Drucksache 17 / 19 086 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 15. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. September 2016) und Antwort PeWoBe-Mail-Affäre (III): Kündigungen und Betreiberwechsel der Flüchtlingsunterkünfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist der aktuelle Stand der fristlosen sowie fristgerechten Kündigungen der durch die PeWoBe betriebenen Flüchtlingsunterkünfte? Welche Rechtsmittel hat die PeWoBe zu welchem Zeitpunkt jeweils eingelegt etc.? 2. Bis wann sollten die Flüchtlingsunterkünfte, die durch die PeWoBe betrieben wurden bzw. werden, ursprünglich laut Vertrag, Absichtserklärung, Absprache etc. betrieben werden? (Bitte nach Unterkunft und vereinbarter Laufzeit aufschlüsseln.) 3. Auf welcher Grundlage (Betreibervertrag, Absichtserklärung , mündliche/schriftliche Absprache etc.) wurden bzw. werden die oben genannten Unterkünfte durch die PeWoBe im Auftrag des Senats betrieben? (Bitte nach Unterkunft und Art der Vereinbarung aufschlüsseln .) 4. Zu wann hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bzw. Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) den Betrieb der oben genannten Unterkünfte durch die PeWoBe jeweils gekündigt? 6. Was war der Rechtsgrund für die fristlose Kündigung des Betriebs der oben genannten Unterkünfte? 7. Seit wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis hat sich das LAGeSo/LAF mit „möglicherweise notwendigen Umzugsplänen [...] bereits seit einigen Wochen beschäftigt“ (vgl. Pressemitteilung Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 14. August 2016)? Zu 1. bis 4. sowie 6. und 7.: Aufgrund des stark angestiegenen Zustroms von Flüchtlingen in der Größenordnung von bis zu 1000 Personen pro Tag war das damals zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) zusätzlich zu den gemeinnützigen Trägern auf die Unterstützung durch Privatfirmen angewiesen, um für jeden der geflüchteten Männer, Frauen und Kinder eine Unterbringung zu ermöglichen. Dies galt zum damaligen Zeitpunkt als höchste Priorität, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden und diese Personen versorgen zu können. Es war dem LAGeSo zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, sämtliche der für die Unterbringung dieser Personen geschaffenen Unterkünfte mit dem notwendigen Vertragsfundament zu versehen. Aus diesem Grunde wurde vorerst mit den Betreiberinnen und Betreibern eine Absichtserklärung zum Abschluss eines Betreibervertrages abgeschlossen . Dies betrifft unter anderem auch die von der PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe) betriebenen Unterkünfte. Im Nachgang wurde begonnen, mit den Betreibern die avisierten Betreiberverträge abzuschließen, ebenso mit der PeWoBe. Der Betrieb der Unterkünfte beinhaltete sowohl die Unterbringung, die Verpflegung sowie Betreuung und integrative Unterstützung. Nicht nur aufgrund des angestrebten Paradigmenwechsels , der vorsieht, Flüchtlinge vorrangig in landeseigenen Gebäuden unterzubringen und somit flexibler und unabhängiger von den Betreiberinnen und Betreibern zu sein, sondern auch im Hinblick auf die immer lauter gewordenen Kritik gegenüber dem LAGeSo bezüglich der Vergabe von Betreiberleistungen und rückläufiger Flüchtlingszahlen hat sich das nunmehr zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) das Ziel gesetzt, vertragslose Zustände zu beenden und den Paradigmenwechsel voranzutreiben. Dabei müssen die Vergaberechtlinien beachtet werden. Aus diesem Grunde hat das LAF damit begonnen, Planungen für eine Neuvergabe des Betriebs und eine Übernahme der Immobilien durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) für sämtliche der aktiven Objekte vorzunehmen. In diesem Zuge wurde auch ein möglicher Umzug von Bewohnerinnen und Bewohnern thematisiert. Diese Planungen bezogen auch die Unterkünfte mit ein, die von der PeWoBe betrieben wurden , also somit die Unterkünfte in der Bornitzstraße, der Bühringstraße, der Maxie-Wander-Straße, der Colditzstraße , der Haarlemer Straße, der Rognitzstraße, der Scharnweberstraße, dem Schöneberger Ufer und der Wassersportallee . