Drucksache 18 / 10 002 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 31. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2016) und Antwort Planungsrecht für einen Standort einer öffentlichen Grundschule in der Elsenstraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat die Änderung von Planungszielen des Bebauungsplanes XXIII-10 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf bekannt, die u. a. die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Schule aufgrund der hohen Schülerzahlen vorsieht? Zu 1.: Ja. 2. Wie bewertet der Senat diese Planung vor dem Hintergrund der Entwickelbarkeit aus dem FNP? Zu 2.: Der Flächennutzungsplan Berlin stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Grünfläche mit den Symbolen Parkanlage und Kultur, Gemischte Baufläche M2 und Wohnbaufläche W3 dar. Aus den Darstellungen sind die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebiets , von Gemeinbedarfsflächen mit der jeweiligen Zweckbestimmung Schule, sozialen und sportlichen Zwecken von örtlicher Bedeutung, sowie von öffentlichen Freiflächen einschließlich einer kulturellen Einrichtung entwickelbar. Die Entwickelbarkeit der beabsichtigten Festsetzung eines Sondergebiets Abfallbeseitigung und eines Gewerbegebiets aus den Darstellungen (Gemischte Baufläche M2) des FNP ist ohne inhaltliche und räumliche Konkretisierung der Nutzungsabsichten nicht abschließend beurteilbar . 3. Ist für eine entsprechende Festsetzung aus Sicht des Senats eine Änderung des FNP notwendig? Zu 3.: Für die Festsetzung eines großflächigen Sondergebiets Abfallbeseitigung und eines Gewerbegebiets könnte möglicherweise eine Änderung des FNP notwendig werden. 4. Innerhalb welchen Zeitraums kann eine ggfs. notwendige Änderung des FNP erfolgen? Zu 4.: Ein mögliches FNP-Änderungsverfahren benötigt nach seiner Einleitung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) die Verfahrensschritte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung . Die tatsächliche Verfahrensdauer bis zu einer Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus hängt von Umfang und Intensität der zu bewältigenden Sachklärungen (wie Verträglichkeit der Nutzung mit der Umgebung, Emissionsfragen , Umweltprüfung) ab. Berlin, den 09. November 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2016)