialverhalten Quereinsteiger: Sportler/innen aus anderen Sportarten müssen ein halbjähriges Probetraining im Landesleistungszentrum/ Stützpunkt absolvieren. Ausschlaggebend ist das Niveau der konditionellen Leistungen, in einer der Disziplinen Laufen oder Schwimmen müssen 1000 Punkte erreicht werden. Seiteneinsteiger der Sportart müssen dem Landes- oder Bundeskader entsprechend ihrer Altersklasse angehören. Gesamturteil: Bei der Entscheidungsfindung zur Befürwortung gehen wir vom Erreichen der geforderten konditionellen Richtwerte aus. Aus dem Ergebnis aller Überprüfungsparameter und deren Bewertung erstellt der leitende, verantwortliche Landestrainer eine Rangliste aller Bewerber/innen für das Aufnahmeverfahren. Weiterführungsklassen: Landes- bzw. Bundeskaderzugehörigkeit entsprechend der Altersklasse Übergang in Sek.-Stufe II: ab D/C Kaderzugehörigkeit Vorgegebene Punktbewertung in den Disziplinen Überprüfungstermine: 1. Sichtung - November/Dezember, Endsichtung – Januar Weitere Auskünfte: Verantwortlicher Landestrainer des Berliner Verbandes für Modernen Fünfkampf, Landesleistungszentrum, Hanns-Braun-Str. (030) 3 33 37 60 90 RADSPORT Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: Regelmäßige Trainings- u. Wettkampfteilnahme in einer Radsportabteilung eines Vereins Teilnahme an den Sichtungsmaßnahmen des Berliner Radsport Verbandes (BRV) Sportartspezifische Kriterien: Allgemeine Grundausbildung: Kader D1 männlich Kader D1 weiblich Schlussdreisprung 4,68 m 4,0 m Gewandtheitslauf 22,2 s 23,0 s Geschicklichkeitsfahrtest 36,0 s 38,5 s Athletiknorm des BRV zu erreichende Punkte entsprechend der Punkttabelle des BRV Radsportspezifische Disziplinen: Kader D1 männlich Kader D1 weiblich 100 m fliegend Bahn 8,3 s 9,5 s 100 m fliegend Straße 8,5 s 10,5 s Platzierungen b. ausgewählten LV-Sichtungsrennen 1 x Pl. 1 - 10 1 x Pl. 1 - 10 5 km Einzelzeitfahren Straße 10:10 min 11:00 min oder 10 Km Einzelzeitfahren Straße 20:30 min 21:00 min Gesamturteil: Sämtliche Normen sind Orientierungsnormen, wobei mindestens in zwei radsportspezifischen Disziplinen und in zwei allgemeinen Übungen die Vorgaben erreicht werden müssen und bei den anderen eine Erfüllung bei weiterem Training erkennbar ist. Im Ergebnis der Überprüfungen/Beurteilungen erstellt der verantwortliche Landestrainer eine Rangliste der Bewerber/innen für das Aufnahmeverfahren. . Weiterführungsklassen/Quereinsteiger: ab 8. Klasse D-Kader des BRV bzw. Bundeskaderzugehörigkeit (entsprechend der Altersklasse) Entscheidung durch Trainerkommission (Landestrainer, Lehrertrainer, Vereinstrainer) Überprüfungstermine: 6. Klasse: Athletik Dezember Straße September Bahn November/Dezember Weitere Auskünfte: verantwortlicher Landestrainer des BRV Paul-Heyse-Str. 29, 10407 Berlin (030) 42 10 51 45, Internet: www.berlin-radsport.de Berliner Turn- und Freizeitsport-Bund (BTB) - Rhythmische Sportgymnastik (RSG) - D-Kader BERLIN - Kaderkriterien ab 1.1.2016 D1 – AK 8-10 D2 AK 9-11 D3 AK 10-12 D3 BTB-Kader ab AK 13 Gymnastinnen, die Leistungsträgerinnen des BTB bei Bundeswettkämpfen sind, aber die Kriterien für D3- und D4-Kader nicht erfüllen. Gymnastinnen, die