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Schriftliche
Anfrage
17. Wahlperiode
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE)
vom
1
9
.
September
2016
(Ei
ngang beim Abgeordnetenhaus am
20
.
September
2016
) und
Antwort
Neue Stadtquartiere
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch
-
Verlag GmbH zu beziehen.
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin
-
Buckow · Postanschrift: Postfach 47 0
4 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche
Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Für wie viele und welche neuen Stadtquarti
e-
re mit über 1.000 Wohnungen im Außenbereich nach § 35
BauGB gibt es noch
kein Baurecht?
Antwort zu 1:
Die folgenden der im April diesen Ja
h-
res benannten 12 Stadtquartiere mit einer angestrebten
Zulässigkeit von mehr als 1.000 Wohnungen sind bisher
im Wesentlichen als Außenbereich nach § 35 BauGB zu
beurteilen:
•
Elisabeth
-
Au
e in Pankow
-
Blankenfelde
•
Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorf in Pankow
•
Cluster Buch in Pankow (teilweise)
•
Cluster Köpenick in Köpenick (hier Areal des
ehemaligen Güterbahnhofes)
•
Lichterfelde
-
Süd in Steglitz
•
Schumacher Quartier in Reinickendorf
-
Tegel
Frage 2:
Wie viele und welche befinden sich davon
auf lande
s
eigenen Flächen?
Antwort zu 2:
Von den in der Antwort zu 1 genannten
Projekten b
e
finden sich im Wesentlichen auf landeseig
e-
nen Flächen:
•
Elisabeth
-
Aue in Pankow
-
Blankenfelde
•
Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorf in Pankow
•
Cluster Buch in Pankow (teilweise)
•
Schumacher Quartier in Reinickendorf
-
Tegel
Frage 3:
Wie viele und welche Flächen sind Kleinga
r-
ten
-
oder Grünanlagen, Wald oder ehemalige F
riedhöfe?
Antwort zu 3:
Kleingärten, Grünanlagen oder ehem
a-
lige Friedhöfe werden für die Kernbereiche der 12 neuen
Stadtquartiere nicht in Anspruch genommen. Der Pr
ü-
fungsprozess hi
n
sichtlich Waldflächen ist noch nicht
abgeschlossen. Beim Projekt Cluster
Köpenick (Areal
ehemaliger Güterbah
n
hof) sind Vorwaldflächen in unte
r-
geordnetem Umfang betroffen.
Über punktuelle Umwidmungen bzw. Umstrukturi
e-
rungen im Zuge der in Aufstellung befindlichen integrie
r-
ten Stadtentwicklungskonzepte können derzeit noch keine
Aussagen getroffen werden.
Frage 4:
Wie wurden und werden die Stadtverträ
g-
lichkeit, die räumliche Ausgewogenheit, die Machbarkeit
und Altern
a
tiven zu den neuen Stadtquartieren geprüft
und die Erge
b
nisse öffentlich zugänglich dokumentiert?
Antwort zu 4:
Stadtverträglichkeit und Machbarkeit
wurden und werden durch die gebietsbezogenen adäqu
a-
ten städteba
u
lichen Instrumente geprüft. Hierzu zählen
zum Beispiel Vorbereitende Untersuchungen nach den
Regelungen des Baugesetzbuchs, Machbarkeitsstudien,
integriert
e Stad
t
entwicklungskonzepte (ISEK) und B
e-
bauungsplanverfa
h
ren.
Die räumliche Verteilung der 12 Stadtquartiere im
Stadtgebiet ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden
Flächenpotenzialen unter Berücksichtigung landeseigener
Flächen.
Abgeordnetenhaus Berlin
–
17. Wahlperiode
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Die öffentliche Kommu
nikation der Ergebnisse erfolgt
unter anderem über Pressekonferenzen, Beteiligungen der
Öffentlichkeit im Rahmen von Vorbereitenden Unters
u-
chungen,
integrierten
Stadtentwicklungskonzepten,
Standortkonferenzen, Bauleitplanverfahren sowie durch
den Internet
-
Auftritt der Senatsverwaltung für Stadten
t-
wicklung und Umwelt. Neben übergreifenden Informati
o-
nen stehen hier seit April 2016 Steckbriefe der 12 neuen
Stadtquartiere zum Download zur Verfügung. Darüber
hinaus wird seitens der Senatsverwaltung für Stadten
t-
w
icklung und Umwelt im Internet bisher über die Projekte
•
Elisabeth
-
Aue
•
Johannisthal / Adlershof
•
Buckower Felder
•
Schumacher Quartier
•
Europacity / Lehrter Straße
umfassend informiert.
