Drucksache 17 / 19 044 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 29. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2016) und Antwort Gesellschafterzuschüsse BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage übermittelten Angaben werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1: Wie wurden die im August 2012 durch den Aufsichtsrat der FBB beschlossenen und später durch die drei Gesellschafter zur Verfügung gestellten zusätzlichen Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 1,2 Mrd. € durch die FBB abgerufen bzw. wann wurden welche Summen durch die Gesellschafter an die FBB ausgezahlt? Zu 1.: Die Mittel wurden von der FBB durch entsprechende Mittelanträge bedarfsgerecht abgerufen. Die Mittel wurden wie folgt an die FBB ausgezahlt (in Mio. EUR): Jahr Berlin Brandenburg Bund Gesamt 2013 107,300 107,300 84,500 299,100 2014 93,795 93,795 71,810 259,400 2015 180,819 180,819 112,062 473,700 2016 62,086 62,086 43,628 167,800 444,000 444,000 312,000 1200,000 2.:Welche Summen sind dabei als Darlehen durch wen mit welchen Rückzahlungsmodalitäten zur Verfügung gestellt worden? Zu 2.: Von den insgesamt 1,2 Mrd. EUR wurden 300 Mio. EUR von den Gesellschaftern analog der Eigentumsverhältnisse als Darlehen in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt. Die Darlehen sind endfällig mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Sondertilgungen können erstmalig nach fünf Jahren vorgenommen werden. 3.: Haben sich durch die unterschiedliche Verfahrensweise Zuschuss bzw. Darlehen die Eigentumsverhältnisse der Gesellschafter an der FBB geändert, wenn ja, in welcher Weise? Zu 3.: Nein. 4.: Wie erfolgte seit 2012 die kassenmäßige Verwendung der gezahlten Finanzzuschüsse durch die FBB (bitte nach Jahresscheiben und konkreter Verwendung auflisten )? Zu 4.: Die Zuführungen der Gesellschafter wurden durch die FBB gemäß den Mittelanträgen in den jeweiligen Jahren für BER-Investitionen (Bauleistungen und Schallschutz), Zahlungen von Schadensersatz aufgrund der verschobenen Inbetriebnahme des BER und Schuldendienst für den BER verwendet. Weiterführende Angaben unterliegen dem Betriebsund Geschäftsgeheimnis der FBB. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 044 2 5.: Sind die bis Ende 2012 ermittelten Nachtragsforderungen der beteiligten Bau- und Planungsfirmen inzwischen endabgerechnet, wenn nein, welche Endabrechnungen stehen noch aus? Zu 5.: Insgesamt sind 98 % der bis zum 31.12.2012 gestellten Nachtragsforderungen der beteiligten Bau- und Planungsfirmen mittlerweile in Höhe des jeweiligen Prüfergebnisses / Beauftragungsergebnisses ausbezahlt. 2 % der gestellten Nachtragsforderungen sind noch nicht oder nur zum Teil endabgerechnet. Gründe hierfür sind neben dem Ausstehen der Schlussrechnung unter anderem fehlende Nachweise, offene Rechtsstreitigkeiten sowie nicht abgeschlossene Leistungen. Berlin, den 08. September 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2016)