ausschließlich MK- Gruppe turnen: Nur Athletiktest D4 ab AK 11 (LK) Gymnastinnen der Sporteliteschule mit Medaillenperspektive bei Deutschen Meisterschaften (Einzel oder Gruppe). Begründete Ausnahmen möglich. Nur Gymnastinnen, die im Einzel in der obersten Leistungskategorie starten (Meisterklasse, Junioren-Leistungsklasse oder Schüler-Leistungsklasse) Bestehen aller athletischen Basistests Athletik-Punktetests Mind. 50% Mind. 55% Mind. 60% Mind. 60% Mind. 65% Flüssiges Beherrschen der Körpertechnik-Pflichtübung Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 3 Stufe 4 Flüssiges Beherrschen der Gerättechnik-Pflichtübungen Stufe 1 mit 2 Handgeräten Stufe 2 mit 3 Handgeräten Stufe 3 mit 4 Handgeräten Stufe 3 mit 4 Handgeräten Stufe 4 mit 5 Handgeräten Jährliche sportmedizinische Untersuchung am Zentrum für Sportmedizin (Olympiapark oder Sportforum) und Bestätigung der Tauglichkeit für das leistungsorientierte Training Hinweise C-, DC- und D1- bis D4-Gymnastinnen sind startverpflichtet bei beiden D-Kadertests jeden Jahres. Begründete Ausnahmen (krank / verletzt und Vorlage eines ärztlichen Attests, Wettkampfverpflichtungen etc.) sind möglich. Im Herbst werden auf der Grundlage des D-Kadertests die Nominierungen für den D-Kader des Folgejahres vorgenommen. Die Bestätigung des Kaderstatus erfolgt nach einem zweiten Test (nur Athletik / KT) im Januar. Die endgültigen D-Kader-Listen werden zum 1. Februar erstellt. Bei Nichterfüllen einer der beiden Athletikkomponenten: Nachtest zu Beginn des Jahres möglich und bei erfolgreichem Ergebnis Nominierung für den D-Kader. Bei Nichterfüllen beider Athletikkomponenten keine Zulassung zu Nachtest / Kader. Kriterien zur Einschulung in der Sportart RHYTHMISCHE SPORTGYMNASTIK Poelchau-Schule / Eliteschule des Sports Berlin (Olympiapark) Gültig ab Schuljahr 2016/17 Einschulung 5./6. Klasse Mitgliedschaft in einem RSG-Verein des DTB, mit mindestens 3 Trainingseinheiten pro Woche Teilnahme an mindestens 3 Sichtungsveranstaltungen (Training) und positive Beurteilung des Lern-/Sozialverhaltens von mindestens zwei Landestrainerinnen oder Verbandstrainerinnen des BTB Nachweis von Wettkampfteilnahmen in der RSG (oder bei Quereinsteigerinnen, in anderen Sportarten) Mindestens Berliner D2-Kaderstatus (im Jahr der Einschulung), oder Äquivalent anderer Landesturnverbände Rangliste entsprechend Ergebnissen des D-Kadertests Einschulung erfolgt entsprechend Rangliste und freien Kapazitäten der Schulklasse Einschulung 7. Klasse oder späterer Quereinstieg Mitgliedschaft in einem RSG-Verein des DTB, mit mindestens 4 Trainingseinheiten pro Woche Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder bei fehlender deutscher Staatsangehörigkeit Empfehlungsschreiben des DTB Teilnahme an mindestens 3 Sichtungsveranstaltungen (Training) und positive Beurteilung des Lern-/Sozialverhaltens von mindestens zwei Landestrainerinnen oder Verbandstrainerinnen des BTB Nachweis von Wettkampfteilnahmen in der RSG (oder bei Quereinsteigerinnen, in anderen Sportarten) Mindestens Berliner D3-Kaderstatus (im Jahr der Einschulung), oder Äquivalent anderer Landesturnverbände Rangliste