Drucksache 17 / 19 031 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 23. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2016) und Antwort Der BER und der Bahnhof Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Wie ist der Stand der Lösung der Entrauchungsprobleme des BER im Zusammenhang mit dem räumlichen Übergang vom unterirdischen Bahnhof in das darüber liegende Terminal? Antwort zu 1: Um kurzfristig die Entrauchung für die Inbetriebnahme des Flughafens BER an der Schnittstelle zwischen Bahnhof und Terminal sicher zu stellen wird für den Zeitraum 2017 - 2019 ein realistischer Zugmix in Ansatz gebracht, der den Bestellungen der Länder Berlin und Brandenburg entspricht. Dieser Zugmix orientiert sich am tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Eröffnung . Die zugrunde gelegte Kapazität ist geringer als die in der Planfeststellung bestimmte Maximalkapazität des Bahnhofs. Dadurch wird für den vereinbarten Übergangszeitraum die Nachweisführung über die Funktionstüchtigkeit der Entrauchungsanlage vereinfacht. Bis zum Jahr 2019 muss die FBB nachweisen, dass die Entrauchung an der Schnittstelle Terminal/Bahnhof auch für die Maximalkapazität des Bahnhofs ausreichend wäre. Frage 2: Treffen Pressemeldungen zu, dass durch eine Reduzierung der Anzahl und/oder Geschwindigkeit ausund einfahrender Züge die Rauchverschleppung und andere Probleme gelöst werden sollen? Welche Lösungen werden favorisiert? Antwort zu 2: Siehe Frage 1. Frage 3: Welche baugenehmigungsrelevanten Änderungen wurden vorgenommen oder sollen in dem Kontext vorgenommen werden und wie ist der Genehmigungsund Realisierungsstand? Antwort zu 3: Es wurden eine Reihe von Optimierungen (z.B. geringere Brandlasten, Verkürzung der Systemlaufzeiten ) vorgenommen und es konnten bereits erzielte Verbesserungen (schnelleres Anlaufverhalten der Entrauchungsventilatoren und Verkürzung von Systemlaufzeiten der Brandmeldeanlage A) in die Bewertung mit aufgenommen werden. Die geringfügigen baulichen Anpassungen erfolgen im Rahmen der baulichen Fertigstellung. Frage 4: Welche Verzögerungen haben sich durch das Thema Entrauchung zwischen Bahnhof und Terminal bisher ergeben, welche weitere Verzögerung nimmt der Senat an? Wann soll das Thema abgearbeitet sein? Antwort zu 4: Die FBB hat zwischenzeitlich alle Unterlagen für die 5. Nachreichung des 5. Nachtrags zur Baugenehmigung bei den Behörden eingereicht. Dazu gehört auch ein Schnittstellendokument zur genehmigungsrechtlichen Klärung (Brandfall) des Bereichs zwischen Bahnhof und Verteilerebene. Bahn und Eisenbahnbundesamt (EBA) müssen zu diesem Dokument eine Stellungnahme für das Bauordnungsamt (BOA) verfassen, dass alle Regelungen und Systeme akzeptabel sind. Der anschließende Genehmigungsprozess des BOA erfolgt aber parallel zur Bearbeitung durch das EBA. Frage 5: Konnten die Simulationen der Anlage, wie vom Senat in Aussicht gestellt, im Juni 2016 abgeschlossen werden? Antwort zu 5: Die Simulationen waren Voraussetzung für das Schnittstellendokument, welches im Juli in der Entwurfsversion vorlag. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 031 2 Frage 6: Wie ist der aktuelle Terminstand bzgl. der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Terminals sowie des Flughafens insgesamt? Wie ist die weitere Zeitschiene? Antwort zu 6: Alle inbetriebnahmerelevanten Baumaßnahmen im Fluggastterminal sollen laut Rahmenterminplan der FBB Ende 2016/ Anfang 2017 fertiggestellt werden, im Main Pier Nord und im Main Pier Süd bereits vorher. Die Technische Inbetriebnahme erfolgt bereits für fertig gestellte Anlagen und soll im Sommer 2017 abgeschlossen werden. Die Eröffnung des BER ist laut Rahmenterminplan der FBB für das Jahr 2017 geplant. Frage 7: Wann soll die sogenannte bauliche Fertigstellung erfolgen und wie wird dieser Zustand oder Vorgang durch den Senat definiert? Weshalb konnte der Termin 15.7.2016 für die bauliche Fertigstellung nicht gehalten werden? Antwort zu 7: Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6. Der Termin für die bauliche Fertigstellung zum 15.07.2016 konnte u. a. aufgrund von umfangreichen Maßnahmen, die erst im Februar 2016 vom BOA zusätzlich gefordert worden sind, nicht gehalten werden. Im gleichen Zeitraum wurde innerhalb der Baustellenorganisation die Systematik der Fertigstellung auf die Anforderungen der Inbetriebnahme umgestellt. Grundlage ist nicht mehr die Bearbeitung einzelner Baufelder, sondern die Fertigstellung von Bereichen des Terminals, die frühzeitig in Betrieb genommen werden können. Dadurch haben sich einzelne Bautätigkeiten verzögert, ohne dass dies Auswirkungen auf die Technische Inbetriebnahme hat. Frage 8: Bilden die Schwierigkeiten an der Schnittstelle Bahnhof/Terminal das letzte große und ggf. baugenehmigungsrelevante Problem des BER oder gibt es weitere Schwierigkeiten irgendwelcher Art? Antwort zu 8: Nach heutigem Kenntnisstand sind keine weiteren Schwierigkeiten bekannt. Eine endgültige Aussage ist erst möglich, wenn der 5. und 6. Nachtrag zur Baugenehmigung genehmigt sind und keine weiteren Nachforderungen mit zusätzlichem Bausoll aufgekommen sind. Frage 9: Falls die Beantwortung dieser Anfrage ganz oder teilweise durch die Flughafengesellschaft erfolgen sollte, welche Senatsabteilung kann die Richtigkeit der Antworten bestätigen? Antwort zu 9: Das Baugenehmigungsverfahren wird im Land Brandenburg vom Landkreis Dahme-Spreewald durchgeführt. Die Stabstelle „Flughafenkoordination“ des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hat die Angaben der FBB auf Plausibilität überprüft. Eine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben kann allerdingst nicht übernommen werden, da nur die FBB über die entsprechenden Detailkenntnisse verfügt. Berlin, den 14. September 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Sep. 2016)