Drucksache 17 / 19 099 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 22. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2016) und Antwort Reduzierung der Dauerbelastung durch den Schwerlastverkehr in Lichterfelde/Lankwitz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige verkehrliche Situation im Bereich der Malteserstraße / Belßstraße und Kamenzer Damm hinsichtlich des vorhandenen und zunehmenden verstärkten Schwerlastverkehrs? Antwort zu 1: Die Malteserstraße weist nördlich der einmündenden Belßstraße eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von wochentags von 18.000 Kfz auf. Der Anteil von Lkw über 3,5t beträgt hierbei 4,55 % (910 Lkw). Südlich der Belßstraße liegt die DTV wochentags bei 18.100 Kfz mit einem durchschnittlichen Lkw- Anteil von 5,52 % (1.000 Lkw). In der Belßstraße östlich Malteserstraße liegt die DTV wochentags bei 7.000 Kfz und einem Lkw-Anteil von 3,29 % (230 Lkw). Im Kamenzer Damm östlich Malteserstraße beträgt die DTV wochentags 13.400 Kfz. Der Lkw-Anteil liegt bei 4,33 % (580 Lkw). Der allgemeine Lkw-Anteil beträgt in der Regel stadtweit durchschnittlich ca. 5 % des gesamten Verkehrsaufkommens . Der Lkw-Anteil in den genannten Straßen ist in seiner Intensität folglich unauffällig. Alle genannten Straßen sind Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Die Malteserstraße und der Kamenzer Damm sind nach Maßgabe des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP) der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung ) zuzuordnen und die Belßstraße der Stufe IV (Netzergänzungsstraße). Straßen dieser Kategorien sind dafür vorgesehen, Schwerverkehr aufzunehmen, um in abzweigenden Wohnstraßen (Tempo 30-Zonen) den allgemeinen Fahrzeugverkehr zu reduzieren. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch bei einer Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen der Anliegerverkehr mit Lkw stets zu gewährleisten wäre und somit die Reduktionsmöglichkeit im Lichte vorstehender Belastungszahlen von vornherein als gering einzuschätzen ist. Die Haynauer Straße und das dortige Gewerbegebiet werden ausschließlich über die Belßstraße und den Kamenzer Damm erreicht. Die Malteserstraße südlich Friedrichsrodaer Straße ist ebenfalls überwiegend von Gewerbeansiedlungen geprägt. Es ist deshalb von einem prozentual hohen Anteil an Quell- und Zielverkehr mit Lkw’s in den genannten Straßen auszugehen. Frage 2: Sind dem Senat Beschwerden der Anlieger bekannt, wonach durch die Verkehrsbelastung und damit auch die verbundene Lärmbelastung ein erhebliches Problem darstellen, wenn ja, welche Konsequenzen zur Verbesserung der Situation wurden ergriffen bzw. sind geplant ? Antwort zu 2: In der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2013-2018 wurden fünf Anwohnerhinweise zur Malteserstraße abgegeben. Diese richteten sich gegen die Lärmentwicklung im Abschnitt zwischen dem Kamenzer Damm und der Belßstraße durch Lastkraftwagen , Fahrbahnschäden und zu schnelles Fahren. Dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf lag lediglich eine Beschwerde aus dem Sommer 2016 vor. Die Fragestellung in diesem Zusammenhang bezog sich auf den terminierten Baubeginn der beabsichtigten Straßenbaumaßnahme in der Malteserstraße. Bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt ein Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen für die Malteserstraße aus Lärmschutzgründen nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. Eine Beurteilung des Antrags auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen ist erst nach Vorlage des angeforderten Lärmschutzgutachtens möglich. In Folge der kurzfristig beabsichtigten Fahrbahnsanierung der Malteserstraße ist bereits eine Lärmreduzierung zu erwarten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 099 2 Frage 3: Wann ist mit einer Fahrbahnsanierung der Malteserstraße zu rechnen, gibt es inzwischen eine verkehrsrechtliche Anordnung hierzu der VLB, wenn nein, wie gedenkt der Senat das Verfahren zu beschleunigen? Antwort zu 3: Die Instandsetzung der Malteserstraße zwischen Kamenzer Damm und Belßstraße ist seit 2015 im Rahmen des Straßeninstandsetzungsprogramms durch den Bezirk vorgesehen. Der entsprechende Auftrag wurde im Sommer 2015 an die bauausführende Firma erteilt. Die VLB hat für den Bereich der Malteserstraße in Folge dessen den Antrag auf eine Baustellenanordnung nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine komplette Fahrbahnsanierung in der aktuellen Bearbeitung . Momentan werden die notwendigen Anpassungen an den Ampelanlagen durch den Antragsteller mit der Firma Alliander Stadtlicht terminlich abgestimmt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird im Anschluss, nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens , zeitnah erfolgen. Frage 4: Ist der Senat dabei zu prüfen, ob der Schwerlastverkehr in diesem genannten Bereich zurückgeführt werden könnte, wenn ja wie könnte eine alternative Routenführung aussehen, wenn nein warum nicht? Antwort zu 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen . Die in Rede stehenden Straßenkategorien sind auch für die Aufnahme von Schwerverkehren grundsätzlich vorgesehen. Alle benannten Straßen sind darüber hinaus straßenrechtlich für den allgemeinen Fahrzeugverkehr uneingeschränkt gewidmet. Für die Rückführung des Lkw-Verkehrs gibt es aktuell keine Notwendigkeit. Alternative Routenführungen würden gleichfalls schützenswerte Straßen mit Verkehr zusätzlich belasten. Frage 5: Welche Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Entlastung der betroffenen Anwohner in diesem Bereich könnte der Senat kurzfristig umsetzen (z.B. durch ein LKW-Fahrverbot in bestimmten Nacht- und Randzeiten )? Antwort zu 5: Für die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen bedarf es rechtlich einer zwingenden Notwendigkeit sowie einer qualifizierten Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 StVO. Diese existiert in den benannten Straßen nach vorliegender Datenlage aktuell nicht. Eine weiterreichende Prüfung verkehrsbeschränkender Maßnahmen für die Malteserstraße erfolgt nach Eingang des Lärmschutzgutachtens (s. Beantwortung zu 2., 3. Absatz) durch die VLB. Berlin, den 06. Oktober 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2016)