entsprechend Ergebnissen des D-Kadertests Einschulung erfolgt entsprechend Rangliste und freien Kapazitäten der Schulklasse RUDERN Aufnahmeklasse: 7. Klasse Voraussetzende Kriterien: Nachweis der Schwimmfähigkeit (schriftliche Erklärung der Eltern) Gute schulische Leistungen Erreichung der anthropometrischen Voraussetzungen entsprechend der vom Landesruderverbandes Berlin (LRVB) erarbeiteten Tabelle zur Aufnahme in die Landesverbandsförderung (Grundlage ist u.a. das Untersuchungsergebnis durch das Zentrum für Sportmedizin mit der voraussichtlich erreichbaren Körperhöhen-Bestimmung) Sportartgerichtete Kriterien: - Ausdauerleistungsfähigkeit: 1500 m Waldlauf männlich: 6:50 min weiblich: 7:15 min - Koordinative Fähigkeiten: Japan-Test 22 Wiederholungen Kasten- Bummerang- Test männlich: 16,3 sec weiblich: 16,5 sec Testbeschreibung siehe Programm zur Aufnahme in die Förderung des LRVB. - Sportartspezifische Fähigkeiten: 1000m Ruderergometer männlich: 4:00 – 4:30 min (je nach biologischem und Trainingsalter) weiblich: 4:10 – 4:40 min (je nach biologischem und Trainingsalter) Gesamturteil: Von den Kriterien anthropometrische Voraussetzungen, Ausdauerleistung und koordinative Fähigkeiten sind mindestens zwei Bereiche zu erfüllen. Über das vertretbare Niveau der Nichterfüllung in einem Bereich entscheidet ein Trainerteam unter dem Aspekt der Entwicklungsperspektive. Nach der Überprüfung erstellt der Landestrainer eine Rangliste der Bewerber/innen für das Aufnahmeverfahren Weiterführungsklassen/Quereinsteiger: Zugehörigkeit zum Landes- bzw. Bundeskader entsprechend der Altersklasse oder Sportler/innen, die eine leistungssportliche Perspektive nachweisen (Entscheidung durch Trainerteam (Landestrainer/innen, Lehrertrainer). Überprüfungstermine: 1. Termin: Oktober 2. Termin: Januar Weitere Auskünfte: Landestrainer des LRV Berlin Jungfernheideweg 80, 13629 Berlin (030)306 40 000 und 678 20 111; info@lrvberlin.de SCHWIMMEN 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien - Regelmäßige Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb im Schwimmverein oder LZ - Teilnahme an Sichtungswettkämpfen des BSV ab der 2. Klasse 2. Sportartspezifische Kriterien (gelten für die Aufnahmeklasse 5 und 7) 2.1. Allgemeine körperliche und athletische Voraussetzungen Körperbauliche Eignung – Messung anthropometrischer Merkmale wie Körperhöhe und Körpergewicht zur Bestimmung des biologischen Alters und zur Ermittlung der Finalkörperhöhe Athletik/ Beweglichkeit – Überprüfung allgemein athletischer Fähigkeiten (z.B. Liegestütze/ Dreierhopp/) im Sichtungswettkampf – Überprüfung im 1000m Lauf; 30m Sprint und Klimmzüge im Sichtungslehrgang – Demonstration der Beweglichkeit in Schulter- und Rumpfbereich 2.2. Schwimmspezifische Voraussetzungen Schwimmleistung - Nachweis einer Normzeit über die Distanz von 50m und 100m in allen 4 Schwimmarten und 200 m Lagen Schwimmtechnik - Demonstration der Schwimmtechniken Kraul; Rücken; Delphin; Brust in Feinkoordination Beinbewegung - Demonstration der Beinbewegung der Schwimmtechniken Kraul; Rücken; Delphin; Brust über die Distanz von 25 m Grundschnelligkeit - Demonstration der Bewegungsschnelligkeit der Schwimmtechniken Kraul; Rücken; Delphin; Brust über die Distanz von 15 m Delphinkicks - Demonstration der Delphinbewegung in Bauch- und Rückenlage über die Distanz von 15 m Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage aktueller Bewertungstabellen. 