Drucksache 17 / 19 059 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 25. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2016) und Antwort Zukunft der Berliner Binnenschifffahrt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegt der bereits mehrfach angekündigte überarbeitete Referentenentwurf zur „Dritten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchung und sonstiger rechtlicher Vorschriften“ dem Senat vor? Frage 2: Welche Auswirkungen hat die Änderung der Verordnung auf die Berliner Binnenschifffahrt? Frage 3: Konnte der Senat bereits eine Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf abgeben? Wenn ja, wie lautet diese? Frage 4: Wann ist mit einer Abstimmung der Änderungsverordnung zu rechnen? Antwort zu 1 bis 4: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Struktur der "Verordnungen zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften" geändert . Im Frühjahr 2016 lag der Entwurf für eine Dritte Verordnung vor, inzwischen wurde den Bundesländern Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer modifizierten Dritten und einer Fünften Verordnung gegeben. Eine Vierte Verordnung befindet sich in der Abstimmung auf Bundesebene und soll die kritischen Aspekte der ursprünglichen Dritten Verordnung zur Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportfahrzeugen auf den Binnenwasserstraßen enthalten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als die für Angelegenheiten der Schifffahrt und Häfen zuständige Behörde hat sich am 23. August 2016 zur modifizierten Dritten Verordnung (seitens des Bundes vorgelegt am 29. Juli 2016, sie enthält nicht mehr die strittigen Passagen zur Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportfahrzeugen) gegenüber dem Bundesverkehrsministerium geäußert. Darin verweist sie auf eine erwartete Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, weil sich die für das Land Berlin wesentlichen Änderungen der modifizierten Dritten Verordnung auf die technische Ausstattung von Wasserfahrzeugen der Wasserschutzpolizei bezieht und seitens der Wasserschutzpolizei erhebliche Mehrkosten erwartet werden. Weitere Änderungen im Rahmen dieser Stellungnahme wurden nicht gefordert. Soweit sich die Schriftliche Anfrage auf die ursprüngliche Dritte Verordnung bezieht, die den Ländern am 7. März 2016 vorgelegt worden war, ist auf die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 8. April 2016 zu verweisen. Diese lautet im Kern: "… Die Neuregelungen würden – aufgrund der Richtlinie 2006/87/EG – auch für die Landeswasserstraßen gelten. Das Land Berlin begrüßt insbesondere das Bemühen um eine rechtlich eindeutige Regelung zu den Anforderungen an die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Allerdings halten wir die vorgesehene Ausnahmeregelung für die Beförderung von Fahrgästen mit Sportfahrzeugen unter Sicherheitsaspekten für nicht akzeptabel. Wenngleich zu würdigen ist, dass die geplante Verordnung politischen Vorgaben folgt, die Existenz von Vermietungsunternehmen nicht zu gefährden, kann die Sicherheit der Fahrgäste nicht wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. […] Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt ist es bedenklich , wenn in einem recht weit gefassten 'Ausnahmenkorridor ' die Beförderung von bis zu 35 Fahrgästen möglich sein soll, ohne dass die Sicherheitsmaßstäbe der Fahrgastschifffahrt angewendet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 059 2 Wenn überhaupt eine grundsätzliche Ausnahmeregelung hinsichtlich der zu transportierenden Personenzahl erwogen wird, so könnte die Maximalkapazität bei der im bundesdeutschen und europäischen Schifffahrtsrecht etablierten Zahl von höchstens 12 Fahrgästen liegen. Dies würde der von Ihnen zitierten Bitte der Koalitionsfraktionen der letzten und der laufenden Wahlperiode entsprechen , die Zahl der beförderten Fahrgäste zu beschränken. Des Weiteren erscheint der beabsichtigte Übergangszeitraum von 15 Jahren für die angesprochenen Ausnahmen als unverhältnismäßig lang. Da in erster Linie personelle Kompetenzen erlangt und nachgewiesen werden müssen, würde ein deutlich kürzerer Zeitraum angemessen sein. …" Wann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Vierte Verordnung mit den genannten, als kritisch angesehenen, Bestandteilen zur Stellungnahme vorlegt, ob die Kritik bereits hinreichend Berücksichtigung fand und wann es zum bundesgesetzlichen Abstimmungsverfahren kommt, entzieht sich der Kenntnis des Senats. Berlin, den 19. September 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Sep. 2016)