Drucksache 17 / 19 075 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brigitte Lange (SPD) vom 01. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2016) und Antwort Kunstgegenstände im Mauer-Museum am Checkpoint Charlie Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Kunstgegenstände und Exponate wurden vom Senat in den 90er Jahren oder später für das Mauermuseum gekauft oder dem Mauermuseum ausgeliehen? 2. Sind dem Senat diese Kunstgegenstände in Form einer Auflistung o.ä. bekannt? Zu 1. und 2.: Es liegt eine Liste von Kunstgegenständen vor, die sich in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren im Eigentum des Landes Berlin befanden. Diese Kunstgegenstände wurden mit Kaufvertrag aus dem Jahr 2003 vom Land Berlin an den Arbeitsgemeinschaft 13. August e.V. verkauft. 3. Sind diese Kunstgegenstände Leihgaben? Wenn ja, unter welchen Bedingungen müssen diese Leihgaben dem Land Berlin zurückgegeben werden? Zu 3.: Nein. 4. Wo befinden sich diese Kunstgegenstände und Exponate zurzeit? Zu 4.: Die Kunstgegenstände befinden sich im Besitz des Eigentümers. Berlin, den 26. September 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2016)