3. Sportliche Laufbahnbestätigung zur Klasse 9 bzw.11 - Erfolgt nach aktuell gültigen Leistungskader- bzw. DC-Kadernormen des DSV und der Teilnahme an einem Sichtungslehrgang (Februar 8.Kl.), wo der Ausbildungsstandes im allgemein athletischen und schwimmerischen Bereich überprüft wird - Ab Sek.-Stufe II Erfüllung der Leistungskadernormen für C-Kader, Mitglied der Auswahlmannschaft in der entspr. AK, Beurteilung der perspektivischen Leistungsentwicklung durch ein Trainerteam (Bundesstützpunktleiter, Landestrainer, Vereinstrainer) 4. Grobzeitraster der Überprüfungen Zur Aufnahme in Klasse 5 finden Sichtungswettkämpfe im , September, November statt. Zur Aufnahme in Klasse 7 und 9 finden die Sichtungswettkämpfe im Dezember statt. 5. Verantwortlich für das Gesamturteil Verantwortlicher Landestrainer mit einem Trainerteam (Vereinstrainer, Lehertrainer) Das Gesamturteil setzt sich aus dem aktuellen Überprüfungsergebnis, der Heimtrainerbeurteilung, dem Trainings- und biologischen Alter, der Erfüllung von Kadernormen, dem Verhältnis zwischen Ausbildungsstand und Entwicklungsverlauf, Persönlichkeitseigenschaften und letztlich der prognostizierten Perspektive zusammen. 6. Verantwortliche Ansprechpartner Reinhart Kautz, Landestrainer 030 42 18 63 04/ Fax: 030 42 18 61 43 E-Mail: kautz@berliner-schwimm-verband.de Berliner Schwimm-Verband (030) 9 71 01 50 SEGELN Im Folgenden werden die Kriterien für eine Förderung an der Flatow Oberschule festgelegt. Die Leistungskriterien für die Disziplin Segeln haben sich als praktikabel und Aussagekräftig erwiesen und werden somit nahezu unverändert übernommen. 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien allgemeine athletische Kriterien - Kraftausdauer (6er Test) - Gewandtheit (Kastenbummerang) - Spiel-/Laufüberprüfung - Sportmedizinische Untersuchung zur Eignung zum Leistungssport Die Auswertung erfolgt über eine Punktetabelle, wobei Gesamt mindestens 40 Punkte, in jeder Teilübung jedoch mindestens 5 Punkte erreicht werden sollen. 2. Aufnahmekriterien Aufnahmeklasse Klasse 7 Segeln - regelmäßige Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb in einem Segelverein (Einschätzung des Vereinstrainers!!) - Nachweis der Schwimmfähigkeit - Die schulische Leistungen müssen den Anforderungen des Schultyps entsprechen, Abiturreife wird angestrebt - Nachweis über wichtige Regattaergebnisse - Die Seglerinnen und Segler müssen den Umstieg in den Opti A Bereich vollzogen haben - Es wird ein Theorietest in den Gebieten Wettfahrtregeln, Taktik, Technik /Trimm durchgeführt. Dabei müssen mind. 65% der Punkte erreicht werden müssen - Abschließend wird ein Gespräch mit dem Sportler und seinen Eltern geführt. - Die reine Normerfüllung muss nicht Anrecht auf eine Aufnahme sein. Vielmehr ist das Gesamturteil des Trainerteams (Landestrainer, Lehrertrainer) hinsichtlich der langfristigen