Drucksache 17 / 19 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 06. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2016) und Antwort Soloselbstständige Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Insolvenzen von Soloselbstständigen gab es in den Jahren 2011 - 2016 (bitte nach Jahren auflisten)? Zu 1.: Die nachfolgende Tabelle enthält auf Grundlage des Mikrozensus des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg Daten zu Soloselbstständigen (selbstständig ohne Beschäftigte, für 2016 liegen noch keine Angaben vor): Ergebnisse des Mikrozensus 2011 2012 2013 2014 2015 Erwerbstätige Selbstständige ohne Beschäftigte 189,8 201,9 195,9 199,3 200,5 ___ *jeweils am Hauptwohnsitz Gruppe* Jahr in 1000 Daten zu Insolvenzen von Soloselbstständigen werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht ausgewiesen. 2. Welche sachlichen Gründe führten zu den finanziellen Schwierigkeiten der Unternehmen? Zu 2.: Angaben zu den sachlichen Gründen, die Insolvenzen von Soloselbständigen in Berlin auslösen, liegen dem Senat nicht vor. Grundlegende Hinweise zu Soloselbstständigen enthält die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) erstellte und im Mai 2016 veröffentlichte Studie „Solo-Selbständige in Deutschland - Strukturen und Erwerbsverläufe“. 3. Welche sozialen Absicherungen stehen für Soloselbstständige zur Verfügung, sollten sie ihr Unternehmen aufgeben müssen? Zu 3.: Im Insolvenzfall und der damit verbundenen "Akuthilfe" steht das Instrument "Arbeitslosenversicherung " im Fokus. Personen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Std. wöchentlich aufnehmen und ausüben, können gemäß § 28a SGB III ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung begründen und sich so gegen Arbeitslosigkeit versichern. Voraussetzung für diese freiwillige Arbeitslosenversicherung ist, dass die antragstellende Person innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben muss. Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die antragstellende Person unmittelbar vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte. Anderenfalls greift die Grundsicherung auf Basis des SGB II. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 112 2 4. Welche statistischen Zahlen liegen dem Senat über Altersarmut von Soloselbstständigen vor? Zu 4.: Die nachfolgende Tabelle enthält auf Grundlage des Mikrozensus des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg Angaben zur Armutsgefährdung von älteren Soloselbstständigen: Ergebnisse des Mikrozensus 2011 2012 2013 2014 2015 Soloselbständige² 65 Jahre und älter 8,5 10,4 11,1 9,3 8,8 ___ Jahr % Gruppe Armutsgefährdungsquote 1 älterer Soloselbstständiger in Berlin 2011 bis 2015 nach Landesmaßstab 2) Erwerbstätige Selbstständige ohne Beschäftigte bzw. Nichterwerbstätige mit Tätigkeit als Selbständiger ohne Beschäftigte in der letzten Tätigkeit 1) Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. 5. Sieht der Senat Veranlassung, Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut bei Soloselbstständigen zur ergreifen, wenn ja welche? Zu 5.: Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut sind ein primär bundespolitisches Thema. Die Bundesregierung hat mit dem Dialogprozess Arbeit 4.0 eine teils öffentliche, teils fachliche Debatte über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft gestartet, der Ende 2016 mit der Veröffentlichung eines Weißbuches abgeschlossen werden soll. In diesem Kontext wird auch das Thema „Soloselbstständige “ thematisiert. Berlin, den 19. Oktober 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2016)