Drucksache 18 / 10 012 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 27. Oktober 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2016) und Antwort Ausreichend sicher? – Sicherheitskonzept für den Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage umfasst Fragen, die der Senat überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Der Zentrale Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) wird betrieben von der Internationalen Omnibusbahnhof- Betreibergesellschaft mbH (IOB mbH), einem Unternehmen im Konzernverbund der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AÖR. Die Betreibergesellschaft erstellt ihre statistischen Erhebungen und Sicherheitskonzepte in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die BVG wurde daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier entsprechend als Zitat wiedergegeben. 1. Wie viele Menschen frequentieren durchschnittlich den ZOB Berlin täglich? Zu 1.: Hierzu teilte die BVG mit: „Auf der Grundlage von 208.000 An- und Abfahrten in 2015 und der Annahme von durchschnittlich 30 Fahrgästen pro Bus nutzten ca. 6,2 Mio. Fahrgäste den ZOB in Berlin im Jahr 2015“. Unter Zugrundelegung dieser Angabe ergibt sich daher für 2015, bei Annahme einer Gleichverteilung der Nutzung, rechnerisch eine durchschnittliche Fahrgastfrequenz von ca. 17.000 Personen täglich. 2. Existiert für den Fall von Amokläufen, Terroranschlägen oder größeren medizinischen Notfällen ein Sicherheitskonzept für den Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB)? Zu 2.: Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Erstellung eines Sicherheitskonzepts in die unternehmerische Verantwortung der Betreibergesellschaft des ZOB fällt. Dessen ungeachtet kommen die allgemeinen Vorschriften und Regelungen der Berliner Polizei zur Einsatzbewältigung bei Anschlägen und Notfällen zur Anwendung . In diesem Zusammenhang existieren für einzelne Örtlichkeiten im Berliner Stadtgebiet standardisierte Maßnahmenkataloge als Informations- und Hinweissammlung für die Einsatzkräfte der Berliner Polizei. Dies gilt auch für den ZOB. Ferner existieren seitens des Polizeiabschnitts 22 eine Anordnung für polizeiliche Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des ZOB sowie eine Einsatzkonzeption zur Regelung des Einsatzes von Kräften der Einsatzhundertschaften am ZOB. Die Berliner Feuerwehr hält kein objektbezogenes rettungsdienstliches Konzept für den ZOB oder andere Objekte vor. Rettungsdienstlagen sind nicht statisch, eine Planung wäre daher nicht sinnvoll. Es gibt aber ein Konzept „Massenanfall von Verletzten (MANV)“, welches berlinweit anwendbar ist. Objektbezogene Details müssen und werden dann von den erfahrenen Einsatzleitern vor Ort festgelegt. Diese sind aufgrund ihrer Tätigkeit in der Brandbekämpfung mit besonderen Objekten – wie auch dem ZOB – bestens vertraut. 3. Auf welche Weise wird am ZOB Berlin die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet? Zu 3.: Hierzu teilte die BVG mit: „Die Verkehrsleitung am ZOB ist täglich 24 Stunden besetzt und für sämtliche Fahrgäste ansprechbar. Die Verkehrsleitung verfügt über die Möglichkeit der Bewachung des Geländes des ZOB mittels Videotechnik. Ergänzend wird die Verkehrsleitung durch den Einsatz von Wachschutzunternehmen unterstützt. Hier steht vor allem die deeskalierende bzw. präventive Wirkung im Vordergrund. In enger Zusammenarbeit mit der Polizeidienststelle erfolgen im Bedarfsfall entsprechende Polizeieinsätze direkt vor Ort“. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 012 2 Darüber hinaus trifft die Berliner Polizei regelmäßig polizeiliche Maßnahmen am ZOB. Die Spannbreite reicht dabei von Haltepunkten von Funkwagen und Fußstreifen im Rahmen des täglichen Dienstes über Präventionseinsätze zur Bekämpfung des Taschendiebstahls bis hin zu personalstarken, operativen Schwerpunkteinsätzen bspw. durch die für die Bekämpfung des Taschendiebstahls zuständige Fachdienststelle des Landeskriminalamts (LKA) Berlin. Zur Gewährleistung einer effizienten Zusammenarbeit steht die Berliner Polizei über den zuständigen Polizeiabschnitt 22 regelmäßig mit der Betreibergesellschaft des ZOB in Verbindung. Ferner wurde der Betreibergesellschaft im Vorfeld des geplanten Umbaus des ZOB ein Angebot zur Beratung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Aspekten der städtebaulichen Kriminalprävention durch die für Präventionsaufgaben spezialisierte Fachdienststelle des LKA Berlin unterbreitet. 4. Werden Personenkontrollen auf dem Gelände des ZOB Berlin durchgeführt? Wenn ja, durch wen? Falls nicht, warum nicht? Zu 4.: Im Rahmen polizeilicher Einsätze auf dem Gelände des ZOB werden bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Personen kontrolliert. Die Durchführung erfolgt durch die jeweiligen Einsatzkräfte. 5. Wie viele Polizeieinsätze gab es im Zeitraum von 2011 bis heute auf dem Gelände des ZOB Berlin und warum? (Aufstellung nach Jahren und Deliktarten erbeten .) Zu 5.: Eine aussagekräftige Dokumentation der geplanten Maßnahmen von Dienstkräften des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 22 auf dem ZOB erfolgt erst seit der Einführung einer zentralisierten Einsatzerfassung seit dem 1. April 2016. Mit Stand 4. November 2016 sind dort 236 Einsätze vermerkt (in der Regel anlassunabhängige Haltepunkte von Funkwagen sowie Fußstreifen). Die Polizeieinsätze infolge von 110-Notrufen werden anhand des Kriteriums „Einsatzort“ nicht statistisch erfasst . Ebenso erfolgt keine statistische Erfassung sonstiger geplanter Einsätze am ZOB. 6. Steht auf dem Gelände oder in der Nähe des ZOB Berlin ein Rettungsfahrzeug für medizinische Notfälle bereit? Falls nicht: Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzzeit von RTWs zum ZOB Berlin? Zu 6.: Direkt auf dem Gelände des ZOB ist kein Rettungsfahrzeug stationiert. Die nächsten Standorte von Rettungsfahrzeugen liegen in einer von der Berliner Feuerwehr berechneten Entfernung von 5 bzw. 6 Minuten (bis zum Eintreffen am Einsatzort ZOB). 7. Existiert ein spezielles Einsatzkonzept des Rettungsdienstes für Großlagen am ZOB? Zu 7.: Nein, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. Berlin, den 15. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2016)