Leistungsentwicklung bindend Quereinsteiger - Quereinsteiger müssen die für das entsprechende Alter angesetzten Normen für den Landes- bzw. Bundeskader erfüllen - Maßgeblich ist auch hier nicht die reine Normerfüllung, sondern vielmehr das Gesamturteil der Landestrainer hinsichtlich der langfristigen Leistungsentwicklung, leistungssportliche Laufbahnbestätigung - Die Laufbahnbestätigung für die Klassen 9 und 11 erfolgen fortlaufend - Bindend hierfür sind die geltenden Landes- bzw. Bundeskaderkriterien - Auch hier ist eine reine Normerfüllung kein Anrecht auf eine Weiterförderung, vielmehr ist das Gesamturteil der Landestrainer hinsichtlich der langfristigen Leistungsentwicklung - Da die Sportart Segeln ihren Leistungshöhepunkt sehr spät hat, sollte eine Förderung von Sportlern die hinsichtlich eines langfristigen Leistungsaufbaus noch keinen Kaderstatus erreicht haben, möglich sein. 3. Grobraster der Überprüfungen - Die Sichtung von Kandidaten für die Einschulung in Klasse 7 erfolgt durch die Landestrainer fortlaufend, Grundlage sind hier Regattaergebnisse, Ranglisten und Kadersichtungen. Zeitraum ab ca. 1,5 Jahre vor Einschulung - Gespräche beim Tag der offenen Tür Anfang Dezember - Eignungstest Mitte November - Entscheidung Ende Januar - für die Seiteneinsteiger ist eine fortlaufende Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen angesetzt - Seiteneinsteiger sollten bis April feststehen 4. Verantwortlich für das Gesamturteil der sportfachlichen Entscheidung - sind das Trainerteam des Berliner Segler Verbandes in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Vereinstrainern bzw. Bundestrainern 5. Verantwortliche Landestrainer Berliner Segler-Verband e.V. Landesleistungszentrum Segeln Eberhardt Engelmann Haus Müggelseedamm 74 12587 Berlin (030) 64 19 78 75 llz@berliner-seglerverband.de Martin Schlaaff Leitender Landestrainer TURNEN- männlich Aufnahmeklasse: 3. Klasse Voraussetzende Kriterien: Regelmäßige Teilnahme am Trainingsbetrieb im Verein und an den vom Berliner Turn- und Freizeit- Bund (BTFB) ausgeschriebenen Kindermeisterschaften und Sichtungswettkämpfen in der jeweiligen Altersklasse. Sportartspezifische Kriterien: - Körperhöhen-Gewichtsrelation, - Beurteilung von Haltung und Figur, - Trainings- und Jahrgangsalter, - Aktueller Leistungsstand in athletischer und technischer - Gesundheitszustand des Kindes, Hinsicht, - Allgemeine Leistungsfähigkeit und Belastungsbereitschaft, - Lernverhalten, Korrekturfähigkeit, Mut/Risikobereitschaft, - Motivstruktur des Kindes und der Unterstützung der Elternhäuser für den Leistungssport, - Schulische Leistungsfähigkeit Die letzten 4 Punkte werden durch Befragung des Heimtrainers/der Eltern ermittelt. Gesamturteil: Für eine Aufnahme sind mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte im athletischen und technischen Bereich zu erreichen. Im Ergebnis der Bewertungen aller Kriterien durch den Trainerstab (Lehrertrainer, Landestrainer, OSP-Trainer, Bundesstützpunktleiter), erstellt der leitende Landestrainer eine Rangfolge der Kandidaten für die Vorschlagsliste zur Schulaufnahme. Quereinsteiger/Weiterführungsklassen: Ein