Der Bezirk Steglitz
-
Zehlendorf informiert in seinem
Intern
et
-
Auftritt über das Projekt Lichterfelde Süd.
Frage 5:
Wie garantiert der Senat, dass etwa Schulen
und eine Straßenbahntrasse zeitgleich fertiggestellt we
r-
den?
Antwort zu 5:
Das Baurecht für die soziale Infrastru
k-
tur und die E
r
schließung mit dem öff
entlichen Persone
n-
nahverkehr soll integriert bzw. zeitlich parallel geschaffen
werden, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine
zeitgleiche Herstellung mit dem Wohnungsbau gesichert
werden kann. Aus diesem Grund wurden bereits jetzt die
erforde
r
lic
hen Voruntersuchungen für mögliche Straße
n-
bahnen bspw. für die Elisabeth
-
Aue und für den Blanke
n-
burger Pflasterweg auf den Weg gebracht. Die Ergebnisse
bzw. Modifikationen aus diesen Planverfahren bleiben
jedoch abzuwarten. Darüber hinaus wird über Anmeldu
n-
gen zur Haushalts
-
und Finanzplanung angestrebt, dass
auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung
gestellt werden können.
Frage 6:
Werden integrierte städtebauliche Entwic
k-
lungsko
n
zepte (ISEK) neben der Elisabeth
-
Aue und dem
Schum
a
cherqua
rtier auch für die übrigen Stadtquartiere
erarbe
i
tet?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich werden projektbezogen
jeweils ang
e
messene Umfeldbetrachtungen und städt
e-
ba
u
liche I
n
strumente eingesetzt. In zwei Fällen wurde
durch den Senat die Durchführung förmlicher „V
orbere
i-
tender U
n
tersuchungen gemäß §165 BauGB“ beschlossen
(Bla
n
kenburger Pflasterweg, ehemaliger Güterbahnhof
Köp
e
nick).
Frage 7:
Hat der Senat für die Stadterweiterung im
Nordosten der Stadt ein Verkehrs
-
, Erschließungs
-
und
Infrastruktu
r
konzept erarbeitet; wenn ja, was beinhaltet es
und welche zentralen Aussagen werden darin getroffen;
wenn nein, wie will der Senat eine Überlastung
des B
e-
zirks Pankow gerade in Bezug auf Verkehrsbelastung und
die Ausla
s
tung der Schulen verhindern und das Wach
s-
tum der Stadt sinnvoll auf die ganze Stadt lenken?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Pankow hat ein Wohnba
u-
konzept sowie ein Konzept zur sozialen und g
rünen Infr
a-
struktur entw
i
ckelt. Dieses steht auf den Seiten des Bezi
r-
kes im Internet zum Download zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen
Stadtquartiere befindet sich die Erarbeitung eines Ve
r-
kehrskonzeptes für den Nord
-
Ost
-
Raum in Vo
rbereitung.
Darüber hinaus wird das integrierte Stadtentwic
k-
lungskonzept (ISEK) für das Projekt Elisabeth
-
Aue, de
s-
sen Erarbeitung sich nach zwei Beteiligungswerkstätten
(12.03. und 08.10.16) und einer Ausstellung an vier Orten
in der Schlussphase befindet
, Aussagen zu den angespr
o-
chenen Aspekten enthalten.
Es ist nicht das Ziel des Senats, Wohnungsbauprojekte
nur auf den Nord
-
Ost
-
Raum zu konzentrieren. Es darf
allerdings nicht verkannt werden, dass sich hier in größ
e-
rem Umfang sowohl Entwicklungspotentia
le gemäß gü
l-
tigem FNP als auch landeseigene Grundstücke befinden,
die in angemessener Zeit entwickelbar sind. Daher ist es
von besonderer Bedeutung, insbesondere in diesem Raum
Schulen und Verkehrsinfrastruktur für die Entwicklung
bereit
zustellen.
Frag
e 8:
Welche Finanzierungsmodelle für die E
r-
schließung (Leitungen, Straßen, ÖPNV) werden für die
neuen Stad
t
quartiere verfolgt?
