Drucksache 17 / 19 093 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 19. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2016) und Antwort Oberstufenzentren (OSZ): Reinigung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen (gesetzlichen) Grundlagen werden die Firmen für die Reinigung von OSZs ausgewählt? Zu 1.: Die Vergabe der Reinigungsleistungen erfolgt durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorgaben (u.a. Vergabeverordnung [VgV], Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung [GWB], Verdingungsordnung für Leistungen [VOL]). Aufgrund der Überschreitung vergaberechtlich vorgegebener Schwellenwerte bzw. Auftragswerte der gegenständlichen Reinigungsleistungen in den OSZs erfolgt die Vergabe der Leistungen in einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren als offenes Verfahren, d.h. alle interessierten Bieter/Unternehmen können sich an dem Ausschreibungsverfahren beteiligen. Die Auswahl der Bieterfirmen, welche ein Angebot abgegeben haben, erfolgt ebenso entlang der vergaberechtlichen Vorschriften in einem 4-stufigen-Prozess: • Formelle Prüfung, • Eignungsfeststellung, • Rechnerische Prüfung, • Wertung/Zuschlag. Die dahingehenden Anforderungen zur Eignungsfeststellung (u.a. Umsätze, Referenzen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sowie Wertung/Zuschlag (sog. Bewertungsmatrix ) werden dabei allen Bietern mit Veröffentlichung der Ausschreibung bekanntgegeben. Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Bieters wurden dabei neben dem Angebotspreis auch qualitative Kriterien (u.a. Qualitätskonzept des Bieters; Umfang Reinigungsstunden) einbezogen. 2. Wie läuft eine Ausschreibung exemplarisch ab (Einzelausschreibung, Losgrößen)? Zu 2.: Die Vergabe der Leistungen erfolgt durch die BIM GmbH nach Objektnutzungs- und Leistungsarten. Dazu wurden alle OSZs hinsichtlich der Reinigungsdienste in einer Ausschreibung zusammengefasst. Die Ausschreibung der Reinigungsdienste der OSZs umfasste dabei je 8 Lose für die Gebäude- und 8 Lose für die Glasreinigung mit einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 8 Objekten, welche unter Berücksichtigung der Art der Leistung (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung) sowie dem Umfang der Leistung (zu reinigende Fläche /voraussichtlicher Auftragswert) gebildet wurden. Ein interessiertes Unternehmen konnte dabei für eines oder mehrere Lose ein Angebot abgeben, jedoch nur für eine begrenzte Losanzahl einen Zuschlag erhalten. 3. Wie wird die Qualität der Reinigungsleistung kontrolliert ? Zu 3.: Zur Kontrolle der Reinigungsqualität wurden in den Leistungsanforderungen für den Dienstleister mehrere Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Qualitätsanforderungen gemäß Leistungsanforderung umfassen dabei zum einen die Einführung von Qualitätsmanagementstandards (u.a. Objektakten, Revier-/Arbeitsplanung ), regelmäßige Fachunterweisungen/Schulungen sowie Qualitätskontrollen (u.a. Qualitätschecks) durch den beauftragten Dienstleister. Zum anderen sind u.a. QuickChecks sowie Auditierungen des Dienstleisters durch den Auftraggeber vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 093 2 4. Gibt es vorgeschrieben Qualitätsstandards, die durch den Senat vorgegeben werden? Zu 4.: Es besteht eine „Richtlinie für Spezial- Immobilien des Landes Berlin (Schulen) – Gebäudereinigung “ zur übergreifenden Beschreibung von Reinigungsintervallen sowie Aufstellung von Nebenleistungen zur Reinigung von Schulen. Neben grundsätzlichen fachlichen Leistungsanforderungen an Reinigungsdiensten stellen diese ebenso eine Grundlage bei der Ausgestaltung der gegenständlichen Leistungsanforderungen der beauftragten Reinigungsdienste dar. Berlin, den 04. Oktober 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Okt. 2016)