Drucksache 17 / 19 098 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 21. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. September 2016) und Antwort Lollapalooza - Nachlese Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden wurden im Treptower Park nach dem Lollapalooza-Festival festgestellt (Bitte auflisten )? Antwort zu 1: Das zuständige Bezirksamt Treptow- Köpenick hat mitgeteilt, dass nach der Veranstaltung folgende Schäden im Treptower Park festgestellt wurden: - Rasenschäden in unterschiedlicher Intensität - teilweise Verfestigungen der Deckschicht auf den Tennenwegen - einzelne herausgebrochene Kantensteine - diverse kleine Schäden wie beschädigter Papierkorb , schräg stehende Wegeleuchte, an einzelnen Stellen Abrieb von Auslegeplatten auf Tennenwegen , ein Ölfleck auf dem Weg, vereinzelt defekte Wegeplatten. Frage 2: Durch welche Maßnahmen werden diese Schäden beseitigt? Wie lange wird die vollständige Beseitigung der Schäden dauern? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: Der Veranstalter ist gemäß Genehmigungsbescheid verpflichtet worden, alle Schäden nach der Veranstaltung zu beseitigen. Für den Fall, dass der Veranstalter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt , war eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Aufnahme der Schäden ist abgeschlossen. Gegenwärtig werden die notwendigen Maßnahmen mit dem Veranstalter abgestimmt. Die Beseitigung der kleineren Schäden soll zeitnah erfolgen. Das Abschleppen der Tennenwege wird voraussichtlich je nach Möglichkeit der Fachfirmen im Oktober oder November dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Wiederherstellung der Rasenflächen hängt davon ab, welche Maßnahmen konkret durchzuführen sind. Dies ist noch nicht abschließend entschieden worden. Gleichfalls ist noch nicht entschieden, wann mit diesen Maßnahmen begonnen werden soll. Da die Rasenwiederherstellung wieder zu Absperrungen führen wird, wird gegebenenfalls in Abschnitten zu arbeiten sein. Bis Ende der 40. Kalenderwoche (KW) werden die Leistungsverzeichnisse erarbeitet und die auszuführenden Fachfirmen bestimmt. Dann kann der Veranstalter die Fachfirmen beauftragen. Frage 3: Wie teuer wird die Beseitigung der Schäden und ist diese Summe durch die hinterlegte Sicherheitsleistung des Veranstalters gedeckt? Antwort zu 3: Das für die Genehmigung der Durchführung des Lollapalooza-Festivals im Treptower Park zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu mitgeteilt , dass die hinterlegte Sicherheitssumme ausreichend ist. Was die Schadensbeseitigung letztlich kosten wird, hängt von den Preisen ab, die der Veranstalter verhandelt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die verhandelten Preise öffentlich zu machen. Frage 4: Wie und durch wen wurde die Einhaltung der zahlreichen Auflagen und Nebenbestimmungen überwacht ? Antwort zu 4: Die Behörden, die einen Bescheid erlassen haben, sind für die Einhaltung der Auflagen und deren Kontrolle verantwortlich. Im Bezirk Treptow- Köpenick sind es die Untere Denkmalschutzbehörde und das Straßen- und Grünflächenamt. Frage 5: Sind Verstöße gegen die Auflagen und Nebenbestimmungen festgestellt worden? Wenn ja, welche? Antwort zu 5: Das für die Genehmigung der Durchführung des Lollapalooza-Festivals im Treptower Park zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu mitgeteilt , dass keine Verstöße festgestellt worden sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 098 2 Frage 6: Wie viele Beschwerden gab es im Zusammenhang mit den Nebenbestimmungen Nr. 3 und Nr. 11 der „Genehmigung gemäß §11 LImSchG Bln“? Wie wurde diesen Beschwerden abgeholfen? Frage 7: Wie viele der Anspruchsberechtigten aus der Anlage 2 zur Nebenbestimmung Nr. 11 aus der „Genehmigung gemäß §11 LImSchG Bln“ haben eine Ersatz- Unterbringung beim Veranstalter beantragt? Wie viele Bestätigungen zur Kostenübernahme wurden vom Veranstalter herausgegeben und wie viele Fälle sind hier strittig ? Antwort zu 6 und 7: Beschwerden gingen sowohl beim Veranstalter als auch bei verschiedenen Behörden ein, wie z.B. beim Ordnungsamt, beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Treptow-Köpenick oder bei der Polizei. Eine statistische Erfassung der Beschwerden zur Genehmigung gemäß § 11 Landesimmissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erfolgte bei keiner Stelle. Nach den Angaben des Veranstalters gab es dort im Zeitraum vom 30.08.2016 bis 16.09.2016 insgesamt etwa 500 Anfragen per E-Mail oder Telefon, die entsprechend bearbeitet wurden. 7 Haushalte hätten direkt Hotelübernachtungen in Anspruch genommen. Für 70 weitere Haushalte lägen entsprechende Kostenübernahmen beziehungsweise Vereinbarungen zum finanziellen Ausgleich vor. Für 110 Haushalte seien 340 Freitickets statt des Anspruchs auf Ausweichquartiere vereinbart worden. Bei 42 Haushalten sei kein Anspruch auf ein Ausweichquartier festgestellt worden. Weiter seien 80 Anmeldungen für alternativen Parkraum angenommen und 180 vergünstigte Tickets an die Nachbarschaft verkauft worden. Strittige Fälle seien nicht bekannt. Dem Beschwerdegrund der veranstalterseitig unzureichenden Information zum Kreis der Berechtigten für Ausweichquartiere konnte leider nicht zufriedenstellend abgeholfen werden. Die nach der Nebenbestimmung Nr. 11 vorgesehene Wurfsendung war nicht wie vorgegeben bis zum 29.08.2016, sondern nach Angaben der Veranstalterin am 08.09.2016 verteilt worden. Zu berücksichtigen war aber auch, dass die Möglichkeit der Ausweichquartiere insbesondere über die Presse und eine Informationsveranstaltung für die Bürger am 01.09.2016 bekannt war. Frage 8: Welche Einnahmen hat das Land Berlin bzw. der Bezirk Treptow für die Genehmigung und die Nutzung des Treptower Parks für dieses kommerzielle Musikfestival für die zwei Veranstaltungstage und für die drei Wochen Sperrung des Parks für Auf- und Abbau der Technik für das Festival erzielt (bitte einzeln aufführen)? Antwort zu 8: Das für die Genehmigung der Durchführung des Lollapalooza-Festivals im Treptower Park zuständige Bezirksamt Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass für die Bescheiderteilung eine Gebühr von 462 Euro zu zahlen war. Das ist die höchste Gebühr gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung - UGebO) in Verbindung mit Tarifstelle 6000 Buchstabe a) der Anlage zu § 1 Absatz 1 UGebO (Gebührenverzeichnis ). Die Gebühr für die Genehmigung nach § 11 Landes- Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) betrug 4.000,- Euro. Seitens der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wurden gegenüber dem Veranstalter zwei verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) mit einer Gebühr von jeweils 200,- € ausgestellt. Frage 9: Hält der Senat es für gerechtfertigt, dass durch dieses kommerzielle Festival der Busverkehr im Bereich des Treptower Park zwei Tage unterbrochen wurde und der Autoverkehr an den Festivaltagen mindestens in der Kiefholzstraße zwischen Dammweg und Elsenstraße im Dauerstau fest steckte? Welcher Volkswirtschaftliche Schaden ist dadurch entstanden? Antwort zu 9: Der Senat ist der Auffassung, dass Berlin eine außerordentlich interessante und lebenswerte Metropole ist. Zu ihrem Reiz tragen unter anderem auch sportliche, kulturelle oder sonstige Großveranstaltungen bei. Für jede angefragte Großveranstaltung im Straßenland oder auf Grünflächen wie beim Festival Lollapalooza erfolgt ein vollumfänglicher Abwägungsprozess der verschiedenen Interessen. Stets wird dabei seitens der Verwaltung im Falle einer