Drucksache 17 / 19 030 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 23. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2016) und Antwort Wie viel Sonne holt Berlin vom Dach? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die Enquete- Kommission „Neue Energie für Berlin“ eine verbindliche Regelung für die Nutzung erneuerbarer Energien und entsprechende Anlagen bei Neubauprojekten auf Grundstücken des Landes Berlin empfohlen hat? (siehe Abschlussbericht , S. 25) Antwort zu 1: Die Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“, die Nutzung besonders großer öffentlicher Dachflachen voranzutreiben und bei Neubauten auf Grundstücken des Landes die Nutzung geeigneter Erneuerbare-Energien-Anlagen verbindlich vorzuschrieben, ist dem Senat bekannt. Frage 2: Inwieweit ist die vorgenannte Empfehlung bereits umgesetzt und eine verbindliche Regelung getroffen ? Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlung? Antwort zu 2: Die von der Enquete-Kommission empfohlene Regelung wurde mit dem Beschluss des Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) durch das Abgeordnetenhaus am 17. März 2016 und dem Inkrafttreten des Gesetzes 5. April 2016 bereits umgesetzt. So haben die Bezirksverwaltungen, das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) und die Senatsverwaltungen ihre Gebäude auf die Verfügbarkeit, Lage und Ausrichtung von Flächen hinsichtlich deren Eignung zur Nutzung und Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien zu überprüfen (§ 16 Abs. 2 EWG Bln) und bei größeren Renovierungen geeignete Dächer zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie statisch und technisch zu ertüchtigen (§ 16 Abs.3 EWG Bln). Die Bezirksverwaltungen wurden mit einem entsprechendem Schreiben auf die sie betreffenden Verpflichtungen aus dem EWG Bln (und somit auch explizit auf Verpflichtungen gemäß § 16) hingewiesen. Die BIM als Verwalterin des SILB bemüht sich bereits seit einigen Jahren im Rahmen ihrer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Berlin um eine Steigerung der Quote an solarthermischen Anlagen und Fotovoltaikanlagen auf Dächern des SILB. Über entsprechende Fortschritte wird der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt jährlich berichtet. Darüber hinaus regelt das Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz (EEWärmeG) eine anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs in Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen (§ 3 EEWärmeG). Frage 3: Bei welchen aktuell in Bau, Planung oder Vorbereitung stehenden Projekten des Senats oder der Bezirke ist die Nutzung erneuerbarer Energien vorgesehen und wie erfolgt die technische Umsetzung (Bitte Beispiele angeben)? Antwort zu 3: Eine Erhebung zur vollständigen Beantwortung ist nicht zu leisten. Berlin, den 31. August 2016 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)