Drucksache 17 / 19 080 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 13. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2016) und Antwort Cum/Ex-Geschäfte der Maple Bank Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher jeweiligen Höhe legte das Land Berlin von 2011 bis 2016 Gelder bei der Maple Bank an? (Bitte nach Jahressummen aufschlüsseln .) Zu 1.: Geldanlagen bei der Maple Bank GmbH erfolgten in den Jahren 2011 bis 2016 wie folgt: 2011: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 25,9 Mio. € 2012: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 24,7 Mio. € 2013: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 40,5 Mio. € 2014: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 28,8 Mio. € 2015: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 14,5 Mio. € 2016: durchschnittlicher täglicher Anlagebetrag i. H. v. 3,0 Mio. € 2. Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Maple Bank ausgewählt? 3. Welches Mindestrating muss eine Bank erfüllen, damit das Land Berlin eine Anlage tätigt? 4. Welches Rating hatte die Maple Bank zu den o. g. Zeitpunkten der jeweiligen Anlage? Zu 2., 3. und 4.: Geldanlagen des Landes Berlin bei Banken, die der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen sind, erfolgen aus Sicherheitserwägungen grundsätzlich maximal nur bis zur Höhe der jeweils aktuellen Sicherungsgrenzen, die vom Bankenverband regelmäßig veröffentlicht werden. Die Maple Bank GmbH war zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Für die im Bundesverband deutscher Banken zusammen geschlossenen Kreditinstitute sind die Guthaben des Landes durch den Einlagensicherungsfonds bis zur Höhe von 20 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank voll gesichert. Im Falle der Maple Bank GmbH übernahm der Einlagensicherungsfonds den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur Sicherungsgrenze von 59,834 Mio. € pro Einleger. Unter Beachtung dieser Sicherungsgrenze erfolgte die Auswahl der Maple Bank AG anhand der Höhe der erzielbaren Rendite. 5. Waren die jeweiligen tatsächlich erzielten Renditen der Anlagen des Landes Berlin in den o. g. Zeiträumen bei der Maple Bank höher als Renditen anderer Institute in denselben Zeiträumen? Zu 5.: Bei Anlagen des Landes Berlin bei der Maple Bank GmbH wurden regelmäßig Renditen erzielt, die einige Basispunkte über den Renditen vergleichbarer Anlagen bei anderen Kreditinstituten lagen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 080 2 6. Wurde das jeweilige Risiko der jeweiligen Anlage bei der Maple Bank in den o. g. Zeiträumen höher bewertet als das Risiko vergleichbarer Anlagen bei anderen Instituten? Zu 6.: Das Risiko von Anlagen bei der Maple Bank GmbH wurde nicht höher bewertet als die Risiken von Anlagen bei anderen Kreditinstituten, die der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen sind, weil die Anlagen des Landes in keinem Fall die jeweiligen Sicherungsgrenzen überschritten hatten. 7. Sind dem Land Berlin durch die Anlage/Anlagen bei der Maple Bank sowie die Insolvenz der Maple Bank Schäden entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 7.: Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Maple Bank GmbH am 11. Februar 2016 (Eintritt des Entschädigungsfalls) hatte das Land bei der Bank Einlagen in Form von Termingeldern i. H. v. 7.701.970,34 €. Die Senatsverwaltung für Finanzen machte am 17. Februar 2016 einen Entschädigungsanspruch beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. in Höhe der Hauptforderung einschließlich Zinsen bis zum Eintritt des Entschädigungsfalls geltend. Sie ist am 8. März 2016 als Gläubigerin in Höhe der Hauptforderung einschließlich vertraglicher Zinsen bis zum Eintritt des Entschädigungsfalls am 11. Februar 2016 durch den Einlagensicherungsfonds in Höhe von 7.703.108,58 € entschädigt worden. Entgangen sind dem Land vertragliche Zinsen vom 11. Februar 2016 bis zum jeweils vereinbarten Vertragsende der Termingeldeinlagen (22., 23. bzw. 31. März 2016) in Höhe von insgesamt 712,86 €. 8. Hat das Land Berlin seit 2007 Anlagen bei Instituten getätigt, die sogenannte Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/Cum-Geschäfte tätigten? Wenn ja, bei welchen Instituten? Zu 8.: Dem Senat liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, welche Kreditinstitute seit 2007 – außer im vorliegenden Fall – sogenannte Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/Cum-Geschäfte tätigten. Berlin, den 22. September 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2016)