Drucksache 17 / 19 109 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 04. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Oktober 2016) und Antwort Förderung von Hundeauslaufgebieten in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche formalen Voraussetzungen und welche Unterlagen müssen von gemeinnützigen Vereinen erfüllt bzw. beigebracht werden, um die im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen in den Bezirken abrufen zu können (es wird um eine detaillierte Darstellung des Beantragungsverfahrens für Vereine gebeten)? Antwort zu 1: Die formalen Voraussetzungen ergeben sich aus der verbindlichen Erläuterung für Titel 68406 im Kapitel 1220: „Die Mittel stehen gemeinnützigen Vereinen zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen in einer Höhe von maximal 7.500 Euro pro Verein zur Verfügung.“ sowie aus den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung. Im Hinblick auf die Bewirtschaftung des der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugeordneten neuen Titels wurde festgelegt, dass den für die in ihrem Fachvermögen befindlichen Flächen verantwortlichen Bezirksämtern zur eigenständigen Verwendung auf entsprechenden Antrag Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Gemeinnützige Vereine können im jeweiligen Bezirk einmalig Zuschüsse bis zu einer Höhe von max. 7.500 € pro Verein beantragen . Zur transparenten und einheitlichen Umsetzung des Beantragungsverfahrens wurden allen Bezirken folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Eine Information zum Verfahren, ein Muster für ein Anschreiben des Bezirks, ein Formblatt für die Beantragung (Inhalte: I. Allgemeines , II. Kurze Maßnahmenbeschreibung, III. Kostenübersicht , IV. Kurzbericht) sowie ein Muster für einen Kurzbericht zu den Ergebnissen (siehe Anlagen). Frage 2: In welchem Umfang wurden diese Mittel bisher bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragt (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Bezirken gebeten)? Antwort zu 2: Zurzeit liegen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vier Anträge aus dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin in Höhe von insgesamt 22.753,03 EUR vor. Frage 3: In welchem Umfang wurden die entsprechenden Mittel durch den Senat bereits bewilligt? Antwort zu 3: Für drei der vier vorliegenden Anträge wurden die Mittel vollständig bewilligt und bereits zur Verfügung gestellt. Entsprechend soll mit dem vierten zurzeit noch im Geschäftsgang befindlichen Antrag auf Mittel für Zuschüsse in Höhe von 7.500 EUR verfahren werden. Berlin, den 14. Oktober 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2016) Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen Information Beantragung von Haushaltsmitteln für Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen in einer Höhe von maximal 7.500 Euro pro Verein. Unterstützung der Bezirke durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Doppelhaushaltes 2016/17 wurde für SenStadtUm ein neuer Titel für Zuschüsse an soziale oder andere Einrichtungen eingerichtet. Verbindliche Erläuterung für Titel 68406 im Kapitel 1220: „Die Mittel stehen gemeinnützigen Vereinen zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen in einer Höhe von maximal 7.500 Euro pro Verein zur Verfügung.“ Für Zuschüsse an gemeinnützige Vereine können die Bezirke bei SenStadtUm I C die Übertragung von Haushaltsmitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung bis zu einer Höhe von max. 7.500 € pro Verein beantragen. Die für 2016 und 2017 verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 45.000 € werden den Bezirken für eigenständig umzusetzende Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Wichtige Hinweise 1. Zu innerbezirklichen Abstimmungen: Bei der Nutzung öffentlicher Flächen sollen die Planung und Bereitstellung von sozialer und grüner Infrastruktur in Bezug auf die Herausforderungen der wachsenden Stadt Berlin besonders berücksichtigt werden. Um Synergien zu ermöglichen und Zielkonflikte zu vermeiden, ist bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen eine inhaltliche Abstimmung mit den beteiligten zuständigen bezirklichen Fachämtern, insbesondere mit den Stadtentwicklungsämtern, Straßen- und Grünflächenämtern sowie Umwelt- und Naturschutzämtern vorzunehmen und im beigefügten Formblatt nachzuweisen. 2. Zur Vorgehensweise und Antragstellung: Vereinbarungen mit den Vertragspartnern sind von den Bezirken eigenständig und je nach bezirksspezifischer Ausgangssituation und Bedarfslage zu konzipieren und umzusetzen – unter Berücksichtigung der durch die verbindliche Erläuterung zum Haushaltstitel vorgegebenen Kriterien. Die Bestimmungen der LHO sind einzuhalten. Die Antragstellung mit Anschreiben und Formblatt (siehe Anlagen) ist an SenStadtUm I C zu richten. Die Ergebnisse sind nach Abschluss des Haushaltsjahres in einem Kurzbericht (siehe Anlage) zu dokumentieren. 