Drucksache 17 / 19 104 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 23. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. September 2016) und Antwort Fortbildungen für Lehrkräfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es eine Verpflichtung für Lehrkräfte oder Schulleitungen zur Belegung von Fortbildungsveranstaltungen und falls ja, in welchem Umfang und zu welchen Themen? Zu 1.: Es gibt eine generelle Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte gemäß § 67 (6) Schulgesetz und § 17 Lehrkräftebildungsgesetz. Diese Verpflichtung ist nicht quantifiziert. 2. Welche Rolle spielen Multiplikatoren im Zusammenhang mit den Fortbildungen? Zu 2.: Die Schulberaterinnen und Schulberater (Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) der Regionalen Fortbildung bieten bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen für die Fächer und zu übergreifenden Themen an. 3. Welche Fortbildungen werden zum neuen Rahmenlehrplan angeboten? Zu 3.: Zur Implementierung des neuen Rahmenlehrplans 1-10 werden Fortbildungen in den Fächern, zu den Basiscurricula Sprach- und Medienbildung und zu den übergreifenden Themen angeboten. Diese Fortbildungsveranstaltungen finden in verschiedenen Formaten (schulinterne Veranstaltungen, regionale und schulische Fortbildungen , Regionalkonferenzen, Fachtagungen und Beratungen ) statt. 4. Trifft es zu, dass für die nächste Zeit ausschließlich Angebote zum neuen Rahmenlehrplan unterbreitet werden und falls ja, wie lange und welche Inhalte müssen deshalb zurückgestellt werden? Zu 4.: Nein. Berlin, den 06. Oktober 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2016)