Antwort zu 8:
Bei Quartiersentwicklungs
-
Projekten
mit einer „Ba
u
recht
-
Mehrung“ müssen projektspezifisch
unterschiedl
i
che Finanzi
erungen zum Einsatz kommen.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Finanzieru
n-
gen über städtebauliche Verträge oder im Rahmen von
Entwicklungsmaßnahmen. Insbesondere bei der Entwic
k-
lung landeseigener Grundstücke und von größeren
ÖPNV
-
Projekten wird eine F
inanzierung durch den La
n-
deshaushalt erforderlich. Differenzierte Aussagen zu
einzelnen Stadtquartieren sind zum gegenwärtigen Zei
t-
punkt noch nicht möglich.
Die Finanzierung der Straßen und Leitungsinfrastru
k-
tur erfolgt nach den geltenden Regelungen über
Erschli
e-
ßungsbeiträge bzw. Verträge, bei technischen Leitungs
-
Infrastrukturen grundsätzlich durch den jeweiligen Le
i-
tungsträger, der hierfür ggf. Beiträge erhebt.
Abgeordnetenhaus Berlin
–
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Frage 9:
Wie groß ist der Umfang der erforderlichen
neuen s
o
zialen Infrastruktur und wie wi
rd diese fina
n-
ziert?
Antwort zu 9:
Alle neuen Gebiete sind mindestens mit
der sozialen Infrastruktur gemäß dem heutigen städteba
u-
lichen Sta
n
dard auszustatten, darüber hinaus werden die
neuen Stadtquartiere zum Teil Mehrausstattungen erha
l-
ten mü
s
sen, um die Defizite aus der Nachbarschaft mit
der la
u
fenden „Bestandsentwicklung“ ausgleichen zu
können.
Der Umfang der erforderlichen Infrastruktur wird g
e-
genwärtig projektspezifisch auch unter Berücksichtigung
der Nachbarschaften, z.B. im ISEK, ermittelt. Die Fina
n-
zierung erfolgt
–
abhängig von de
n konkreten Rahmenb
e-
dingungen wie in der Antwort zu Frage 8 dargestellt.
Frage 10:
In welchem Umfang und in welcher Dichte
sind in den neuen Stadtquartieren Ein
-
und Zweifamilie
n-
häuser vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die anzuwendenden Bautypologien
und Eig
entum
s
formen werden projektspezifisch zu entw
i-
ckeln sein.
Frage 11:
Wie gedenkt der Senat, eine Differenzierung
der Wohnformen und eine angemessene städtische Dichte
zu erreichen?
Antwort zu 11:
Dies soll durch jeweilige Wohnb
e-
darfs
-
und Zielgru
p
penana
lysen, städtebauliche Wettb
e-
werbe, diskursive Verfahren und die Erarbeitung städt
e-
baulicher Konzepte vorbereitet und durch Bebauungspl
ä-
ne und städtebauliche Verträge sowie Konzeptverfahren
gesichert werden.
Frage 12:
Aus welchen Gründen sollen landeseig
ene
Grundst
ü
cke für das Stadtquartier Elisabeth
-
Aue an pr
i-
vate Ba
u
herren verkauft werden?
Frage 13:
Werden diese zum Verkehrswert oder zum
Höchstg
e
bot veräußert; welche Auflagen sind für private,
rendit
e
orientierte Erwerber vorgesehen?
Antwort zu 12 un
d 13:
Es wird die Absicht funktional,
sozial und bautypol
o
gisch gemischter Quartiere verfolgt.
Mit der Absichtserklärung zur "Entwicklung des Pla
n-
gebietes Elisabeth
-
Aue in Berlin
-
Pankow zu einem neuen
Stadtteil für vielfältiges Wohnen und dazugehörige E
r-
g
änzungsnutzungen“ vom 1.6.2015 erfolgte eine Verstä
n-
digung, dass ein maßgeblicher Anteil der Flächen durch
die beiden städtischen Gesellschaften HOWOGE und
GESOBAU realisiert werden soll. In dem im Juni 2016
unterzeichneten Projektgrundlagenvertrag zwische
n den
genannten Gesellschaften, dem Land Berlin und der e
i-
gens gegründeten Entwicklungsgesellschaft Elisabeth
-
Aue GmbH wurde dieser Anteil auf 50% (jeweils 25%)
festgelegt. Die anderen Flächen sollen an unterschiedliche
Bauherren vergeben werden. Ziel ist
es, durch diese
Vergabe
–
insbesondere auch an Baugenossenschaften
und Baugemeinschaften
–
ein vielfältiges Wohnungsa
n-
gebot für eine gemischte Bevölkerungsstruktur zu erha
l-
ten.
Die Details in Bezug auf den Standort Elisabeth Aue
(z.B. zu Konzeptverfahren) werden
–
abhängig vom stä
d-
tebaulichen Entwurf für die künftige Struktur
–
2017
entwickelt.