3 Anlagen: Muster Anschreiben, Formblatt Antrag, Muster Kurzbericht Ansprechpartner bei SenStadtUm: Klaus Wichert, I C, Tel. 9025-1256, Fax: 9025-1058 E-Mail: klaus.wichert@senstadtum.berlin.de Henning Schahin, I C 213, Tel. 9025-1477, Fax: 9025-1058 E-Mail: henning.schahin@senstadtum.berlin.de Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen Muster für Anschreiben des Bezirks Dem Antrag zur Übertragung von Haushaltsmitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung ist ein Anschreiben beizufügen, das von einer Person mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht (befugt Verträge zu schließen bzw. zu unterzeichnen) unterschrieben sein muss. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt I C Herrn Wichert Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen hier: Antrag zur Übertragung von Haushaltsmitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung Anlage: Formblatt Antrag Hiermit beantragen wir für den Bezirk 0T eine Summe von Euro Höhe der beantragten Mittel, max. 7.500,00 Euro zur auftragsweisen Bewirtschaftung für Zuschüsse an einen gemeinnützigen Verein zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf (einer) ihm vom Bezirk 0T zu diesem Zweck überlassenen Fläche(n). Eine Beschreibung und Kostenübersicht ist dem beigefügten Formblatt zu entnehmen. Ansprechpartner im Bezirk für das Projekt: Inhaltlich: Name, Stellenzeichen Telefonnummer E-Mail-Adresse Haushalttechnisch: Name, Stellenzeichen Telefonnummer E-Mail-Adresse Kennziffer der Bewirtschaftungsstelle: Unterschrift Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen Formblatt Antrag zur Übertragung von Haushaltsmitteln zur auftragsweisen Bewirtschaftung für Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen in einer Höhe von maximal 7.500 Euro pro Verein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm I C) I. Allgemeines 1. Antragstellende Stelle: BA ............................................................................ von Berlin 2. Bezeichnung der geplanten Maßnahme/n 3. Erwartetes Ergebnis (kurz- / mittelfristig): 4. Ansprechpartner/in im BA : Projektverantwortliche/r: .................................................................... Stellenzeichen ........... Tel. .............................. Fax: ................................ E-Mail: ......................................................... haushaltsrechtliche/r Ansprechpartner/in: ............................................................................ Stellenzeichen ........... Tel.: ............................. Fax: ................................ E-Mail: ......................................................... Kennziffer der Bewirtschaftungsstelle: ................................................................................. ............................................ ............................................. Unterschrift Projektverantwortliche/r Datum, Stempel / Siegel BA II. Kurze Maßnahmenbeschreibung Inhaltliche Abstimmung mit anderen Fachämtern des Bezirks ist erfolgt am: mit: III. Kostenübersicht Maßnahme/n Kosten in € (inkl. MwSt) gesamt: ___________ (max. 7.500 € pro Verein) IV. Kurzbericht Die Ergebnisse sind in einem Kurzbericht (max. 2 Seiten) entsprechend des beigefügten Musters darzustellen und SenStadtUm I C bis spätestens Ende Januar des Folgejahres zu übermitteln. Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen Muster für Kurzbericht zu den Ergebnissen Zuschüsse an gemeinnützige Vereine zur Einrichtung und Unterhaltung von Hundeauslaufplätzen auf ihnen von den Bezirken zu diesem Zweck überlassenen Flächen in einer Höhe von maximal 7.500 Euro pro Verein Kurzbericht zu den Ergebnissen Bezirk: ......................... Maßnahme/n: ............................ 1. Welche Ergebnisse wurden erzielt? .............................................. 2. Welche wesentlichen Akteure wurden beteiligt? (innerhalb/außerhalb der Verwaltung) .............................................. 3. Inwiefern haben die mit den Maßnahmen und den Ergebnissen verbundenen Arbeitsprozesse in geeigneter Weise den Aspekt der Partizipation sowie den Aspekt der Nachhaltigkeit (Verstetigung) berücksichtigt? .............................................. 4. Inwiefern wirken sich die erzielten Ergebnisse auf die Herausforderungen der wachsenden Stadt Berlin aus? .............................................. 5. Wie sehen die weiteren Schritte aus? .............................................. 6. Lassen sich aus den Ergebnissen und/oder der Vorgehensweise Empfehlungen an andere Bezirke ableiten? .............................................. 7. Gibt es Hinweise zu wünschenswerten inhaltlichen Modifizierungen der vorgegebenen Mittelverwendung? .............................................. S17-19109 s1719109_Anl_1 s1719109_Anl_2 s1719109_Anl_3 s1719109_Anl_4