Drucksache 17 / 19 100 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 23. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2016) und Antwort Berliner Autobahnabschnitte ohne Lärmschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Streckenabschnitte von Autobahnen im Berliner Stadtgebiet sind bis heute ohne Lärmschutzwände (bitte Streckenabschnitt bezüglich Ort und Länge auflisten und angeben ob ein- oder beidseitig)? Frage 2: Welche Art der Nutzung befindet sich an diesen Autobahnabschnitten? Antwort zu 1 und 2: Eine detaillierte Auflistung aller Streckenabschnitte der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet , an denen bis heute keine Lärmschutzwände existieren , liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur aus Kartenbeständen entnommen und aufbereitet werden. Frage 3: An welchen Streckenabschnitten müssten nach heute geltendem Planungsrecht Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden? (bitte Streckenabschnitt bezüglich Ort und Länge auflisten) Antwort zu 3: An bestehenden Verkehrswegen sind Lärmsanierungsmaßnahmen freiwillige Leistungen des Straßenbaulastträgers ohne Rechtsanspruch. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat für das gesamte Autobahnnetz des Landes Berlin eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen, um unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen mögliche Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen zu können und zur Reduzierung der Lärmbelastungen beizutragen (s.a. Frage 7). Frage 4: Inwiefern hat der Senat diese Streckenabschnitte im Lärmaktionsplan berücksichtigt? Antwort zu 4: Der Lärmaktionsplan 2013 - 2018 nimmt unter Ziffer 5.7, Seite 74ff. Bezug auf das Lärmsanierungsprogramm der Autobahn und führt den bis zum Redaktionsschluss 2014 erreichten Bearbeitungsstand auf. Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der beabsichtigten Überarbeitung des Lärmaktionsplans 2018. Frage 5: Sollten diese Autobahnabschnitte keine Berücksichtigung gefunden haben, weshalb nicht? Antwort zu 5: Entfällt. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Schutz der lärmgeplagten Bürger*innen Vorrang vor dem Bau neuer Autobahnabschnitte haben sollte? Antwort zu 6: Beim Bau neuer Autobahnabschnitte werden Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt (Lärmvorsorge bei Neubau). Für bestehende Verkehrswege können Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (s.a. Antworten zu Frage 3 und 7). Diese werden aus anderen Mitteln finanziert als die Neubaumaßnahmen. Insofern besteht kein Zusammenhang zwischen der Finanzierung von Neubauten und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnabschnitten . Frage 7: Liegen inzwischen neue schalltechnische Untersuchungen für das gesamte Berliner Autobahnnetz vor, die laut Drucksache 17/ 10 021 für Ende 2012 angekündigt waren? Antwort zu 7: Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung für das gesamte Autobahnnetz liegen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 100 2 Frage 7.1: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind sie gekommen? Antwort zu 7.1: In Bereichen mit anliegender Wohnbebauung wurde die Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen geprüft. Für einen Musterabschnitt wurde eine Vorplanung beauftragt. In Abschnitten, in denen keine Lärmschutzwände errichtet werden können, können im Rahmen der Lärmsanierung passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen ) umgesetzt werden. Frage 7.2: Wie hoch sind die Lärmbelastungen nach diesen Untersuchungen getrennt nach Tag und Nacht an den einzelnen Autobahnabschnitten, mit welchen Streckenlängen ? Antwort zu 7.2: Eine detaillierte Auflistung aller Lärmbelastungen in den einzelnen Streckenabschnitten der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet zu Tages- oder Nachtzeiten liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur aus Karten- und Tabellenbeständen entnommen und aufbereitet werden. Die Informationen können den strategischen Lärmkarten des Umweltatlas auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entnommen werden (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laer mminderungsplanung/de/laermkarten/index.shtml). Frage 7.3: Wenn nein, wann ist mit solchen zu rechnen ? Antwort zu 7.3: Entfällt. Frage 8: Falls Sie noch nicht vorliegen, bis wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 8: Entfällt. Frage 9: Sind die Lärmsanierungsmaßnahmen an der A115 im Bereich Nikolassee abgeschlossen? Frage 11: Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Antwort zu 9 und 11: Nach 2012 sind keine weiteren Anträge auf Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen gestellt worden. Im Rahmen der geplanten bestandserhaltenden Erneuerungsmaßnahme zwischen der Anschlussstelle Spanische Allee und der Landesgrenze Berlin-Brandenburg werden jedoch derzeit umfassende Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen für weitere Lärmsanierungsmaßnahmen gemäß dem Vorschriftenwerk für Bundesfernstraßen durchgeführt und mit dem Bundesministerium für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung abgestimmt. Es werden u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen, wie beispielsweise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen , und der Einsatz von anderen lärmmindernden Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brückenbauwerken - lärmarme Fahrbahnübergänge), untersucht. Möglichen verbleibenden Pegelüberschreitungen ist mit passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen eines Entschädigungsverfahrens abzuhelfen. Die Baumaßnahmen der grundhaften Erneuerung der Strecke im o.g. Bereich werden nach Abschluss der Baumaßnahme Kreuzungsbauwerk Zehlendorf voraussichtlich ab 2018 beginnen. Frage 10: Wenn ja, wie hoch waren die Kosten? Antwort zu 10: Für die angebotenen passiven Schallschutzmaßnahmen wurden bisher ca. 30.000 € aufgewendet Berlin, den 6. Oktober 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2016)