Drucksache 17 / 19 102 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 21. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. September 2016) und Antwort Eingang, Verteilung und Verbleib der Hochschulpaktmittel für die Jahre 2013 - 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Land Berlin hat im Rahmen des Hochschulpakts 2020 in den Jahren 2013, 2014 und 2015 Zuweisungen vom Bund erhalten. 1. Wie viele Mittel sind in den genannten Jahren jeweils tatsächlich eingegangen? Zu 1.: Das Land Berlin erhielt folgende Bundesmittel im Rahmen des Hochschulpaktes 2020, Artikel 1 („Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger“): Jahr Bundesmittel in Euro 2013 148.385.546 2014 137.150.302 2015 136.232.543 2. Wie wurden die eingegangenen Mittel in den genannten Jahren direkt auf die Hochschulen und auf sonstige Institutionen verteilt [Bitte nach Jahr und nach Empfängerinstitution aufschlüsseln!]? Welches waren jeweils die Berechnungsgrundlagen sowie die Rechtsgrundlage (Vertrag, Gesetz, Verordnung, Programm o.ä.)? Gab es in den genannten Jahren weitere Zuwendungs-/Zahlungsempfänger *innen von Hochschulpaktmitteln, die über den Landeshaushalt ausgehändigt wurden? Zu 2.: Der größte Teil der Hochschulpaktmittel wurde als konsumtiver Zuschuss über die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung gemäß Hochschulvertrag an die Hochschulen bzw. gemäß Charité-Vertrag an die Charité - Universitätsmedizin Berlin zugewiesen. Des Weiteren wurden Bundesmittel zur Gesamtfinanzierung der Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre verwendet. Die Mittelaufteilung auf die beteiligten Hochschulen ist in der „Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitätsoffensive für die Lehre“1 festgelegt. Darüber hinaus haben die Hochschulen gesonderte Mittel zum zielgerichteten Aufbau von Studienplätzen erhalten, zum Beispiel für das Jahr 2013 die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin für die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst. Die konfessionellen Hochschulen erhielten Mittel zur Ausfinanzierung der Studienplätze, die im Rahmen des Masterplans Lehre (2008 bis 2011) aufgebaut wurden. Dies betrifft an der Evangelischen Hochschule Berlin den Studiengang Kindheitspädagogik und an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin den Studiengang Soziale Gerontologie. Die Abrechnung folgt den Grundsätzen der Erstattungsverordnungen für die beiden Hochschulen . Die Mittel des Hochschulpaktes sind ausschließlich für Zuschüsse an die Hochschulen vorgesehen (Kapitel 1070/Titel 68559). Andere Zahlungsempfängerinnen und -empfänger gibt es nicht. Die Zuschüsse an die Hochschulen aus Bundesmitteln des Hochschulpaktes 2020 (Artikel 1) im Zeitraum 2013 bis 2015 (in Euro) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen : 1 Die Vereinbarung ist abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/wissenschaftspolitik/fina nzierung/. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 102 2 Hochschule 2013 2014 2015 Freie Universität Berlin 28.006.088 36.422.913 37.356.335 Humboldt-Universität zu Berlin 21.002.960 28.058.845 36.735.476 Technische Universität Berlin 25.081.171 33.198.376 37.627.738 Charité - Universitätsmedizin Berlin 11.430.342 11.607.669 10.972.379 Beuth-Hochschule für Technik Berlin 9.802.843 14.716.775 15.299.224 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 12.369.103 13.167.543 13.702.733 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 6.465.991 8.411.343 7.637.693 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 2.361.872 2.695.445 2.692.196 Universität der Künste 5.604.584 7.117.278 8.265.002 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) 676.199 1.071.925 1.268.806 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 751.423 1.491.331 1.426.221 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin 490.136 942.245 987.156 Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin 346.800 272.000 272.000 Evangelische Hochschule Berlin 483.400 316.737 385.860 Summe 124.872.912 159.490.425 174.628.819 3. Wie viel Geld wurde aus den Zuweisungen des Bundes in den genannten Jahren nicht an Hochschulen verteilt und was ist mit diesen Geldern geschehen? Zu 3.: Die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 sind zweckgebunden und können somit nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Mittel sind jährlich übertragbar . Verbliebene Restmittel stehen für die Folgejahre zur Verfügung. In den Bestand des Jahres 2013 gingen Restmittel in Höhe von 43.304.080 Euro ein; zum Ende des Jahres 2015 bestanden Restmittel in Höhe von 6.080.314 Euro. Berlin, den 05. Oktober 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Okt. 2016)