Drucksache 17 / 19 073 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 08. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2016) und Antwort Eine Katzenschutzverordnung für Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat auf Grundlage welcher Erhebungen und Quellen die Anzahl sowie die Situation freilebender Katzen in Berlin aktuell ein? Zu 1.: Gegenüber den Angaben in den Antworten auf die Kleine Anfrage 17/12513 vom 6. August 2013 und die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15879 vom 24. März 2015 verfügt der Senat über keine aktuelleren Zahlen. 2. Wie bewertet der Senat die Einschätzung, dass in Berlin für freilebende Katzen die medizinische Versorgung , Kastrationen, Betreuung von Futterstellen u. ä. vor allem durch das erhebliche Engagement vieler ehren- wie auch hauptamtlicher Tierschützer*innen gewährleistet, ein enormer Anstieg der Population freilebender Katzen in den letzten Jahren verhindert und die gesundheitliche Situation vieler freilebender Katzen verbessert wurde? Zu 2.: Der Senat begrüßt dieses Engagement. Durch die Arbeit ehren- und hauptamtlicher Tierschützer wird die Lebenssituation vieler freilebender Katzen mit Sicherheit deutlich verbessert und der Anstieg der Population freilebender Katzen vermutlich auch vermindert. 3. Die BVV Mitte hat mit Beschluss vom 19. Mai 2016 das Bezirksamt (BA) Mitte ersucht, sich beim Senat und im Rat der Bürgermeister (RdB) für den Erlass einer Katzenschutzverordnung mit Aufnahme einer Kastrations - und Kennzeichnungspflicht in Berlin sowie für die Anschaffung eines Kastrationsmobils für die Berliner Bezirke einzusetzen. a) Gab es bereits entsprechende Gespräche oder einen anderen Austausch zwischen dem Senat und auch dem RdB und dem BA Mitte? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen ? b) Welche weiteren Gespräche bzw. anderweitiger Austausch zu diesem Thema sind geplant? Zu 3.: Gespräche mit dem Bezirksamt Mitte und dem RdB gab es bisher nicht; weitere bzw. ein anderweitiger Austausch über den Erlass einer Katzenschutzverordnung mit Aufnahme einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in Berlin sowie über die Anschaffung eines Kastrationsmobils für die Berliner Bezirke können nur auf Grundlage solider Daten erfolgen. Die Erhebungsform solcher Daten wird zurzeit geprüft. 4. Wie ist die von Senator Heilmann im August 2013 angekündigte eingehende Prüfung der Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Kastration von Freigängerkatzen (Ds. 17/12513) erfolgt, und welche Ergebnisse hatte diese eingehende Prüfung? Zu 4.: Im Ergebnis einer Recherche über die Wirkung entsprechender, zum Teil bereits seit längerem erlassener gesetzlicher Regelungen von Städten und Gemeinden wurde von der zuständigen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz festgestellt, dass es bisher keine belastbaren Daten über die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Population freilebender Katzen gibt. Der Senat steht deshalb dem Erlass einer Katzenschutzverordnung auf Grundlage der Ermächtigung des § 13 b) Tierschutzgesetz aus rechtlichen und fachlichen Gründen sowie der Anschaffung eines sogenannten Kastrationsmobils weiter kritisch gegenüber. Auf die Antworten auf die Kleine Anfrage 17/12513 vom 6. August 2013 und die Schriftliche Anfrage Nr. 17/15879 vom 24. März 2015 wird verwiesen. 5. Welche Maßnahmen können des Weiteren getroffen werden um die ehrenamtlich arbeitenden Katzenschützer *innen zu unterstützen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat weiter die Absicht, Projekte zur Kastration von freilebenden Katzen finanziell zu unterstützen sowie Halterinnen und Halter über die Notwendigkeit der Kastration von Freigängerkatzen aufzuklären. Bisherige Be- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 073 2 mühungen einer zielgenauen finanziellen Unterstützung, u.a. der Versuch einer Abstimmung mit dem Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V., verliefen leider erfolglos. Berlin, den 28. September 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2016)