Drucksache 18 / 10 007 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 27. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2016) und Antwort Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2016/2017 in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder wurden zum Schuljahr 2016/2017 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag für das Schuljahr 2016/2017 in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung entschieden? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben, an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Bezirken ? Zu 1. bis 3.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1 entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskinder , sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht enthalten. 4. Wie alt sind die Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schuljahr 2016/2017 gestellt haben? 5. Wie viele der Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das Schuljahr 2016/2017 gestellt haben, haben in den jeweiligen Bezirken zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni Geburtstag und wie viele haben zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag? Zu 4. bis 5.: Hierzu liegen keine Informationen vor. 6. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Bezirken entwickelt (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Frage 6 der Drs. 17/17131)? Zu 6.: Die Zeitreihe über Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden im Schuljahr … 2014/15 2015/16 2016/17 Mitte 467 527 711 Friedrichshain-Kreuzberg 420 450 661 Pankow 729 887 1168 Charlottenburg-Wilmersdorf 294 400 532 Spandau 370 429 603 Steglitz-Zehlendorf 329 414 557 Tempelhof-Schöneberg 510 622 759 Neukölln 461 491 701 Treptow-Köpenick 412 504 617 Marzahn-Hellersdorf 467 620 785 Lichtenberg 443 612 791 Reinickendorf 359 440 628 Zusammen: 5.261 6.396 8.513 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 007 2 Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht bis einschließlich des Schuljahres 2010/11 nur in Ausnahmefällen aufgrund sonderpädagogischer Förderbedürfnisse möglich war. Erst bei der Schulanmeldung im Oktober 2010 wurde die mit der Schulgesetzänderung vom Januar 2010 gem. § 43 Abs. 3 SchulG absichtsvoll eröffnete Möglichkeit einer Zurückstellung auch in den Fällen ermöglicht, in denen der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt. 7. Wie viele Verweilerinnen und Verweiler in der Schuleingangsphase und wie viele Wiederholerinnen und Wiederholer der Jahrgangsstufe 3 gab es jeweils im Schuljahr 2015/2016 (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Frage 7 der Drs. 17/17131)? Zu 7.: Die Entscheidung über ein Verweilen in der Schulanfangsphase für ein drittes Jahr wird erst im Laufe des zweiten Jahres der Schulanfangsphase getroffen. Ich verweise hierzu auf die Begründung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14136. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilten, um die Inhalte und Ziele der Schulanfangsphase erfolgreich zu bearbeiten , sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Verweilerinnen und Verweilerinnen und Wiederholerinnen Verweiler in der Verweiler in der und Wiederholer der Schulanfangsphase 1 (absolut) Schulanfangsphase 1 in % Jahrgangsstufe 3 2011/12 3.823 9,1 540 2012/13 3.855 9,0 450 2013/14 3.751 8,3 391 2014/15 3.847 8,0 320 2015/16 3.469 7,1 470 2016/17 3.013 5,1 142 Berlin, den 11. November 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2016) Kinder, die im Schuljahr 2015/16 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Bezirk Kinder, die im Schuljahr 2016/17 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 1) 29.09.2016Anlage 1 Eingeschulte in %absolut Zahl der erstmalig Schulpflichtigen in %absolut Insgesamt 7112.441Mitte 3.152 77,4 22,6 6612.041Friedrichshain-Kreuzberg 2.702 75,5 24,5 1.1682.961Pankow 4.129 71,7 28,3 5322.038Charlottenburg-Wilmersdorf 2.570 79,3 20,7 6031.688Spandau 2.291 73,7 26,3 5572.335Steglitz-Zehlendorf 2.892 80,7 19,3 7592.061Tempelhof-Schöneberg 2.820 73,1 26,9 7012.151Neukölln 2.852 75,4 24,6 6171.708Treptow-Köpenick 2.325 73,5 26,5 7851.866Marzahn-Hellersdorf 2.651 70,4 29,6 7911.920Lichtenberg 2.711 70,8 29,2 6281.917Reinickendorf 2.545 75,3 24,7 8.51325.127Insgesamt 33.640 74,7 25,3 1) ab Schuljahr 2014/15 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen. S18-10007 S1810007-Anl