Drucksache 17 / 15 560 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 16. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und Antwort STEP Wohnen in Pankow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachver- hallte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Pankow um eine Stellung- nahme zu den Fragen 2, 5 bis 17 und 19 gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermit- telt wurde. Frage 1: Wie sind die zeitlichen Angaben zur Realisie- rungseinschätzung im „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ bei den einzelnen Projekten zu verstehen? Handelt es sich um Daten für Spatenstiche, B-Plan- Aufstellung/Festsetzung, erteilte Baugenehmigungen, Bezugsfertigkeit von Wohnungen oder ganz andere Kate- gorien? Antwort zu 1.: Die Realisierungseinschätzungen des Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2025 sind grobe Einschätzungen, in welchen Zeiträumen mit der Fertig- stellung der einzelnen Projekte im Sinne der Bezugsfer- tigkeit zu rechnen ist. Die Einschätzungen stellen den Kenntnisstand während der Erstellung des StEP Wohnen 2025 dar. 2. Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 2.: Der Bezirk hat dazu folgendes mitge- teilt: Die Mitteilung der Planungsabsicht nach § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) erfolgte am 22.01.2015. Eine Zeitplanung kann derzeit nicht er- stellt werden, weil eine Klärung darüber, ob der Planung übergeordnete Interessen des Landes entgegenstehen, noch aussteht. Frage 3: Welches Wohnungsbaupotenzial hat der Standort „ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“, wenn dort auf die Errichtung eines Shoppingcenters und eines Möbelmarktes zugunsten eines Wohnquartiers mit ent- sprechender Infrastruktur verzichtet wird? Antwort zu 3.: Der Standort „ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“ ist generell sehr gut für Wohnungsbau geeignet. Im Werkstattverfahren wurden für die westliche Teilfläche des Geländes bis zu 1.000 Wohneinheiten (WE) ermittelt. Bei Verzicht auf die Errichtung eines Einkaufszentrums könnten rein rechnerisch (100 WE/ha) weitere 700 Wohnungen auf dem Gelände errichtet wer- den. Die Planungsvariante ohne Möbelmarkt ist bisher nicht in Betracht gezogen worden, da der Standort an der Prenzlauer Promenade als Fachmarktagglomeration im vom Senat beschlossenen Fachmarktkonzept Berlin auf- genommen wurde. Bei Inanspruchnahme auch dieser Fläche wären überschlägig errechnet weitere 900 Woh- nungen möglich. Frage 4: Welche Infrastruktureinrichtungen sind am Standort „ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“ erforderlich , insbesondere, wenn das Maximum an Wohnungen gemäß Frage 3. errichtet würde? Antwort zu 4.: Die Bedarfe der erforderlichen Infra- struktureinrichtungen werden nach Kenngrößen ermittelt und erfassen zusätzliche Bedarfe aus der Umgebung. Daher wurde im Werkstattverfahren vom Bezirksamt Pankow - ausgehend von 1.500 Wohnungen - der Bedarf einer Grund- und einer Oberschule mit den entsprechen- den Schulsportanlagen und zweier Kindertagesstätten genannt. Zusätzlich strebt das Bezirksamt Pankow die Errichtung einer Jugendfreizeitstätte, Einrichtungen für Senioren sowie eines kooperativen Standorts des Amtes für Weiterbildung und Kultur für außerschulische Bildung an. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 560 2 Zu den Fragen 5 bis 17 hat der Bezirk Stellungnahmen abgegeben, die im Folgenden wiedergegeben werden. Sofern dabei Abweichungen zu Zielen des Senats gege- ben sind, wurde vom Senat entsprechend darauf hinge- wiesen. Frage 5: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „Blankenburger Pflasterweg/Ost“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 5.: Für die landeseigenen Flächen östlich der Heinersdorfer Straße und nördlich und südlich des Blankenburger Pflasterwegs beabsichtigt der Liegen- schaftsfonds Berlin, gemeinsam