Drucksache 17 / 19 029 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 23. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2016) und Antwort Wie viel Sonne holen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vom Dach? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land und WBM um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: In welcher Weise hat der Senat den Unternehmen , an denen Berlin beteiligt ist, bekannt gemacht, dass die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ eine verbindliche Regelung für die Nutzung erneuerbarer Energien und entsprechende Anlagen bei Neubauprojekten auf Grundstücken des Landes Berlin empfohlen hat? (Siehe Abschlussbericht, S.25) Antwort zu 1: Die von Ihnen angesprochene Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ des Abgeordnetenhauses richtet sich an den Senat von Berlin und nicht an Unternehmen, an denen Berlin beteiligt ist. Insofern ist eine besondere Unterrichtung durch den Senat entbehrlich, da die Unternehmen selbst an diesem Punkt nicht zu konkretem Handeln aufgefordert sind. Die Ergebnisse der Arbeit der o.g. Enquete Kommission insgesamt hat das Berliner Abgeordnetenhaus im Rahmen der eigenen Informationsarbeit der Berliner Öffentlichkeit und damit auch den Unternehmen zugänglich gemacht. Der Senat sieht sich in seinen Aktivitäten zu verstärkter Nutzung erneuerbarer Energien bestätigt, die auch im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm berücksichtigt wurden. Dieses wurde vom Abgeordnetenhaus noch nicht bestätigt. Frage 2: Bei welchen aktuell in Bau, Planung oder Vorbereitung stehenden Neubauprojekten der Unternehmen , an denen Berlin beteiligt ist, ist die Nutzung erneuerbarer Energien vorgesehen und wie erfolgt die technische Umsetzung (Bitte Beispiele angeben)? Frage 3: Welche aktuell in Bau, Planung oder Vorbereitung stehenden Wohnungsneubauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der berlinovo werden mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgestattet? Antwort zu 2 und 3: Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode nutzt Berlin die kommunale Wohnungswirtschaft wieder als strategisches Instrument zur Durchsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele. Mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurde 2012 das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ geschlossen. Das Bündnis bekräftigt auch das zwischen dem Land Berlin und dem Verband Berlin- Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) verabredeten Klimaschutzvereinbarung, die ein Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele Berlins ist. Bei Klimaschutz nehmen die städtischen Wohnungsunternehmen weiterhin eine Vorreiterrolle ein. So ist beabsichtigt die CO2-Emissionen je Wohnung bis 2020 auf 1,12 bis 1,5 Tonnen pro Wohnung im Jahr zu reduzieren. Hierzu tragen neben der Sanierung von Bestandgebäuden die Neubauten bei. Für die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land und WBM) können die nachfolgenden Objekte (in Bau, Planung oder Vorbereitung) gelistet werden, die nach derzeitigem Planungsstand mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie ausgestattet werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 029 2 Objekte Agnes-Straub-Weg 22 Fritz-Erler-Allee /Agnes-Straub-Weg westlich Fritz-Erler-Allee/Agnes-Straub-Weg östlich Fritz-Erler-Allee/Käthe-Dorsch-Ring östlich Fritz-Erler-Allee/Käthe-Dorsch-Ring westlich Walter-Franck-Zeile 3 Feuchtwangerweg neben 1 Tirschenreuther Ring 8 Bornhagenweg hinter 43 Kaiser-Wilhelm-Str. 103/107 Dessauerstr. 37/39 Steglitzer Damm 60-64 Karl-Pokern-Str. 29 Joachimstr./ Lindenstr. Rudower Str. 51 Regattastr. 138 Fürstenwalder Allee 326 Schönefelder Chaussee gegenüber 23 Bohnsdorfer Weg 123 Abram-Joffe-Straße 6,8; Katharina-Boll-Dornberger- Straße 28 Senftenberger Ring 37 Wilhelmsruher Damm 13,15 Finsterwalder Straße 102 e Am Schlosspark 30-32 Hedwigstraße 3 Langhansstraße 28 Treskowstraße 7-9 Kastanienallee 105 Kirchstraße 69 Mühlenstraße 41 Nordbahnstraße 12,14 Thurbrucher Steig 22 Wohnpark Mariendorf Berliner Str./Esplanade Neptunstr. Amrumer Str. 16 Amrumer Str. 36 Newtonstraße / Wilhelm-Hoff-Straße Gärtnerstr. 8+10 Dolgenseestr. 32-33 Lindenhof Alt-Biesdorf 21/ Stawesdamm/ Weißenhöher Unterkünfte An der Späthstr. (MUF) Zescher Str. 8, 10 Tannhäuserstr. 97-104 – Wagnerkarree Wendenschloßstr. 131, 131a, 131b Büchnerweg 71, 73 Fürstenwalder Allee 462, 470, 472 Bei den aufgeführten Objekten kommen Technologien wie beispielsweise Wärmeerzeugung aus Biomasse (Holz-Pellets), Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpentechnik oder auch Blockheizkraftwerke betrieben mit Biogas zum Einsatz. Ergänzend ist zu erwähnen, dass zum Teil vorgesehen ist für die Objekte Nah- bzw. Fernwärme mit Anteil aus erneuerbaren Energien bzw. zu 100% aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass gemäß des Erneuerbaren -Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) jedes Neubauvorhaben (größer 50 qm) die Forderung erfüllen muss, einen gewissen Anteil an erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung einzusetzen. Darüber hinaus prüfen die Gesellschaften bei den Projekten den Einsatz erneuerbarer Energien und planen diesen ein. Alle weiteren in Vorbereitung befindlichen Projekte werden die gesetzlichen Forderungen nach dem Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigen. Neben der Berücksichtigung von erneuerbaren Energien im Neubau, werden in weiten Teilen des Bestandes der Wohnungsbaugesellschaften nach erfolgter Sanierung erneuerbare Energien eingesetzt. Beispielsweise wird im Gebiet Märkisches Viertel zu großen Teilen Fernwärme aus regenerativen Energien oder im Brunnenviertel unterstützend Solarthermie genutzt. Frage 4: Wie hoch ist der Anteil der Wohnungsneubauvorhaben , bei denen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vorgesehen sind und weshalb ist das nicht bei allen Vorhaben der Fall? Um was für Anlagen handelt es sich (Bitte Beispiele angeben)? Antwort zu 4: In allen Neubauten wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG, EnEV 1 ) der Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt. Der Anteil an Wohnungsneubauvorhaben mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kann nicht abschließend genannt werden, da die Gesellschaften für den Einsatz fortwährend die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte objektorientiert abwägen. Zum aktuellen Zeitpunkt geben beispielsweise einige Gesellschaften Werte von 30-61 % an. Frage 5: Wie hoch ist der Anteil der Wohnungsneubauvorhaben , bei denen Anlagen zur Nutzung der Photovoltaik installiert werden sollen? Welcher prozentuale Anteil der Dachflächen soll dafür genutzt werden und welche Einspeisekapazität wird erwartet? Antwort zu 5: Dem Senat liegen dazu keine in der Fragestellung erbetenen Informationen vor. Gleichwohl gehen einige Gesellschaften davon aus, dass sich der Anteil auf bis zu 30-40 % belaufen kann, dies hängt auch stark von der Bewirtschaftungsform (eigene Anlage oder Contracting) ab. Berlin, den 08. September 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2016) 1 Energieeinsparverordnung