Genehmigung darauf geachtet, dass nachteilige Auswirkungen auf den Verkehr und Anwohnerinnen und Anwohner so gering und so kurzzeitig wie möglich ausfallen. Beim Festival Lollapalooza hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) nach einer intensiven Abwägung aller Vor- und Nachteile auf den „Rückzug“ der rund um das Festival fahrenden Buslinien entschieden. So konnte gewährleistet werden, dass die Buslinien zumindest nördlich und südlich des Festivalgeländes ohne Verspätungen im geplanten Takt fahren konnten und Anschlussverbindungen weiterhin erreicht werden konnten. Für die Anwohnenden selbst standen während des Festivals eigens durch den Veranstalter eingerichtete Shuttlebusse zur Verfügung, um die nächstgelegenen S-Bahnhöfe bequem und barrierefrei erreichen zu können. Zu einem volkswirtschaftlichen Schaden liegen keine Informationen vor. Frage 10: Liegen dem Senat Informationen vor, dass es zeitweise in den Besucherströmen zwischen den Bühnen zu so starkem Gedränge kam, dass Panik aufkeimte und Besucher über Notausgänge dem Gedränge entkamen ? Antwort zu 10: Dem Senat ist bekannt, dass es am ersten Veranstaltungstag (10. September 2016) im Zeitfenster von ca. 20:55 bis 21:10 Uhr im Bereich der beiden Hauptbühnen zu größeren, in Bewegung befindlichen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 098 3 Besucherströmen kam, die als Gedränge zu empfinden waren. Ursächlich hierfür war der Umstand, dass um 21:00 Uhr der Künstler Paul Kalkbrenner (Hauptbühne 2) seinen Auftritt beendete und zeitgleich die Darbietung der Musikgruppe „Kings of Leon“ auf der danebengelegenen Hauptbühne 1 begann. Hierbei kam es zu gegenläufigen Bewegungen von Personenströmen, weil mehrere Tausend Festivalbesuchende zügig zur jeweils anderen Bühne wechseln wollten. Erschwerend kam hinzu, dass sich im nördlichen Bereich der beiden Hauptbühnen mehrere Getränke- und Imbissstände befanden, vor denen Festivalbesuchende standen. Die Zunahme der Personenströme wurde ab dem Zeitpunkt des Entstehens durch die Sicherheitsmitarbeiter des Veranstalters in der Koordinierungsstelle , in der auch Mitarbeitende der Feuerwehr und der Polizei Berlin zugegen waren, erkannt. In der Folge wurden durch den Veranstalter Absperrzäune geöffnet, was zu einer Entlastung der Situation führte. Zu jedem Zeitpunkt war gewährleistet, dass das Geschehen über Videokameras verfolgt werden konnte, um lageangepasst weitere Maßnahmen zu veranlassen. Eine Panik oder Ansätze dessen, welche als Aufkeimen zu bezeichnen wären, lagen gemäß Einschätzung des Polizeiführers nicht vor. Im Nachgang wurde präventiv für den Folgetag veranlasst , dass u.a. ein größeres Zeitfenster zwischen den Auftritten der Darbietenden auf den Hauptbühnen geschaffen wurde. Im Ergebnis kam es dadurch zu keinen Feststellungen in Bezug auf plötzlich stark anwachsende und in Bewegung befindliche Besucherströme, wie am Vortag. Frage 11: Wie beurteilt der Senat die Umsetzung des Sicherheitskonzepts der Veranstaltung? Antwort zu 11: Das Sicherheitskonzept des Veranstalters lag den zuständigen Behörden im Vorfeld zur Planung des Lollapalooza-Festivals vor. Aspekte, bei denen Bezüge zum gesetzlichen Auftrag von Polizei und Feuerwehr bestanden und die einen möglichen Klärungsbedarf aufwiesen, konnten zu jedem Zeitpunkt im Rahmen vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Veranstalter erörtert und einer Ziellösung zugeführt werden . In Bezug auf die Zusammenarbeit von Polizei und Feuerwehr mit der Veranstaltungsleitung sowie dem vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst, bot die Umsetzung des Sicherheitskonzepts aus Sicht des Senats zu keinem Zeitpunkt Anlass zur Kritik. Berlin, den 06. Oktober 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2016)