Drucksache 17 / 19 119 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Alessa Berkenkamp (GRÜNE) vom 11. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2016) und Antwort Nachhaltigkeit sichtbar machen für alle gefördert und gefordert? Ein vergleichbarer Einblick in Wirtschaftspraktiken der Landesunternehmen, Landesbeteiligungen und Anstalten öffentlichen Rechts gefördert Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage hat der Senat in den letzten fünf Jahren einzelne Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie Körperschaften öffentlichen Rechts wie u.a. die Messe Berlin GmbH, die Gewobag Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin oder die Charité aufgefordert, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes zu diskutieren ? a) Warum ist dies im Fall von der Berliner Wasserbetriebe , die Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung , des IT-Dienstleistungszentrum Berlin oder der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht geschehen? Zu 1.: Wie bereits in den Antworten zu den Schriftlichen Anfragen 17/ 18 997 (Antwort 3) und 17/ 19 045 (Antwort 4 + 5) dargestellt, entscheiden die Landesunternehmen selbständig, ob sie eine nachhaltige Berichterstattung vornehmen. Das Instrument der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bei den bedeutenden Beteiligungsunternehmen bekannt und teilweise bereits etabliert. Die freiwillige Erstellung bzw. Nichterstellung durch die größeren Unternehmen dürfte unter Gesichtspunkten der Öffentlichkeitsarbeit sowie Kosten-/Nutzenabwägung erfolgen. Zu berücksichtigen ist, dass für die Landesunternehmen im Unterschied zu privaten Wirtschaftsunternehmen die Wahrnehmung sozialer Verantwortung Teil des jeweiligen Unternehmenszwecks und oftmals bereits in den Unternehmenssatzungen festgeschrieben ist. Im Rahmen der jährlichen Zielbilder des Landes Berlin für die Beteiligungsunternehmen , der Wirtschaftspläne der Beteiligungsunternehmen sowie bei der Prüfung von Einzelvorhaben werden regelmäßig Aspekte der sozialen Verantwortung , einschließlich Umwelt- und Arbeitnehmerinnenbzw . Arbeitnehmerbelange, herangezogen und berücksichtigt . Insoweit erscheinen zusätzliche ggf. kostenintensive Berichterstattungen und Zertifizierungen (i.S.e. „Greenwashing“) nicht zwingend. In die Berichterstattung des Landes Berlin zu Nachhaltigkeits- und Diversity- Themen sind die Landesunternehmen regelmäßig einbezogen (z.B. Auszubildendenzahlen, Frauenquoten im Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes , Ausbildungsbericht und Beteiligungsbericht ). Ungeachtet dessen sind die bedeutenden Landesunternehmen , die derzeit noch keine Nachhaltigkeitsberichterstattung vornehmen, aufgefordert worden, eine mögliche Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Aufsichtsrat zu diskutieren. Hingewiesen wurde dabei auf die Möglichkeit zur Orientierung am Nachhaltigkeitskodex des Deutschen Rats für nachhaltige Entwicklung. Die Berliner Wasserbetriebe AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) erstellen bereits einen Nachhaltigkeitsbericht (Bericht für 2-Jahreszeitraum, letzter Bericht 2014). Kleinere Beteiligungen wurden nicht einbezogen. Gleiches gilt für Minderheitsbeteiligungen, die aufgrund ihres Sitzes dem Corporate Governance Kodex des Landes Brandenburg unterliegen, insbesondere die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. 2. In der Antwort auf die Drucksache 17 / 19 045 wurde festgehalten: Landesunternehmen kommt „eine besondere Verantwortung zu, nachhaltig zu wirtschaften“ (Antwort 4+5). Da diskursiv gelebte Vorreiterrollen spillover Effekte induzieren können, stellt sich die Frage, warum wurden nicht alle Unternehmen mit Landesbeteiligung und Körperschaften aufgefordert, ökologisch nachhaltiges und faires Wirtschaften sichtbar zu machen? Zu 2.: Die Aufforderung zur Diskussion der Etablierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung richtete sich insbesondere an große und bedeutende Beteiligungsunter- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 19 119 2 nehmen. Bei kleineren Beteiligungen ist abzuwägen. Eine Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit kann – relativ gesehen – eine überproportionale Kostensteigerung mit sich bringen, die den wirtschaftlich vertretbaren Rahmen verlässt . 3. Anerkennend, dass ein „Vergleich, welches Unternehmen ökologisch nachhaltiger und sozial gerechter wirtschaftet, [...] auf Basis der vorliegenden Nachhaltigkeitsberichte nicht möglich“ (ebd., Antwort 3) ist, hat sich der Senat in den letzten fünf Jahren damit beschäftigt, welche Berichtssysteme Nachhaltigkeitspraktiken transparent und auf den ersten Blick vergleichbar machen? a) Falls ja, hat der Senat in diesem Zusammenhang die Vor- und Nachteile einer Gemeinwohl-Bilanz diskutiert wie dies zum Beispiel im Rathaus Stuttgart erörtert oder für baden-württembergische Landesunternehmen diskutiert wird? Zu 3.: Der Senat geht davon aus, dass sich alle Landesunternehmen – gemäß ihrem am Gemeinwohl orientierten und nicht nach landesrechtlich reguliertem Gesellschaftszweck - ökologisch nachhaltig und sozial gerecht ausrichten. Transparenz stellen die Zielbilder, der Beteiligungsbericht und – im Verhältnis zum Abgeordnetenhaus – die Kontrolle des Unterausschusses Beteiligungsmanagement des Hauptausschusses sicher. 4. Welche Formen des Austausches und der externen Expertise wurde in den letzten fünf Jahren den Unternehmen mit Landesbeteiligung und Körperschaften öffentlichen Rechtes angeboten, um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu diskutieren und umzusetzen? a) Wie wurde dieses Angebot angenommen? Zu 4.: Die Geschäftsleitungen führen die operativen Geschäfte der Beteiligungsunternehmen in eigener Verantwortung . Dazu gehört vielfach auch die Einholung externer Expertise. Eine Detailberatung durch den Senat findet i.d.R. nicht statt. 5. Welche Förderung, Fördermittel und -programme gab es in den vergangenen fünf Jahren für Unternehmen mit Landesbeteiligung und Körperschaften öffentlichen Rechts zur Unterstützung dieser bei der Entscheidung für eine Berichtssystematik und der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten ? a) In welcher Höhe haben welche Unternehmen mit Landesbeteiligung oder Körperschaften öffentlichen Rechts diese Fördermittel oder Programme in Anspruch genommen? Bitte gesondert nach Programm/Fördermittel, Jahr und Unternehmen auflisten. Zu 5.: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gab es keine Förderung oder Fördermittel für die Nachhaltigkeitsberichterstattung . Berlin, den 26. Oktober 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2016)