Drucksache 17 / 19 017 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 22. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2016) und Antwort Änderung Berliner Bauordnung: Wie unterstützt die Bauordnung die Umsetzung des StEP Klima konkret? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vor dem Hintergrund der formulierten Ziele des Stadtentwicklungsplans Klima Berlin (StEP Klima) frage ich den Senat: Frage 1: In welcher Form wird im Rahmen der neuen (2016 geänderten) Bauordnung des Landes Berlin dafür Sorge getragen, dass Bauvorhaben zukünftig die im „StEP Klima KONKRET“ formulierten Anforderungen gewährleisten ? Frage 2: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen an die Umsetzung der Schlüsselstrategien gegen die urbane Hitze, wie: - durchlüften, - verschatten, - Rückstrahlung erhöhen - durch Verdunstung kühlen? Frage 3: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen an die Umsetzung der Schlüsselstrategien der wassersensiblen Stadtentwicklung , wie: - versickern, - verdunsten, - speichern, - zurückhalten und über Notwasserwege ableiten? Frage 4: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen an die Umsetzung der „sechs Maßnahmenbereiche der Klimaanpassung“ des „Stadtentwicklungsplan Klima KONKRET“: - Dachgestaltung - Fassadengestaltung - Erhöhung der Rückstrahlung - Urban Wetlands zur Kühlung - Regenwassermanagement - auf die Tageszeit abgestimmte Kühlung? Frage 5: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen zur Begrünung oder Bepflanzung von Gebäuden? Frage 6: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen an die Dachgestaltung , um die Umsetzung folgender ökologischer Maßnahmen zu gewährleisten: - Blaue Dächer - Blaugrüne Dächer - Extensiv und intensiv begrünte Dächer - Wassergärten - Dachgärten und -terrassen - Dachbegrünung und Photovoltaik - Begrünung der Überdeckelung von Tiefgaragen? Frage 7: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen an die Fassadengestaltung , um die Umsetzung folgender ökologischer Maßnahmen zu gewährleisten: - Albedo optimieren - Verschattung - Grüne Fassaden - Blaugrüne Fassaden? Frage 8: In welcher Form formuliert die neue Bauordnung Berlin zwingende Anforderungen, die eine Umsetzung des „Schwammstadt-Prinzip“ gewährleisten, welches auch starke Niederschläge aufnimmt und in Notwasserwege leitet, so dass die Überschüsse aus Wohn- und Gewerbequartieren auf weniger sensible Flächen geleitet werden? Frage 9: In welcher Form sind im Rahmen der neuen Bauordnung Berlin zwingende Vorgaben formuliert, die eine Umsetzung von wenigstens einigen der „Elf Kernstrategien “ des „Stadtentwicklungsplan Klima KONK- RET“ gewährleisten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 017 2 Antwort zu 1-9: Der StEP Klima KONKRET ergänzt den Stadtentwicklungsplan Klima von 2011, der als informelles Planungsinstrument beispielsweise als Äbwägungsgrundlage der Bauleitplanung dient. Der StEP Klima KONKRET zeigt mit detaillierten und konkreten Hinweisen mit welchen Maßnahmen in welcher Umgebung den Folgen des Klimawandels insbesondere der urbanen Hitze (Hitzetage/Tropennächte) und urbanen Überflutung (nach Starkregen) begegnet werden kann. „Alle, die bauen, sollten von diesem Werkzeug- und Ideenkasten der Klimaanpassung regen Gebrauch machen “, vgl. Vorwort, S.7. Der StEP Klima KONKRET formuliert keine Anforderungen , die durch Gesetz oder Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bauordnung für Berlin gibt hingegen für alle Gebäude und baulichen Anlagen zwingende öffentlichrechtliche Regelungen vor - insbesondere unter Sicherheits - und Ordnungsaspekten (Standsicherheit, Brandschutz , etc.). Frage 10: Welche der vorgenannten Forderungen für die Stadt im Klimawandel sollen im Rahmen der nächsten Novelle der Bauordnung Berlin Berücksichtigung finden und wie ist der aktuelle Vorbereitungsstand? Antwort zu 10: Diesbezüglich sind keine Änderungen der BauO Bln vorgesehen, damit steht Berlin im Einklang mit der bundesweit als Orientierung wirksamen „Musterbauverordnung “. Berlin, den 06. September 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Sep. 2016)