mit dem Bezirk Pankow in Kürze eine Machbarkeitsstudie zur vorrangigen An- siedlung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Flächen für Gewerbe- und Wohnnutzung in Auftrag zu geben. Die Planungsziele für die Machbarkeitskeitsstudie hat das Bezirksamt Pankow mit Bezirksamtsvorlage in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen: „Für die landeseigenen Flächen östlich der Heinersdorfer Straße und nördlich und südlich des Blankenburger Pflasterwegs soll für die vom Liegenschaftsfonds Berlin beabsichtigte Machbarkeitsstudie folgende Nutzungs- struktur untersucht werden: Vorrangig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Flächen für Gewerbe- und Wohnnutzung… Auf Grund der Lage und der Eigentumssituation eig- nen sich diese Flächen für die Errichtung von zwei drin- gend erforderlichen Schulstandorten (eine dreizügige Grundschule und eine Oberschule) und Sportflächen mit einem Flächenbedarf von ca. 2 ha. Weiterhin besteht Bedarf an einer Jugendfreizeiteinrichtung mit einer Fläche von ca. 2.000 m²… Eine zu entwickelnde und planungsrechtlich zu si- chernde anteilige Fläche für eine Gewerbenutzung muss mit der geplanten Gemeinbedarfsnutzung, einer geplanten Wohnnutzung und mit den bereits vorhandenen reinen Wohngebieten in der Nachbarschaft verträglich sein.“ Für eine zukünftige Nutzung muss grundsätzlich neu- es Baurecht geschaffen werden, der Bereich befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Bauge- setzbuch (BauGB). Mit der Fertigstellung der städtebaulichen Studie wird zum Oktober 2015 gerechnet. Im Anschluss wird, auch in Auswertung des bezirklichen Wohnbaukonzeptes, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entschieden. Ein Termin kann noch nicht benannt werden. Frage 6: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „Blankenburger Pflasterweg/West“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 6.: Siehe Antwort zu 5. Frage 7: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „Buch – Am Sandhaus“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 7.: Der Bezirk Pankow beauftragt zurzeit ein bezirkliches Wohnbaukonzept, in dessen Ergebnis (Dezember 2015) die Schwerpunkte für die Sicherung einer ausgewogenen und nachhaltigen Wohnraumversor- gung formuliert werden. Standortprognosen für Flächen und deren Eignung für eine Entwicklung, vorzugsweise Geschosswohnungsbau, sind erforderlich. Die baulichen Zieldichten sind auszuar- beiten. Darüber hinaus sind Aussagen über die zeitliche Entwicklungsfähigkeit jeder Fläche zu treffen. Diese bezirkliche Prioritätensetzung dient der zukünftigen Fest- legung der zu entwickelnden Wohnflächen, der Planung für Wohnfolgeeinrichtungen und dem zeitlichen und inhaltlichen Rahmen der erforderlichen Bauleitplanung. Die Aussagen des Entwicklungskonzeptes sollen auch geeignet sein, eine sachgerechte Abwägung gem. § 1a BauGB in Bezug auf den Vorrang der Innenentwicklung vorzunehmen. Die Fläche „Buch – Am Sandhaus“ ist eines der zu untersuchenden und zu bewertenden Wohnungsbaupoten- ziale, die der Bezirk Pankow in Bezirksamtsbeschlüssen und Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bereits 2013 bestätigt hat. Die Potenzialfläche „Buch – Am Sandhaus“ befindet sich in Teilen der Geltungsbereiche der Bebauungsplan- verfahren XIX-35a, Aufstellungsbeschluss 1998, XIX- 35b, Aufstellungsbeschluss 1997, und 3-11, Aufstel- lungsbeschluss 2007. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens, das den aktuellen rechtlichen Bedingungen und den aktu- ellen städtebaulichen Zielen entspricht, die Aufhebung der Aufstellung der alten Bebauungsplanverfahren vorge- nommen wird. Terminvorstellungen zu a) bis e) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 560 3 Frage 8: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „Buch IV“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 8.: Die Fläche „Buch IV“ ist eines der zu untersuchenden und zu bewertenden Wohnungsbaupoten- ziale, die der Bezirk Pankow in Bezirksamtsbeschlüssen und Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung bereits 2013 bestätigt hat. Terminvorstellungen zu a) bis e) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 9: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungsbau an dem Standort „Buch V“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 9.: Der Bezirk Pankow positionierte sich bereits im Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013 vom 05.03.2013 und mit der BVV-Drucksache VII-0405 vom 24.04.2013 wie folgt zur Fläche „Buch V“: „Auf die Einbeziehung der Fläche „Buch V“ in die geplante Wohnungsbaukulisse ist zu verzichten. Im Bezirk Pankow gibt es ausreichend aktivierbare Flächenpotenziale für Woh- nungsneubau und ein umfangreiches Nachverdichtungs- potenzial in städtebaulich integrierten Lagen, so dass es nicht erforderlich ist, die als Landschaftsraum etablierten Flächen wie Buch V bezirklicherseits für eine Bebauung vorzusehen.“ Aus diesem Grund können auch keine Angaben zu Terminvorstellungen a) bis e) benannt werden. „Buch V“ befindet sich im Geltungsbereich des im Zusammenhang mit dem Moratorium vom März 2004 ruhenden Bebauungsplanverfahren XIX-35b und es exis- tiert ein nicht abgeschlossenes Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren lfd. Nr.05/98. Der Senat sieht entgegen der Position des Bezirks die Notwendigkeit zur Entwicklung des Standorts für Woh- nungsbau und hat den Standort deshalb als Wohnungs- baupotenzial im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 beschlossen. Frage 10: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „WO Karow/Süd“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 10.: Die Fläche „WO Karow/Süd“, östlich des Karower Kreuzes, ist eines der zu untersuchenden und zu bewertenden Wohnungsbaupotenziale, die der Bezirk Pankow in Bezirksamtsbeschlüssen und Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung bereits 2013 bestätigt hat. Die Potenzialfläche „WO Karow/Süd“ befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens XVIII- 27, Aufstellungsbeschluss 1991. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens, das den aktuellen rechtlichen Bedingungen und den aktuellen städtebaulichen Zielen entspricht, die Aufhebung der Aufstellung der alten Be- bauungsplanverfahren vorgenommen wird. Terminvorstellungen zu a) bis e) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 11: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „Teichberg“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 11.: Die Fläche „Teichberg“ ist eines der zu untersuchenden und zu bewertenden Wohnungsbaupo- tenziale, die der Bezirk Pankow in Bezirksamtsbeschlüs- sen und Drucksachen der Bezirksverordnetenversamm- lung bereits 2013 bestätigt hat. Die Potenzialfläche „Teichberg“ befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens XVIII-25a, Aufstellungsbeschluss 1997. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens, das den aktuellen rechtlichen Bedingungen und den aktuellen städtebaulichen Zielen entspricht, die Aufhebung der Aufstellung der alten Be- bauungsplanverfahren vorgenommen wird. Terminvorstellungen zu a) bis e) können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 12: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „KGA Bornholm/Ost“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 560 4 Antwort zu 12.: Der Bezirk Pankow positionierte sich bereits im Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013 vom 05.03.2013 und mit der BVV-Drucksache VII-0405 vom 24.04.2013 derart, dass die auf bestehenden Kleingarten- flächen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow aus der Entwicklungskulisse des StEP Wohnen grundsätzlich zurückzunehmen sind. Mit der BVV-Drucksache VII-0359, Beschluss vom 13.01.2013, „Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow dauerhaft sichern !“ wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen , dass keine der derzeit im Bezirk Pankow vorhande- nen Kleingartenflächen im StEP Wohnen des Landes Berlin als Wohnungsbaupotenzialflächen eingestuft wird. Aus diesem Grund können auch keine Angaben zu Ter- minvorstellungen a) bis e) benannt werden. Der Senat sieht entgegen der Position des Bezirks die Notwendigkeit zur Entwicklung des Standorts für Woh- nungsbau und hat den Standort deshalb als Wohnungs- baupotenzial im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 beschlossen. Frage 13: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „nördlich Treskowstr. KGA Heinersdorf und Friedrichshöhe“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 13.: Siehe Antwort zu 12. Frage 14: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „KGA Am Steinberg und Grüne Wiese“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 14.: Siehe Antwort zu 12. Frage 15: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „Heinersdorfer Str. West“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 15.: Im Januar 2015 hat der Bezirk Pan- kow die Erarbeitung einer bezirklichen Gewerbeflächen- konzeption abgeschlossen. Für die Fläche Heinersdorfer Straße/West wird keine Entwicklung einer gewerblichen Nutzung präferiert. Eine zukünftige Wohnbaulandent- wicklung wird im Rahmen des bezirklichen Wohnbau- konzeptes zu untersuchen sein. Angaben zu Terminvorstellungen a) bis e) können nicht benannt werden. Frage 16: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „Parkstadt – Lindenberger Weg“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 16.: Der Bezirk Pankow positionierte sich bereits im Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013 vom 05.03.2013 und mit der BVV-Drucksache VII-0405 vom 24.04.2013 wie folgt zur Fläche „Parkstadt-Lindenberger Weg“ in Karow (südlich der Laake, Lindenberger Weg, östlich Straße 33): Auf die Einbeziehung der Fläche „Karow (südlich der Laake, Lindenberger Weg, östlich Straße 33)“ in die geplante Wohnungsbaukulisse ist zu verzichten. Im Bezirk Pankow gibt es ausreichend akti- vierbare Flächenpotenziale für Wohnungsneubau und ein umfangreiches Nachverdichtungspotenzial in städtebau- lich integrierten Lagen, so dass es nicht erforderlich ist, die als Landschaftsraum etablierten Flächen wie Karow, südlich der Laake, bezirklicherseits für eine Bebauung vorzusehen. Das entspricht dem zentralen städtebaulichen Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Aus diesem Grund können auch keine Angaben zu Terminvor- stellungen a) bis e) benannt werden. Der Senat sieht entgegen der Position des Bezirks die Notwendigkeit zur Entwicklung des Standorts für Woh- nungsbau und hat den Standort deshalb als Wohnungs- baupotenzial im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 beschlossen. Frage 17: Wie sieht der Zeitplan für den Wohnungs- bau an dem Standort „Elisabethaue“ aus? Bitte Terminvorstellungen angeben für: a) B-Plan-Aufstellung b) Festsetzung B-Plan c) Erteilung Baugenehmigungen d) Baubeginn e) Bezugsfertigkeit der Wohnungen Antwort zu 17.: Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 31.03.1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-56 beschlossen. Mit der Teilung des Bebauungsplanverfahrens (BVV Kenntnisnahme Drs. Nr. 540/III) wurde das Gebiet der Elisabethaue unterteilt. Es wurde geteilt in den Bauab- schnitt der Straße Rosenthaler Weg mit Bebauungsplan- verfahren XIX-56a, den 1. Bauabschnitt, mit dem Bebau- ungsplanverfahren XIX-56b und den 2. bis 4. Bauab- schnitten mit dem Bebauungsplanverfahren XIX-56. Das Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 560 5 Bebauungsplanverfahren XIX-56b wurde bis zum Be- schluss der BVV zum Entwurf der Rechtsverordnung vom 28.10.1999 (Drs. 641/III) fortgeführt, bevor das Verfahren auf Grund