Drucksache 17 / 19 079 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2016) und Antwort Öffentliche Beleuchtung – muss es nachts taghell sein? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen rechtlichen Regelungen und verbindlichen Vorgaben unterliegt die Beleuchtung des aufgeschütteten Landschaftssockels des Velodroms und der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark an der Landsberger Allee? 4. Welche Kriterien und konkreten Anforderungen wurden dem Beleuchtungskonzept am o.g. Standort zugrunde gelegt? Zu 1. und 4.: Die Beleuchtungsanlage in der Parkanlage des Europasportparks dient – neben der Vandalismusprävention – der Herstellung der Verkehrssicherheit für die Nutzung der Fußwege zum Erreichen der Einrichtungen des Velodroms, der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) sowie für den S-Bahn Zugang über die Treppenanlagen und die Aufzüge. Grundlage hierfür sind die anerkannten Regeln der Technik. Zudem ist im Rahmen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung ) eine sichere Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege vorgeschrieben. Darüber hinaus spiele die Beleuchtung grundsätzlich auch eine große Rolle im Architekturkonzept von Dominik Perrault, dem Architekten von Velodrom und SSE. 2. Wer ist für die Beleuchtung dieses o.g. Standortes zuständig? Zu 2.: Die Beleuchtungsanlage wird durch das Velodrom und die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) betrieben. Für das Velodrom ergibt sich die Zuständigkeit aus der Betreiberverantwortung gemäß Pacht- und Betreibervertrag zwischen dem Land Berlin und der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH. Die Ein- und Ausschaltung der Anlage erfolgt zentralgesteuert über die Leitstelle des Velodroms. 3. Wer hat wann über das Beleuchtungskonzept des o.g. Standorts entschieden? Zu 3.: Die Beleuchtungsanlage ist mit der Errichtung des Anlagenkomplexes im Jahr 1998 entstanden. Das Beleuchtungskonzept wurde seit Inbetriebnahme nicht verändert. 5. Welche Veränderungen gab es seit der Installierung der Beleuchtung am o.g. Standort aus jeweils welchen Gründen? Zu 5.: Für das Velodrom wird nach der Erneuerung der Beleuchtungssteuerung im Jahr 2016 für das kommende Jahr 2017 die Aufteilung der Leuchten auf zwei Schaltkreise geprüft, um außerhalb von Nutzungszeiten des Velodroms eine Absenkung des nicht für die Vandalismusprävention benötigten Bereiches zu ermöglichen. Des Weiteren ist die Umrüstung auf LED (Leuchtdiode) geplant. Im Rahmen von Energieoptimierungen wurden in einigen Bereichen der SSE, darunter auch in der Parkanlage , die energieintensiven Strahler durch LED- Beleuchtungskörper ausgetauscht. 6. Wie waren Anwohner/-innen und andere Betroffene in die Erarbeitung des Beleuchtungskonzeptes am o. g. Standort einbezogen und inwiefern wurde ihren Anregungen und Wünschen Rechnung getragen? Zu 6.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als zuständiger Aufsichtsbehörde derzeit keine Informationen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 079 2 7. Wie hoch ist der Energieverbrauch für die Beleuchtung des Standortes, was kostet die Beleuchtung jährlich und wer kommt dafür auf? Zu 7.: Der Energieverbrauch im Bereich des Velodroms liegt bei ca. 55.000 Kilowattstunden pro Jahr. Die Kosten von etwa 8.500 € pro Jahr trägt die Betreiberin. Die elektrische Anschlussleistung für den Bereich SSE beträgt nach der Umstellung auf LED-Beleuchtung 3,4 Kilowatt, was gegenüber der ursprünglichen Beleuchtung eine Reduzierung um 80 % bedeutet. Der Jahresverbrauch liegt somit bei einer durchschnittlich zehnstündigen täglichen Nutzung bei rund 2.450 €. Die Kosten werden durch die BBB getragen. 8. Wie viele Beschwerden/Anregungen liegen dem Senat über Art und Umfang der Beleuchtung am o.g. Standort vor? Welchen Inhalt haben die vorliegenden Beschwerden konkret? 9. Wie bewertet der Senat Beschwerden von Bürger/- innen, wonach die Beleuchtung am o.g. Standort die Nachstunden fast taghell mache, dies unnötig Ressourcen verbrauche und auch Flora und Fauna beeinträchtige? Zu 8. und 9.: Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, als zuständiger Aufsichtsbehörde, liegen keine Beschwerden bzw. Anregungen zum Sachverhalt vor. 10. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat auch in Übereinstimmung mit seinem Lichtkonzept, um die Beeinträchtigung von Umwelt, Menschen, Pflanzen und Tieren am o.g. Standort weitgehend zu reduzieren? Was ist künftig für die Stadt geplant? Zu 10.: Eine diesbezügliche Einschätzung kann derzeit noch nicht abgegeben werden. Berlin, den 23. September 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2016)