Drucksache 17 / 19 060 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 2. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2016) und Antwort Gemeinschaftsunterkunft in der Storkower Straße 118 und 118a Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann genau können die Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkunft in der Storkower Straße 118 und 118a beziehen und in welchen Notunterkünften leben die Geflüchteten zur Zeit? 8. Ist der Senat der Auffassung, dass 1000 Bewohner *innen in einer Unterkunft sinnvoll sind? Wie soll die Integration hier angegangen werden und gelingen? Zu 1. und 8.: Bei den beiden Standorten Storkower Straße 118 und Storkower Straße 118 a handelt es sich nicht um ein einzelnes Objekt, sondern um zwei separate, wenngleich mit einem Durchgang verbundene Immobilien (allerdings im gleichen Eigentum). Die Gemeinschaftsunterkunft in der Storkower Straße 118 wird seit dem 01.09.2016 belegt. Die Kapazität beträgt 477 Plätze. Die Einrichtung wird vorrangig für die Unterbringung von Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf genutzt, welche bisher in verschiedenen anderen Unterkünften untergebracht waren. Hinzu kommen Bewohnerinnen und Bewohner aus der Unterkunft Karower Chaussee /Groscurthstraße, da diese auf Grund von Brandschäden derzeit teilweise nicht genutzt werden kann. Ferner ist die Verlegung der bisher in der Notunterkunft Wrangelstraße (Turnhalle) untergebrachten Personen in diese Einrichtung vorgesehen. Das benachbarte Gebäude mit der Hausnummer 118a ist dagegen nicht als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge vorgesehen. Hier soll in Absprache mit dem Bezirk eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe entstehen. 2. Wie genau lief das Vergabeverfahren ab? 3. Welche Gründe führt das LaGeSo an, warum sich die Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft verzögert, die laut des Betreibers längst bezugsfertig ist, und worüber wird aktuell noch mit den Betreibern verhandelt? 4. Ist der Senat der Auffassung, dass der Betreiber für den Betrieb der Unterkunft geeignet ist, über welche Erfahrung und Qualifikation verfügt der Betreiber und was hat das Lageso bewogen den Vertrag mit diesem Betreiber abzuschließen? Zu 2. bis 4.: Die Vertragsverhandlungen für den Standort Storkower Straße 118 gestalteten sich insbesondere wegen anfänglich sehr weit voneinander entfernten Preisvorstellungen zwischen den Verhandlungspartnern arbeits- und zeitintensiv. Hinsichtlich der Auswahl der Betreiberin für diese Einrichtung sowie der Entscheidungsgründe wird auf die Antwort des Senats vom 01.06.2016 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/18555 vom 12.05.2016 verwiesen. 5. Liegt mittlerweile ein unterschriebener Vertrag zwischen dem Senat und den Betreibern zum Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft vor? Zu 5.: Zur Gemeinschaftsunterkunft in der Storkower Str. 118 ist am 17.08.2016 ein Betreibervertrag geschlossen worden. 6. Wie lange ist die geplante Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft ? Zu 6.: Die Laufzeit des Betreibervertrages für die Unterkunft in der Storkower Straße 118 beträgt einschließlich einer Verlängerungsoption maximal drei Jahre. Der Mietvertrag für dieses Objekt kann optional bis Juli 2021 verlängert werden. 7. Wie werden die Kinder (aller Einrichtungen in der Storkower Straße) in die umliegenden Kitas und Schulen integriert und in welchen Kitas/Schulen stehen (wie viele) Plätze zur Verfügung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 060 2 Zu 7.: Bei den Kindern und Jugendlichen, die die Gemeinschaftsunterkunft am Standort Storkower Straße 118 beziehen werden, handelt es sich nicht um Neuzuzüge , sondern – wie in der Antwort zu 1. und 8. ausgeführt wurde – um Kinder und Jugendliche von aus anderen Einrichtungen verlegten Familien. Die schulpflichtigen Kinder haben daher bereits einen Schulplatz erhalten. Die damit gewachsenen sozialen Bindungen stellen für diese auf Grund der Fluchterfahrung einen wichtigen, stabilisierenden Faktor dar, der nur wegen unabdingbar notwendiger Erfordernisse hintangestellt werden sollte. Es ist daher eine Einzelfallprüfung erforderlich, um zu entscheiden, in welchen Fällen eine Umschulung tatsächlich erfolgen muss und soll. Dies wird für Kinder im Grundschulalter eher eintreten als für Jugendliche, die eine Integrierte Sekundarschule besuchen. Des Weiteren liegen noch keine konkreten Zahlen hinsichtlich der zu Beschulenden vor. Es kann daher noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Schulplätze in den umliegenden Schulen in ihrer Kapazität ausreichen, alle Schulpflichtigen aufzunehmen . Über Schülerbeförderungen muss ggf. Abhilfe geschaffen werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Menschen ohne festen Aufenthaltstitel. Im Regelfall gilt, dass nach einem mindestens dreimonatigen erlaubten Aufenthalt ein sog. gewöhnlicher Aufenthalt nach § 30 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) gegeben ist, so dass ein Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe geltend gemacht werden kann. Die Gewährung eines Kita-Gutscheins vor Ablauf dieser Frist liegt im Ermessen der bezirklichen Jugendämter. Kinder in Gemeinschafts-/Notunterkünften haben unabhängig von ihrem Alter und ohne weitere Bedarfsprüfung mindestens einen Anspruch auf eine Teilzeitförderung . Der entsprechende Kita-Gutschein ist nicht an den Wohnbezirk des Kindes bzw. seiner Familie gebunden, vielmehr kann er berlinweit eingelöst werden. Die Berliner Jugendämter unterstützen die Familien auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Platz. Die Gemeinschaftsunterkünfte in der Storkower Straße liegen in der Bezirksregion Prenzlauer Berg Ost (030614). Zum Stichtag 02.09.2016 standen hier lt. der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) 1.953 angebotene Plätze in 20 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Davon waren 1.716 Kita-Plätze belegt. Erfahrungsgemäß steigt die Zahl der betreuten Kinder im Kita- Jahresverlauf kontinuierlich an. Gemäß § 19 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sind die bezirklichen Jugendämter unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesförderung verpflichtet . Der Senat unterstützt die Entwicklung eines solchen Angebots u. a. mit Hilfe der Kitaausbauprogramme des Bundes und des Landes. Im Jahr 2016 konnten so sechs Projekte zur Förderung ausgewählt werden, mit deren Hilfe im Prenzlauer Berg Ost 23 neue Plätze sowie in den angrenzenden Regionen weitere 180 neue Plätze entstehen werden. Berlin, den 26. September 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2016)