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 086 2 Die Festlegung einer konkreten Vorgehensweise für die PeWoBe-Objekte wurde von den Ereignissen, die zur fristlosen Kündigung führten, unterbrochen. Mit Schreiben vom 15.08.2016 wurden sämtliche Vertragsverhältnisse mit der PeWoBe fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt. Der Kündigung lagen wichtige Gründe bzw. Tatsachen zugrunde, auf Grund derer dem LAF unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner eine Vertragsfortsetzung bis zur vereinbarten Beendigung der Verträge nicht zumutbar war und die somit eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Die PeWoBe hat der Kündigung in einem Antwortschreiben widersprochen. Rechtliche Schritte (beispielsweise ein Klageverfahren) wurden seitens der PeWoBe bisher nicht ergriffen. 5. Wann werden nach bisheriger Planung die Flüchtlingsunterkünfte , die derzeit noch durch die PeWoBe betrieben werden, an andere Betreiber übergeben oder geschlossen? 8. Bei welchen der oben genannten Flüchtlingsunterkünfte , die durch die PeWoBe im Auftrag des Senats betrieben wurden bzw. werden, befindet sich die Immobilie nicht im Eigentum des Landes Berlin? 9. Bei welchen der oben genannten Flüchtlingsunterkünfte waren bzw. sind die Eigentümer*innen der Immobilien nach Erkenntnissen des Senats verbunden /verflochten mit der PeWoBe bzw. dem Geschäftsmann Helmuth Penz? 10. Bei welchen der oben genannten Flüchtlingsunterkünfte , die durch die PeWoBe betrieben wurden bzw. werden und deren Immobilien nicht dem Land Berlin gehören, hat der Senat bereits Kontakt bezüglich einer direkten Anmietung durch das Land Berlin aufgenommen ? Was ist der Stand der Verhandlungen? Zu 5. sowie 8. bis 10.: Lediglich die Immobilien in der Wassersportallee sowie in der Maxie-Wander-Straße befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Sämtliche anderen Objekte befinden sich im Eigentum Dritter. Zu einer Verbundenheit/ Verflechtung dieser mit der PeWo- Be bzw. dem Geschäftsführer liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Der Betrieb der Unterkünfte der PeWoBe muss gemäß § 55 LHO öffentlich ausgeschrieben werden. Bisher sind die Unterkünfte in der Wassersportallee und in der Maxie- Wander-Straße an andere Interims-Betreiber übergangsweise übergeben worden. Bezüglich der weiteren Objekte befindet sich die BIM in Gesprächen mit den Eigentümern, um eine Anmietung dieser durch das Land Berlin zu ermöglichen. Aktuell bestehen jedoch noch wirksame Mietverträge zwischen diesen Eigentümern und der PeWoBe, die eine umgehende Anmietung dieser Objekte erschweren. In diesem Zusammenhang und zur Vereinbarung von Übergabeterminen befindet sich das LAF derzeit in Gesprächen mit der PeWoBe und deren Rechtsanwälten. 11. Wie hoch ist die Summe der offenen Forderungen der PeWoBe an das LAGeSo/LAF? Wie hoch ist der Betrag, der noch strittig ist und was sind die Gründe dafür ? 12. Wie hoch ist die Summe der offenen Forderungen des LAGeSo/LAF an die PeWoBe für Rückforderungen etc.? Wie hoch ist der Betrag, der noch strittig ist und was sind die Gründe dafür? Zu 11. und 12.: Die Prüfung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist seitens des LAF noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu Summen strittiger und unstrittiger Forderungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden. Berlin, den 04. Oktober 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2016)