Drucksache 17 / 19 090 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 19. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2016) und Antwort Rassistischer Übergriff im Mauerpark am 3. September 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen liegen dem Senat hinsichtlich eines Übergriffs von Fans des BFC Dynamo Berlin auf eine Gruppe von Kameruner*innen am 3. September 2016 im Mauerpark vor? Zu 1.: Im Laufe der Einsatzmaßnahmen der Polizei Berlin aus Anlass des Fußball–Jubiläumsspieles Berliner Fußball Club Dynamo e. V. (BFC Dynamo) gegen den Hamburger Sportverein am 3. September 2016 im Friedrich -Ludwig-Jahn-Sportpark wurde um 21:41 Uhr über den Notruf der Polizei Berlin bekannt, dass es im Mauerpark Auseinandersetzungen mit Fußballfans geben soll. Gleichzeitig wurden dort eingesetzte Polizeidienstkräfte von einer unbekannt gebliebenen Person auf angeblich bevorstehende Auseinandersetzungen hingewiesen. Durch diese Polizeidienstkräfte wurden zwei Personengruppen im Mauerpark angetroffen. In der einen Gruppe befanden sich offensichtlich Fußballfans, mitunter auch Fans des BFC Dynamo und in der anderen Gruppe überwiegend Personen schwarzafrikanischer Abstammung . Beide Gruppen bestanden aus jeweils ca. 150 Personen und standen sich in verbal aggressiver Haltung gegenüber. Strafrechtlich relevante Vorkommnisse, insbesondere körperliche Auseinandersetzungen, wurden durch die Polizeidienstkräfte nicht festgestellt. Einer möglichen körperlichen Auseinandersetzung vorbeugend, erhielten die Personen aus der Gruppe der Fußballfans Platzverweise und wurden unter polizeilicher Begleitung aus dem Park geleitet. Ein großer Anteil der anderen Personengruppe verließ aus eigener Veranlassung den Mauerpark und wurde hierbei ebenfalls polizeilich begleitet. Straftaten wurden gegenüber den eingesetzten Polizeidienstkräften nicht angezeigt. Aufgrund einer Pressemitteilung der Opferberatungsstelle „ReachOut“ vom 7. September 2016 wurde ein Sachverhalt bekannt, zu dem ein Strafermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet wurde . Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen hierzu dauern an. Da sich dieser Sachverhalt nach derzeitigem Ermittlungsstand jedoch um 21:00 Uhr auf dem Kreuzungsbereich Eberswalder-/Bernauer-/Schwedter Str. zugetragen hat, kann ausgeschlossen werden, dass er im Zusammenhang mit dem o.g. Vorfall im Mauerpark steht. 2. Wie viele Personen aus welcher Gruppe wurden bei diesem Vorfall verletzt und wie viele waren davon minderjährig ? Zu 2.: Bezüglich des Vorfalls der beiden Personengruppen im Mauerpark sind dem Senat keine verletzten Personen bekannt geworden. 3. Wie groß war die Gruppe der Dynamo-Fans nach Kenntnis des Senats? Zu 3.: Die durch die eingesetzten Polizeidienstkräfte festgestellte Personengruppe, darunter auch eine unbestimmte Anzahl von Fans des BFC Dynamo, bestand aus ca. 150 Personen. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine mögliche Angehörigkeit oder Verbindung der angreifenden Personen zur rechten Szene? 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über mögliche rassistische Äußerungen aus der Gruppe der Dynamo- Anhänger im Zusammenhang mit diesem Vorfall? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 090 2 6. Wie viele und welche Anzeigen sind im Zusammenhang mit diesem Vorfall von Amts wegen gefertigt worden und wie viele gingen vonseiten der Betroffenen ein? 7. Wie viele Identitätsfeststellungen und wie viele Festnahmen aus welcher Personengruppe hat die Polizei im Zusammenhang mit diesem Vorfall durchgeführt? Zu 4. – 7.: Die Fragen 4. – 7. werden wegen des engen inhaltlichen Zusammenhanges zusammenfassend beantwortet . Im Zusammenhang mit diesem Vorfall hat die Polizei Berlin keine Identitätsfeststellungen oder Festnahmen durchgeführt. Demnach kann zu etwaigen Verbindungen von beteiligten Personen zur rechten Szene keine Aussage getroffen werden. Strafrechtlich relevante Vorkommnisse, wie Beleidigungen oder Volksverhetzungen, wurden durch die Polizeidienstkräfte nicht festgestellt und ihnen gegenüber auch nicht angezeigt. Dementsprechend wurden hierzu auch keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. 8. Wie viele Platzverweise gegen Personen aus welcher Gruppe hat die Polizei im Zusammenhang mit diesem Vorfall ausgesprochen? Zu 8.: Einer möglichen Auseinandersetzung vorbeugend , erhielten alle Personen aus der Gruppe der Fußballfans Platzverweise und wurden unter polizeilicher Begleitung aus dem Park geführt. 9. Trifft es zu, dass die eingetroffene Polizei die angegriffene Personengruppe aufforderte, den Mauerpark zu verlassen und wenn ja, warum war sie nicht gewillt oder in der Lage, die Personen zu schützen? Zu 9.: Dem Senat sind keine Straftaten zwischen den Personengruppen und damit auch keine „angegriffene Personengruppe“ bekannt. Außer gegen die Personen aus der Gruppe der Fußballfans hat die Polizei Berlin keine weiteren Platzverweise ausgesprochen. Eine größere Anzahl Personen der anderen Gruppe verließ auf eigenen Entschluss den Mauerpark. Um einem erneuten Aufeinandertreffen der Personengruppen vorzubeugen, zeigte die Polizei Berlin im Anschluss an die Ereignisse erhöhte Präsenz im Bereich des Mauerparks und dessen Umgebung . 10. Wann und wie wurde das für politisch motivierte Kriminalität zuständige Landeskriminalamt über den Vorfall und ggf. Strafanzeigen informiert und welche Ermittlungsschritte hat es seitdem unternommen? Zu 10.: Da keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Aufeinandertreffen der beiden Personengruppen im Mauerpark festgestellt wurden , erhielt der für politisch motivierte Kriminalität zuständige Dienstbereich der Polizei Berlin lediglich von dem Einsatz Kenntnis. Im Nachgang zu dem durch die Opferberatung „ReachOut“ dargestellten Sachverhalt übernahm der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen. Dieser steht, wie in der Antwort auf Frage 1. dargestellt, nicht im Zusammenhang mit dem Vorfall der beiden Personengruppen im Mauerpark. 11. Welche Informationen liegen dem Senat über eine mögliche rassistische Tatmotivation bei den Übergriffen vor? Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4. – 7. verwiesen. 12. Warum hat die Berliner Polizei gegenüber dem „Tagesspiegel“ (Bericht vom 05.09.2016) dementiert, dass es im Zusammenhang mit diesem Vorfall zu Attacken oder Verletzungen kam? Zu 12.: Die telefonischen Medienanfragen vom 4. und 5. September 2016 wurden von der Polizei Berlin unter Berücksichtigung des jeweiligen Kenntnisstandes beantwortet . Siehe auch Antwort zu Frage 1.. 13. Gab es zu diesem Vorfall eine Pressemitteilung der Polizei und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte beifügen)? Zu 13.: Nein, wie in der Antwort zur Frage 12. dargelegt , lagen der Pressestelle der Polizei Berlin zu diesem Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor, die auf ein öffentliches Interesse für eine Pressemeldung schließen lassen würden . Berlin, den 30. September 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2016)