Drucksache 17 / 19 108 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 28. September 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Oktober 2016) und Antwort Wie sozial ist das Sozialticket? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist bei der geplanten Tariferhöhung des VBB eine erneute Erhöhung des Berlin Ticket S (Sozialticket) von derzeit 36 Euro im Gespräch? Zu 1.: Eine Erhöhung des Berlin-Ticket S Preises ist bei der zum 01.01.2017 geplanten Tariferhöhung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) nicht vorgesehen. 2. Falls Ja, soll die geplante Erhöhung unterhalb von 40 Euro oder oberhalb von 40 Euro liegen? Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Inwieweit stellt der Senat sicher, dass die geplanten Erhöhungen insgesamt sozialverträglich sind? Zu 3.: Die Tarife werden von den Verkehrsunternehmen in eigener unternehmerischer Verantwortung gestaltet . Unbeschadet dieser Zuständigkeit setzt sich der Senat gegenüber den Verkehrsunternehmen für eine Ausgestaltung der Tarife ein, die den Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht und weiter erhöht . So hat sich der Senat im Rahmen der aktuellen Festlegungen zu den Tarifmaßnahmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) zum 01.01.2017 z.B. dafür eingesetzt, dass die Zeitkarten für das Berliner Stadtgebiet (Berlin AB) preisstabil bleiben. 4. Hält es der Senat für sinnvoll, neben dem Berlin Ticket S auch ermäßigte Einzelfahrscheine für berlinpass- Inhaber_innen anzubieten? Zu 4.: Auf die Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage 17/14025 vom 17. Juni 2014, Ziffer 2 bis 4, wird verwiesen. Es ist nicht vorgesehen, eine Angebotserweiterung auf ermäßigte Einzelfahrscheine einzuführen. Die ggf. für den Erwerb ermäßigter Einzelfahrscheine möglichen Anspruchsberechtigten haben ab dem 01.01.2017 in den Regelbedarfen in Abteilung 07 – Verkehr – einen monatlichen Betrag in Höhe von 29,61 € für die Nutzung fremder Verkehrsdienstleistungen ausgewiesen, so dass der Bedarf an einer Ermäßigung de facto erst ab 11 Fahrten im Monat besteht. Berlin, den 13. Oktober 2016 In Vertretung Henner B u n d e .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2016)