Drucksache 17 / 19 057 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 25. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2016) und Antwort Wie geht es weiter mit der Smart City Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert der Senat den Begriff „Smart City“ und welchen Nutzen sieht er insbesondere für die Stadt Berlin und seine Bürgerinnen und Bürger? Antwort zu 1.: Darunter versteht der Senat eine moderne , innovative, intelligente, vernetze und digitale Stadt, in der es gelingt, die Daseinsvorsorge nachhaltig sicherzustellen und die Lebensqualität auf eine neue Stufe zu heben. Frage 2: Welche Maßnahmen plant der Senat bis 2020 im Bereich „Smart City“? Frage 3: Wann erhält das Abgeordnetenhaus den zum 31.05.2016 zugesagten „Maßnahmenplan Smart City“? Antwort zu 2. und 3.:Der Senat erarbeitet unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Umsetzungskonzept zur Smart City Strategie Berlin (SCSB), das sich in drei Aufgabenbereiche gliedert: • Schaffung guter Rahmenbedingungen für eine Smart City Berlin, • Prioritäten setzen bei Lösung der aktuellen Herausforderungen der Stadt und • eine breite Vermittlung und Information für die Stadtgesellschaft was Smart City für Berlin bedeutet und leisten kann. Im Rahmen dieses Umsetzungskonzepts für eine Smart City Berlin konzentriert sich der Senat vorrangig auf die Aufgabenstellungen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen. Dabei nehmen die landeseigenen Unternehmen eine entscheidende Rolle ein, denn sie haben als Berliner Mehrwertinitiative schon ein sehr umfangreiches Spektrum von Smart City Lösungen in Planung oder wenden sie bereits an. Thematisch-inhaltlich greifen diese Projekte vielfältige Bereiche von der Abfallwirtschaft bis zur öffentlichen Sicherheit auf. Frage 4: Wer ist für das Thema Smart City in den Senatsverwaltungen zuständig? Wie oft findet ein Austausch zwischen den Zuständigen statt? Antwort zu 4.: Die Federführung für das Umsetzungskonzept der SCSB liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Zusammenwirken mit der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Wirtschaft , Technologie und Forschung. Darüber hinaus haben auch die meisten anderen Senatsverwaltungen bedeutsame Berührungspunkte mit dem Thema Smart City. Es gibt daher vielfältige und zahlreiche inhaltliche Abstimmungen , insbesondere einen 14-täglichen jour fixe, der von der Geschäftsstelle Smart City bei der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH organisiert wird. Frage 5: Wie oft tagt das Politische Board (Smart City -Partner)? Wann hat das Politische Board mit welchem Ergebnis zu letzten Mal getagt? Frage 6: Werden die Ergebnisse der Tagungen des Politischen Boards (Smart City-Partner), ggf. die Protokolle der Tagungen, dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5. und 6.: Die vom Senat verabschiedete Smart City Strategie Berlin sieht vor, ein Umsetzungskonzept zu entwickeln, das den Weg zur Smart City Berlin beschreibt und konkretisiert. Dabei stehen die Verbesserung der Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner sowie die Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt des Handelns. Mit Vorlage des Umsetzungskonzepts wird zugleich darüber zu entscheiden sein, wann und in welcher Form das politische Board seine Arbeit aufnimmt und in welcher Weise die Arbeitsergebnisse ggf. dokumentiert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 057 2 Frage 7: Welche Bewerbungen Berlins zu EU-Wettbewerben zur Smart City befinden sich a) im Vorbereitungsprozess, b) im Entscheidungsprozess der EU? Wann kann hier mit einer Entscheidung gerechnet werden? Antwort zu 7.: Aufgrund der dezentralen Zuständigkeit und des Querschnittscharakters des Themas Smart Cities sind nicht alle Bewerbungen zum Thema Smart City Berlin bekannt. Häufig ist nicht das Land Berlin Antragsteller im Rahmen von EU-Wettbewerbsverfahren, sondern private Akteure wie Unternehmen oder Forschungseinrichtungen . Da es keine Stelle beim Senat gibt, die die Beantragung von Smart-City-Fördergeldern koordiniert , gibt es beim Senat auch keine Übersicht über gestellte Förderanträge und welche von denen erfolgreich waren und welche nicht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung bereitet zurzeit in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und mit Unterstützung weiterer Partner die Bewerbung auf den Smart Cities and Communities Lighthouse Call im Rahmen von Horizon 2020 vor. Berlin wird sich gemeinsam mit Amsterdam als Konsortialführer und Graz auf die Ausschreibung bewerben. Antragsfrist ist der 14. Februar 2017. Erfahrungsgemäß dauert die Evaluierung durch die Europäische Kommission bis zu fünf Monate. Frage 8: Inwiefern spielen Smart City-Kriterien bei der erhöhten Vergabetätigkeit des Landes und der Landesunternehmen eine Rolle? Antwort zu 8.: Im Land Berlin gibt es mehrere Tausend vergebende Stellen. Eine pauschale Aussage hierzu zu treffen, ist nicht möglich. Mit www.berlin- Innovation.de hat der Senat eine Möglichkeit geschaffen, mit der sich vergebende Stellen einen Überblick über innovative Lösungen schaffen können. Diese Möglichkeit wurde an die Hauptverwaltung, die Bezirke, nachgeordnete Behörden und Landesbetriebe mit erheblichem Investitionsvolumen kommuniziert. Frage 9: Wurden die Zielbilder der Landesunternehmen im Hinblick auf Smart City-Kriterien angepasst? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 9.: Die Vorgabe für die Zielbilderstellung wurde dahingehend angepasst, dass ab dem Zielbild 2017 pro Unternehmen als zusätzliche fachpolitische Zielmarke ein Ziel in Bezug auf Smart City zu definieren ist. Dabei ist die Festlegung eines Smart City-Ziels für die wirtschaftlich bedeutenden Landesunternehmen, die in der Initiative „Mehrwert Berlin“ organisiert sind, verpflichtend . Für die anderen Beteiligungen ist die Zielvorgabe zunächst fakultativ. Frage 10: Mit welchen Vertretern der Wirtschaft, Kammern, Verbände, Innungen etc., findet wie oft ein Austausch zum Thema Smart City statt? Antwort zu 10.: In Berlin hat sich im Jahr 2013 eigeninitiativ ein Netzwerk Smart Cities gegründet. Diesem gehören neben Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch Kammern und Verbände, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin und die Berliner Architektenkammer an. Neben den zweimal jährlich stattfindenden Netzwerktreffen haben sich entsprechend der Handlungsfelder aus der Smart City Strategie sechs Arbeitsgruppen zusammengefunden. Diese tagen regelmäßig, teilweise unter Beteiligung von Vertretern der Senatsverwaltungen. Berlin, den 21. September 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2016)