Drucksache 17 / 19 095 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 20. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2016) und Antwort Denkmalschutz für die „Schlange“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat unter denkmalfachlichen Gesichtspunkten das Bestreben des Denkmalbeirats und der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg- Wilmersdorf, die Autobahnüberbauung an der Schlangenbader Straße in Wilmersdorf unter Denkmalschutz zu stellen? Antwort zu 1: Der Senat ist der Auffassung, dass es sich bei der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße um ein außergewöhnliches Bauwerk handelt. Frage 2: Wann hat sich das Landesdenkmalamt mit welchem Ergebnis mit diesem Anliegen befasst bzw. wird es sich noch damit befassen? Antwort zu 2: Im Landesdenkmalamt wird der Denkmalwert der Autobahnüberbauung geprüft. Eine vom Landesdenkmalamt beauftragte historische Untersuchung über die Anlage liegt inzwischen vor. Die Bewertung der Untersuchung ist eingeleitet. Frage 3: Welche Position vertritt insbesondere die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo in dieser Frage und hat es dazu bereits Kontakte zwischen Senatsverwaltung und Hauseigentümern gegeben? Antwort zu 3: Der degewo ist die besondere städtebauliche Bedeutung des Gebäudekomplexes an der Schlangenbader Straße bewusst. Bedingt durch die Größe und die besondere Gebäudeform stellt der Gebäudekomplex in vielerlei Hinsicht eine besondere Immobilie dar. Bisherige Ansätze zur Sanierung des Gebäudes scheiterten an den sehr großen Kosten, die sich aus der Bewirtschaftung des Gebäudes nicht refinanzieren lassen. Vor allem die Gebäudetechnik, der sehr hohe Energieverbrauch , die Qualität der bauzeitlichen Baustoffe, die Gebäudestrukturen des Ensembles sind daher im Rahmen von Sanierungskonzepten kritisch in den Blick zu nehmen . Von daher sieht die degewo eine denkbare Unterschutzstellung als Denkmal als nicht zielführend an. Deshalb wurden seit März 2016 mehrere Gespräche mit dem Landesdenkmalamt geführt, um insbesondere die ggf. schützenswürdigen Elemente durch ein gemeinsam abgestimmtes Gutachten zu ermitteln. Parallel dazu beauftragte die degewo ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes. Berlin, den 06. Oktober 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2016)