Quereinstieg ist im Verlaufe des 3. bzw. zu Beginn des 4. Schuljahres bzw. generell als Stützpunktwechsel möglich. Neben der Erfüllung der entsprechenden Kadernormen ist die perspektivische Leistungsfähigkeit von Bedeutung. Ab der 7. Klasse Erfüllung der Landes- bzw. Bundeskaderkriterien der BTFB/DTB Ab 11.Klasse Bundeskaderzugehörigkeit, Ergebnis der Deutschen Meisterschaft, Erfüllung der athletischen und technischen Normen. Überprüfungstermine:- Oktober 1. Klasse, BTB - Pokal - Dezember: 1. Klasse, Ligacup, Formierung des D/E 7, - April: 1. Klasse Spatzenpokal, - Juli: 1. Klasse, Kindermeisterschaften, - Oktober/November: 2. Klasse, BTB - Pokal, - Dezember: 2. Klasse, Ligacup, - März: 2. Klasse Sichtungslehrgang und -wettkampf. Weitere Auskünfte: verantwortlicher Landestrainer Turnen männlich des BTFB, Roland Ankert (ankert.btb@gmx.de) Vorarlberger Damm 39, 12157 Berlin (030) 7 87 94 50 und 97 17 32 70 (LLZ) VOLLEYBALL Aufnahmeklasse: 7. Klasse männlich und weiblich Voraussetzende Kriterien: - Regelmäßige Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb in einem Volleyballverein. - Die Bewerber sollten aus aktueller Sicht eine sportliche Perspektive zum D/C- und C-Kader haben. - Die schulischen Leistungen sollten in der Perspektive das Ablegen des Abiturs ermöglichen. - Die Körpergröße sollte zum Zeitpunkt der Überprüfung (Dez. des Jahres) den Richtwerten des Volleyball-Verbandes Berlin (VVB) entsprechen bzw. sich nach oben hin offen bewegen. Die Körper- höhe der Eltern, eine Finalkörperhöhenbestimmung und die Beurteilung der Körperbaumerkmale sind wesentliche Parameter für die Beurteilung einer leistungssportlichen Entwicklung im Volleyball. Sportartspezifische Kriterien: Die Inhalte und Bewertungen erfolgen nach den Vorgaben des Deutschen Volleyball-Verbandes, die Normen der Altersklassen sind dem Programm des Berliner Volleyball-Verbandes zu entnehmen. Konditionelle Fähigkeiten: - Wurfübungen mit dem Medizinball,- 20 m Sprint/Antritt aus der Schrittstellung, 9-3-6-3-9 m Lauf, - Zick-Zack Läufe,- Japantest,- Schlussweitsprung,- Sprung aus dem Stand/Lauf, - Sterntest im Volleyballfeld,- Cooper-Test 2100 bzw.2300 m. Koordinative Fähigkeiten: - Gewandtheitstest über 28 sec für die AK 12 ml. und 29 sec wbl., - Dreier-Topp rechts und links Spielfähigkeit: - Wird durch die Analyse von Wettkämpfen im Bereich der Jugendrunde des VVB und durch die Spiele bei der Überprüfung ermittelt. Gesamturteil: Erfüllung der sportartspezifischen Kriterien von mindestens 80 % von der zu erreichenden max. Punktzahl. In die Interpretation des Überprüfungsergebnisses gehen die Erkenntnisse über Körperhöhe, biologisches Alter, Trainingsalter und psychologische Eigenschaften nach Konsultation mit dem Heimtrainer ein. Aus diesem Ergebnis erstellt der verantw. Landestrainer eine Prioritätenliste der Sportler/innen für das Aufnahmeverfahren. Quereinsteiger: - Zugehörigkeit zum Landes- bzw. Bundeskader des VVB/DVV. - Bei Seiteneinsteigern aus anderen Sportarten gelten die für ihren Altersbereich vorgegebenen Richtwerte, besonderer Wert wird auf die motorische Lernfähigkeit gelegt. Weiterführungsklassen: Ab