des Verzichts auf die Bauausstel- lung im Jahr 2000 nicht weiter verfolgt wurde. Die Auf- hebung der Aufstellung des Bebauungsplans XIX-56b erfolgte 2005. Es ist davon auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanverfahrens, das den aktuellen rechtlichen Bedingungen und den aktu- ellen städtebaulichen Zielen entspricht, die Aufhebung der Aufstellung der alten Bebauungsplanverfahren vorge- nommen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt beabsichtigt (SenStadtUm), die erforderliche vorbe- reitende und verbindliche Bauleitplanung selbst zu betrei- ben. Die Planungen zum Projekt Elisabethaue umfassen mehrere Untersuchungsstufen, die dann in ein oder meh- rere Bebauungsplanverfahren münden, bevor die techni- sche Ausführungsplanung begonnen werden kann. Ein belastbarer Zeitplan existiert noch nicht. Frage 18: Welche der vorgenannten dreizehn Standor- te sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B-Planverfahren) durch die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung, welche durch den Bezirk Pankow betreut werden? Antwort zu 18.: Der Bezirk Pankow von Berlin ist für die Durchführung der Bebauungsplanverfahren zuständig. Nur wenn ein Bebauungsplanverfahren dringende Ge- samtinteressen Berlins nicht nur berührt, sondern beein- trächtigt, kann das zuständige Mitglied des Senats das Verfahren der Aufstellung und Festsetzung des Bebau- ungsplanes an sich ziehen ( § 7 Abs. 1 AGBauGB). Frage 19: Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand der dreizehn Standorte? Antwort zu 19.: Hierzu hat der Bezirk folgendes mit- geteilt: „Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“: siehe Antwort unter 2. „Blankenburger Pflasterweg“: siehe Antwort unter 5. „Elisabethaue“: siehe Antwort unter 17. Frage 20: Plant der Senat im Bezirk Pankow Städte- bauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB, z.B. betreffend das Gebiet „ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“? Antwort zu 20.: Städtebauliche Entwicklungsmaß- nahmen nach § 165 BauGB werden derzeit in der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für den Bezirk Pankow nicht vorbereitet. Frage 21: Aus welchen Gründen wurde für den Stand- ort „Elisabethaue“ bereits ein Planungsbüro mit der Moderation zwischen den drei Seiten Bezirk, Senat und Wohnungsbaugesellschaften beauftragt? Antwort zu 21.: Bedingt durch den planerischen Vor- lauf Ende der 1990er Jahre, die Eigentümerschaft des Landes Berlin und die Darstellung des Gesamtgebiets als Baufläche im Flächennutzungsplan (FNP), sollte kurzfris- tig eine gemeinschaftliche Überprüfung stattfinden, in welchem Rahmen eine zügige bauliche Entwicklung möglich ist. Mit der Moderation des beauftragten Büros wird im II.Quartal 2015 die Unterzeichnung einer Ab- sichtserklärung zwischen Bezirk, Wohnungsbaugesell- schaften und SenStadtUm angestrebt, die den weiteren Arbeitsprozess und die inhaltliche Zielrichtung be- schreibt. Zu den vergleichsweisen Vorteilen der Elisabeth-Aue gehören z.B.,  ein vorhandener schienengebundener ÖV1-Anschluss,  eine relativ geringerer ökologischer Eingriff, da eine Landwirtschaftsfläche bebaut wird,  hohe Synergie-Effekte für die bauliche Entwicklung in den benachbarten Ortsteilen,  die Umsetzbarkeit eines definierbaren abgerundeten städtebaulichen Quartiers (z.B. Errichtung einer Grund- schule),  die Eigentümerschaft des Landes Berlin, die es ermöglichen kann, durch die Errichtung von preiswerten Wohn- raum, dämpfend auf den Neubauwohnungsmarkt zu wir- ken. Frage 22: Für welche anderen Standorte im Bezirk Pankow wurden analog zur „Elisabethaue“ ebenfalls Planungsbüros oder andere Institutionen beauftragt? Antwort zu 22.: Von der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt wurden keine entsprechenden Aufträge erteilt. Berlin, den 27. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015) 1 Öffentlicher Verkehr