Frage 14:
Wie wird die Entwicklungsgesellschaft El
i-
sabeth
-
Aue GmbH (als gemeinsame
Tochtergesellschaft
der GES
O
BAU und der HOWOGE) vom Senat vor a
b-
sehbaren Risiken, die sich aus dem Geschäftsmodell des
Verkaufs von Grundstücken bei gleichzeitiger Verpflic
h-
tung der GmbH zur Finanzierung und Errichtung der
Erschließung und Infrastruktur er
geben, abgesichert?
Frage 18:
Welche Vorgaben werden künftig private
Projekten
t
wickler, Genossenschaften und städtische
Wohnungsba
u
gesellschaften von der Entwicklungsgesel
l-
schaft erhalten?
Antwort zu 14 und 18:
Der Absichtserklärung zur
Entwicklung der
„Elisabeth Aue“ liegt eine Grobkalkul
a-
t
i
on auf der Grundlage der jeweiligen Erkenntnisse zu
Grunde. Derzeit laufen die erforderlichen Planungspr
o-
zesse zur gezielten Vorbere
i
tung (z.B. Verkehrserschli
e-
ßung, Ausgleichskonzeption etc.).
Der laufende Klärungspr
ozess auch zu den finanzie
l-
len Anforderungen aus diesem Verfahren ist noch nicht
abgeschlossen.
Eine „Absicherung“ von bestehenden Einzelrisiken
sowie punktueller Altlasten etc. ist zurzeit nicht vorges
e-
hen und haushaltsrechtlich auch nicht beschlossen. N
icht
anrechenbare Entwicklungsaufwendungen (z.B. Seku
n-
darschulkapazitäten bzw. überschießende Kita
-
Kapazi
-
täten für Bedarfe der Nachbarschaft) müssen g
e
sondert
(aus dem Landeshaushalt oder über Verträge mit Dritten)
finanziert werden.
Frage 15:
Wie wird d
ie Entwicklungsgesellschaft vor
unabse
h
baren Risiken wie etwa Altlasten oder Munition
s-
funden vom Senat vertraglich abgesichert?
Antwort Frage 15:
Nach den bisherigen Erkenntnissen
kann der anr
e
chenbare Entwicklungsaufwand der En
t-
wicklungsgesel
l
schaft d
urch die entwicklungsbedingte
Bodenwerterh
ö
hung finanziert werden.
Frage 16:
Wo ist der Projektgrundlagenvertrag öffen
t-
lich ei
n
sehbar?
Antwort zu 16:
Der Projektgrundlagenvertrag wurde
nicht veröffen
t
licht.
Abgeordnetenhaus Berlin
–
17. Wahlperiode
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Frage 17:
Plant der Senat, nach dem Vorbild der En
t-
wicklung
s
gesellschaft Elisabeth
-
Aue GmbH auch für
andere neue Stadtquartiere entsprechende Entwicklung
s-
gesellschaften von städtischen Wohnungsbaugesellscha
f-
ten gründen zu lassen?
Antwort zu 17:
Für eine zügige und
erfolgreiche En
t-
wicklung sind jeweils problem
-
und ortsspezifische L
ö-
sungen erforde
r
lich.
Frage 19:
Welcher Anteil der Flächen in neuen Stad
t-
quartieren soll in Direktvergabe an Genossenschaften mit
dem Ziel einer vertraglichen Verpflichtung auf soziale
Z
iele (Mie
t
höhe, Belegung, besondere Wohnformen
u.a.m.) vergeben werden; werden dabei die ortsansässigen
Genossenscha
f
ten bevorzugt berücksichtigt?
Antwort zu 19:
Es ist beabsichtigt, einen erheblichen
Anteil der Fl
ä
chen an Genossenschaften zu vergeben.
E
ine Direk
t
vergabe an bestimmte Genossenschaften ist
aus rechtl
i
chen Gründen nur unter engen Voraussetzu
n-
gen möglich.
Frage 20:
Welcher Anteil der Flächen in neuen Stad
t-
quartieren soll in Erbbaurecht mit einer vertraglichen
Verpflichtung auf soziale Ziele
(Miethöhe, Belegung,
besondere Woh
n
formen u.a.m.) vergeben werden?
Antwort zu 20:
Dazu gibt es noch keine Festlegungen.
Berlin, den
0
6. Oktober 2016
In Vertretung
Prof. Dr.
-
Ing. Engelbert Lütke Daldrup
................................
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am
10. Okt. 2016
)