der 9. Klasse entscheidet über die Weiterführung in erster Linie die Zugehörigkeit zum Landes- bzw. Bundeskader des VVB/DVV. Darüber hinaus werden Sportler/innen mit guten Anschlussleistungen nach entsprechenden Überprüfungen durch die Landes-/Bundestrainer für die Weiterführung im Leistungssport ausgewählt. Überprüfungstermine: September/Oktober Dezember/Januar Weitere Auskünfte: verantwortlicher Landestrainer im VVB Fritz-Lesch-Str. 29, 13053 Berlin, (030) 31 99 99 33 WASSERBALL 1. Leistungsvoraussetzende Kriterien Die Athleten sollen an einen regelmäßigen Trainingsbetrieb gewöhnt und fest in einer Vereinsmannschaft integriert sein. Auch Seiteneinsteiger aus anderen Sportarten müssen vor der Aufnahme in einer Mannschaft aufgenommen sein. Sie sollten ein altersentsprechendes Sozialverhalten an den Tag legen. 2. Aufnahmekriterien Die Aufnahme erfolgt in die 7. Klasse. Ein Seiteneinstieg ist in alle bestehenden Klassen bis zur 12. Klasse ist möglich. Für eine Aufnahme müssen 80% der Kadernormwerte erfüllt werden. Beim Übergang in die 9., bzw. 11. Klasse werden die Klassen neu verteilt. Es erfolgt eine weitere Leistungsüberprüfung. Bei einer kompletten Normerfüllung und einer sportlichen Perspektive Richtung Bundeskader erfolgt der Aufstieg in die nächste Elite-Klasse. Fehlt die Perspektive und werden die Landeskadernormen nicht erreicht erfolgt ein Schulwechsel oder der „Abstieg“ in eine Sportklasse ohne Förderanspruch. Für Seiteneinsteiger ab der 9. Klasse gelten die gleichen Bedingungen. Disziplin \ Altersklasse 18 Jahre 17 Jahre 16 Jahre 15 Jahre 14 Jahre 13 Jahre 12 Jahre 1. 20m Dribbling mit Ball [s] 11,5 12,5 13,5 14,5 16,0 17,0 18,0 2. 100m Freistil [min] 1:00 1:02 1:04 1:07 1:12 1:19 1:25 3. 400m Freistil [min] 5:00 5:15 5:30 5:45 6:15 6:45 4. Wassertr. mit Gewicht [s] 80 mit (5kg) 60 mit (5kg) 40 mit (5kg) 35 mit (5kg) 30 mit (3kg) 50 ohne 30 ohne 5. 1min Sprünge 27 26 24 22 20 17 6. Ballweitwurf [m] 28 25 22 20 18 15 12 Die ersten Sichtungen erfolgen bei den Berliner Meisterschaften im September und werden durch Trainingsbesuche der Landes- und OSP-Trainer flankiert. Im November wird eine Zentrale Sichtung im Landesleistungszentrum durchgeführt. Verantwortlich für das Gesamturteil der sportfachlichen Entscheidung und Ansprechpartner für den Einschulungsprozess ist ein Trainerteam, bestehend aus: OSP-Trainer, Landestrainer, Lehrertrainer. 3. Ansprechpartner Berliner Schwimm Verband Dirk Hohenstein Stefan Pieske c/o Holiday Inn Berlin City-East Landestrainer OSP-Trainer Landsberger- Allee 203, 13055 Berlin (030) 9 71 01 50 0171 37940 04 WASSERSPRINGEN Aufnahmeklasse: 5. Klasse Voraussetzende Kriterien: Regelmäßige Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb im Verein. Erfolgreiche Teilnahme an den Überprüfungswettkämpfen des Landesleistungszentrums Wasserspringen zur Bildung des Landeskaders. Gute schulische Leistungen, Empfehlung der Schule zum Besuch des Gymnasiums. Sportartspezifische Kriterien: - D1-Kader des Berliner Schwimmverbandes (BSV)/ Wasserspringen - Erfüllung der Anforderungen des Überprüfungsprogramms des BSV für Wasserspringen bestehend aus den Kriterien: allgemeinathletische Übungen, Trampolinspringen, Bodenturnen und Elementen des Wasserspringens (siehe Kriterien/ Wertungen für D1-Kader) Gesamturteil: Aufnahmebedingungen sind: - 280 Punkte in der Athletik - der Qualitätsdurchschnitt der Wettkampfserie Wasserspringen (1m und 3m Brett) darf 4,0 Punkte nicht unterschreiten - Nachweis der geforderten Elemente im Bodenturnen/ Trampolinspringen Im Ergebnis der Bewertungen aller Kriterien durch den Trainerstab, erstellt der ltd. Landestrainer eine Rangfolge der Kandidaten für die Vorschlagsliste zur Schulaufnahme. Leistungssportklassen und Quereinsteiger: Die Einstufung der Kader erfolgt nach den vom DSV vorgegebenen Sportkadernormen entsprechend der Altersklassen (D-Jugend bis Junioren bzw. Offene Klasse). Grundlage bilden die jeweils erreichten Normpunkte bei den jährlich vorgegebenen nationalen und internationalen Wettkämpfen. Die Entscheidung über Verbleib bzw. das Ausscheiden von Sportlern/innen an der Eliteschule des Sports trifft ein Trainerteam, bestehend aus Bundesstützpunktleiter, Landestrainer und Lehrertrainer. Überprüfungstermine: Vorsichtung: März und Juni Hauptsichtung: Oktober und Dezember Weitere Auskünfte: Berliner Schwimm-Verband Landestrainer Wasserspringen im BSV c/o Holiday Inn Berlin City-East Landsberger- Allee 203, 13055 Berlin (030) 9 71 01 50 Landessportbund Berlin Abteilung Leistungssport Anlage 2 Berlin, 11.04.2016 Entwicklung der Einschulungszahlen der Sportarten an den Eliteschulen des Sports Sportart 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Richtzahl Basketball (ml.) 16 8 6 10 9 8 10 Bogenschießen 3 4 6 4 4 2 5 Boxen 4 7 6 4 6 4 5 Eishockey 10 13 10 10 13 10 10 Eiskunstlauf 19 16 21 10 11 12 12 Eisschnelllauf 10 9 8 1 7 8 10 Fechten 6 4 4 4 3 5 5 Fußball 61 55 47 44 52 48 45 Gewichtheben 3 1 0 4 0 1 2 Handball 19 8 8 11 11 6 10 Hockey 8 4 7 8 5 5 8 Judo 13 11 14 12 13 15 12 Kanurennsport 10 9 10 7 12 13 12 Leichtathletik 20 25 25 25 26 18 25 Mod. Fünfkampf 12 9 11 9 9 7 10 Radsport 3 6 4 2 2 0 5 Rudern 16 10 12 17 17 9 19 Schwimmen 25 29 24 29 31 23 25 Segeln 9 5 8 9 4 3 10 Turnen/Männer 5 5 1 8 5 6 7 Turnen/Frauen 5 2 5 3 4 0 0 Volleyball 15 10 17 10 17 11 15 Wasserball 6 8 7 5 2 3 10 Wasserspringen 10 7 4 5 8 7 8 Badminton 1 2 2 0 2 1 0 Gesamt 309 267 267 251 273 225 280 S17-19014 S1719014 Anlage 1 BASKETBALL-Kriterien 2012 Bogenschießen Aufnahmekriterien_Bogen_2016 Boxen Einschulungskriterien Boxen Stand 2014 EISHOCKEY-Kriterien 2016 Eiskunstlauf Aufnahmekriterien Eiskunstlauf Stand 4-2014 EISSCHNELLLAUF- Kriterien 2016 FECHTEN- Kriterien 2012 Fußball Aufnahmekriterien Fußball Stand Juli 2016 GEWICHTHEBEN-Kriterien 2012 HANDBALL-ml.-Kriterien 2012 HOCKEY-Kriterien 2014 JUDO-Kriterien 2012 KANURENNSPORT-Kriterien Leichtathletik Kriterien Sporteliteschule-LA 2014 Mod. Fünfkampf-Kriterien 2012 RADSPORT-Kriterien 2012 Rhythmische Sportgymnastik-D-Kaderkriterien BTB RSG ab 2016 RSG Einschulungskriterien 2016 RUDERN-Kriterien 2012 SCHWIMMEN-Kriterien 2012 SEGELN Kriterien 2013 TURNEN-ml.-Kriterien 2012 VOLLEYBALL-Kriterien 2012 WASSERBALL-Kriterien 2012 WASSERSPRINGEN-Kriterien 2012 S1719014 Anlage 2