Drucksache 17 / 19 113 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 06. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2016) und Antwort Spreepark und Eierhäuschen – wie ist der Sachstand? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was genau ist der Inhalt des Vertrages zur Nutzungsübertragung des Spreeparks an die Grün Berlin GmbH, wo kann man ihn einsehen? Antwort zu 1: Der Nutzungsvertrag zwischen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der Grün Berlin GmbH regelt die Zuständigkeit, Bewirtschaftung und Entwicklung der Flächen des Spreeparks, einschließlich des Eierhäuschens. Frage 2: Gibt es inzwischen ein abgestimmtes Nutzungskonzept für den Spreepark bzw. für das Eierhäuschen , wo kann man dieses einsehen? Antwort zu 2: Für das Areal des ehemaligen Vergnügungsparks und des Eierhäuschens liegen noch keine abgestimmten Nutzungskonzepte vor. Frage 3: Wie ist der Sachstand des Mittelabflusses der zur Verfügung gestellten 10 Mio. € aus GRW-Mitteln? Antwort zu 3: Es stehen keine GRW-Mittel zur Verfügung , da bisher kein GRW-Antrag gestellt worden ist. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden 2016 bisher abgeschlossen ? Antwort zu 4: Bisherige Maßnahmen umfassen u.a. die Grundlagenermittlung, die Durchführung von Sicherungs - und Herrichtungsmaßnahmen, die Durchführung eines VOF-Verfahrens zur Entwicklung eines Nutzungskonzepts und Masterplans, sowie eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit. Frage 5: Welche Maßnahmen stehen 2017 an? Antwort zu 5: 2017 erfolgen u.a. die Fortsetzung der Beteiligung der Öffentlichkeit, die Entwicklung eines Nutzungskonzepts und Masterplans, weitere Arbeiten zur Grundlagenermittlung sowie Sicherungs- und Herrichtungsmaßnahmen . Frage 6: Gibt es einen Bauablaufplan zur Sanierung des Eierhäuschens, wenn ja, welche Meilensteine enthält dieser? Antwort zu 6: - Planung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis 1. Quartal 2017 - Bauausführung bis 2. Quartal 2018 Frage 7: Wann wurde durch wen die letzte denkmalschutzrechtliche Begutachtung des Eierhäuschens durchgeführt , welches Ergebnis hatte diese? Antwort zu 7: Für das Eierhäuschen wird seit August 2015 eine restauratorische Bestandserfassung & Bauforschung durchgeführt. Hierzu finden regelmäßig Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und bei Bedarf mit dem Landesdenkmalamt statt. Frage 8: Wann wurde die letzte naturschutzrechtliche Begutachtung bzw. Kartierung des gesamten Spreeparkgeländes durchgeführt, zu welchen Ergebnissen kamen die Gutachter, wo kann man dies nachlesen? Antwort zu 8: Die letzte naturschutzrechtliche Begutachtung des Spreeparkgeländes fand im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan 9-7 (Spreepark ) für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 2002/2003 statt. Die Unterlagen zur UVS liegen bei der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanung im Bezirk vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 113 2 Frage 9: Welche sonstigen Mittel (außer GRW) stehen zur Sanierung des Eierhäuschens und zur Schaffung der nötigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Nutzungskonzepts zur Verfügung? Antwort zu 9: Es stehen derzeit keine GRW-Mittel zur Verfügung. Derzeitige Maßnahmen werden ausschließlich durch SIWA-Mittel (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) finanziert. Ein GRW-Antrag ist bisher nicht gestellt worden. Berlin, den 18. Oktober 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2016)